Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
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Wann bekommen Sie eine Beamtenpension? Die Voraussetzungen:
Sie haben die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht,
Sie haben die besondere Altersgrenze von 60 Jahren erreicht (Justiz, Polizei, Feuerwehr),
Sie beantragen ab dem 63. Lebensjahr den Ruhestand,
Sie beantragen mit einer Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr den Ruhestand,
Sie werden wegen festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden (schwere Krankheit) in den Ruhestand versetzt,
Sie werden in den einstweiligen Ruhestand versetzt,
Sie können mindestens fünf Dienstjahre vorweisen,
Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war verbeamtet und ist verstorben.
Wie hoch ist die Beamtenpension?
Die Rente für Beamte richtet sich nach den Gesetzesvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes.
Grundlage für die Besoldung von Beamten und die Pension ist das Grundgesetz Artikel 33. »Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.« Die »hergebrachten Grundsätze« sehen das Alimentationsprinzip vor, das heißt, der »Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren«, hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht am 17. November 2015 (2 BvL 19/09, 2 BvL 20/14, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/09) definiert. »Bei der praktischen Umsetzung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum.«
Bei der Beamtenversorgung kommt es darauf an, ob Sie Bundes- oder Landesbeamter waren oder beispielsweise bei der Deutschen Bundespost gearbeitet haben, denn jedes Bundesland und jede Bundesanstalt hat eigene Pensionsvorschriften und ein eigenes Versorgungsgesetz.
Pensionsniveau
Auch das Pensionsniveau regelt ein Gesetz: § 54 des Beamtenversorgungsgesetzes. Beamte bekommen maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sich »aus der Endstufe der Besoldungsgruppe … ergibt«. Diese 71,75 Prozent erreicht, wer als Beamter 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat. Das ist anders als bei Rentnern, deren Rente richtet sich nach der Zahl der während des Lebens gesammelten Rentenpunkte: In Kapitel 2 unter »Vor, mit 63 oder später in Rente« erfahren Sie mehr.
Berechnung
Die Höhe der Beamtenpension richtet sich grundsätzlich nach folgenden Faktoren:
der Zahl der Dienstjahre,
der zuletzt erreichten Besoldungsstufe,
Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.
Das Versorgungsamt multipliziert das Pensionsniveau als Prozentzahl mit dem letzten Gehalt der erreichten Besoldungsstufe – daraus ergibt sich die Höhe der Pension.
Was ist bei Pension und Rente?
Treffen Pension und Rente und/oder Erwerbseinkommen zusammen, wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Kürzung hängt davon ab, wie viel Rente Sie bekommen oder verdienen. Das ist in § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt. Sollten Sie neben der Beamtenpension oder dem Witwen- oder Witwergeld noch Einkommen beziehen, will das Versorgungsamt das wissen – entsprechend wird die Pension oder das Witwen- und Witwergeld gekürzt.
Um eine Beamtenpension – auch als Witwe oder Witwer – beantragen zu können, müssen Sie erst Ihren Rentenbescheid haben, weil sich danach die Höhe der Pension berechnet. Wenn Sie noch arbeiten, müssen Sie dem Versorgungsamt Gehaltsnachweise vorlegen.
Bei der Berechnung der Beamtenpension wird berücksichtigt:
das Grundgehalt,
der Familienzuschlag,
der Erhöhungsbeitrag
und noch andere Zuschläge,
abhängig von Dienstherr und Bundesland.
Tragen Sie den Wert für die Pension in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Pension« ein.
Steuern auf Beamtenpension
Pensionäre müsse ihre Pension voll versteuern, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, der vom Eintritt in die Pension abhängt. Der Versorgungsfreibetrag ist in § 19 Einkommensteuergesetz geregelt. Bei Pensionsbeginn 2021 beispielsweise liegt der Versorgungsfreibetrag bei 15,2 Prozent der Pension (Höchstbetrag 1140 Euro) und einem Zuschlag von 342 Euro, 2022 sind es nur noch 14,4 Prozent (höchstens 1080 Euro) und ein Zuschlag von 324 Euro. Über die Jahre wird der Versorgungsfreibetrag Schritt für Schritt abgeschmolzen – 2040 wird er bei null sein.
Wenn der Chef etwas zuschießt
Die Altersvorsorge ruht – oder sollte es – auf drei Säulen:
der gesetzlichen Rente,
der betrieblichen Altersvorsorge,
der privaten Altersvorsorge.
Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge (BAV)? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine BAV-Anwartschaft, wie Tabelle 1.4 zeigt. Das heißt im Umkehrschluss, 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge. Viele Chefs lassen ihre Mitarbeiter im Regen stehen und haben keine Spendierhose an. Deswegen hat der Gesetzgeber das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt: Ab 2022 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens 15 Prozent zur betrieblichen Altersversorgung dazuzahlen.
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