Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
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Natürlich möchten Sie gern wissen, ob Ihre Pensionskasse auch unter »strenger Aufsicht« der BaFin steht und möglicherweise die Leistungen kürzt. Die BaFin gibt darüber indes keine Auskunft, weil eine Offenlegung die »Wettbewerbsfähigkeit schädigen« würde, so die Auskunft der BaFin.
Bei Schieflage greifen die hinter einer Pensionskasse stehenden Unternehmen oder Organisationen der Pensionskasse unter die Arme. Das war aber bei den drei Pensionskassen nicht der Fall, sodass die Leistungen gekürzt wurden.
»Pensionskassen sind durch die aktuelle Niedrigzinsphase besonders betroffen«, so Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin.
Schauen Sie sich die jährliche Information Ihrer Pensionskasse genau an. Wie haben sich die Zusagen Ihrer Pensionskasse verändert? Fragen Sie nach, wie solvent (zahlungsfähig) Ihre Pensionskasse ist. Fragen Sie Ihre Pensionskasse, ob sie zu den Fällen gehört, die unter »strenger Aufsicht« der BaFin stehen.
Der BaFin liegen (Stand März 2020) Anträge auf Kürzung der Leistungen von sieben Pensionskassen vor, die sie auch genehmigt hat. Das belegt die Antwort der Bundesregierung vom 25. März 2020 auf eine Anfrage der Partei AfD. Darunter sind:
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG (hat schon gekürzt),
Hannoversche Alterskasse VVaG,
Hannoversche Pensionskasse VVaG,
Kölner Pensionskasse VVaG,
Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG,
Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft VVaG,
Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG.
Zu den sieben kommen der Bundesregierung zufolge vier weitere Pensionskassen, die bei der BaFin Anträge auf Leistungskürzungen gestellt haben. Die BaFin nennt allerdings auch auf Nachfrage keine Namen. Es gebe »neben den drei öffentlich bekannten keine weiteren Pensionskassen, die ihre Leistungen gekürzt haben«, so die Auskunft der BaFin.
Tragen Sie die Rente aus Ihrer Pensionskasse in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Betriebsrente« ein.
Mit privater Altersvorsorge Lücken schließen
Was gehört zur privaten Altersvorsorge? Die Antwort fällt nur beim ersten Hinsehen einfach aus. Da hilft ein Blick in Ihre Renteninformation, die Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Darin heißt es: »Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger.« Die Deutsche Rentenversicherung belässt es aber nicht bei der Mahnung, sondern liefert auch Tipps für die private Altersvorsorge. In der Broschüre »Privatvorsorge von A bis Z« geht die Rentenkasse nur auf zwei Möglichkeiten ein:
Riester-Rente
Rürup-Rente
Dabei gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen, darunter:
Private Rentenversicherung
Sparbuch
Tages- und Festgeld
Anleihen
Aktien
Fonds
Immobilien
Edelmetalle
Besonderheit von Riester und Rürup: Der Staat fördert sie. Weil Riester und Rürup weitverbreitet sind, stehen sie ganz oben auf der Liste der privaten Altersvorsorgeprodukte.
Riester ist ein Auslaufmodell
Vielleicht haben Sie einen Riester-Vertrag, wie 16,3 Millionen andere Deutsche, denn so viele Verträge wurden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgeschlossen (Stand Juli 2021). Ihre Zahl ist rückläufig, denn immer weniger schließen einen neuen Vertrag ab.
Mit 10,6 Millionen haben die meisten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen.
Investmentfondsverträge stehen mit 3,3 Millionen auf Platz zwei der Beliebtheitsskala und
Wohn-Riester mit 1,8 Millionen auf Platz drei.
Banksparverträge kommen mit 0,6 auf Platz vier.
Allerdings wird nach Schätzung des BMAS jeder fünfte Vertrag nicht mehr bespart und viele, die riestern, zahlen so wenig ein, dass sie nicht die volle Prämie bekommen. Seit 2007 schrumpft die Zahl der neu abgeschlossenen Riester-Verträge. Laut Statistischem Taschenbuch der Versicherungswirtschaft waren es 2020 nur noch 277.000 – ein Zehntel der Neuzugänge von 2002. 2021 hat sich der Negativtrend fortgesetzt. Dafür aber gibt der Staat laut Bundesministerium für Finanzen pro Jahr rund vier Milliarden Euro an Förderung aus.
Angenommen, Sie erwarten Zahlungen aus einer Riester-Rente – wie viel bekommen Sie? Der Anbieter verschickt jedes Jahr – meist zu Jahresbeginn – eine sogenannte Standmitteilung. Darin ist in der Regel aufgelistet
die Garantierente,
die garantierte Rente aus der erreichten Überschussbeteiligung und
die erreichte garantierte Rente sowie
das für die Bildung der Rente zur Verfügung stehende einmalige Garantiekapital.
Sie können sich einen Teil der Riester-Rente auszahlen lassen – maximal 30 Prozent. Damit verringert sich allerdings Ihre Gesamtrente zu Rentenbeginn.
Wenn Sie Ihre Standmitteilungen der vergangenen Jahre vergleichen, werden Sie vermutlich feststellen, dass die Gesamtrente immer weniger wird. Das liegt an der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank.
Anders als bei der gesetzlichen Rente wird die Riester-Rente nicht dynamisiert, das heißt, Sie werden im Laufe der Jahre nicht mehr bekommen als zu Beginn. Wenn Sie Glück haben, ergibt sich ein kleines Plus aus der Überschussbeteiligung. Sie sollten aber nicht damit kalkulieren, weil das Umfeld kaum höhere Renditen zulässt.
Ihre Riester-Rente wird im Laufe der Zeit