Projekt Unternehmenserfolg. Hubert Romer

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Projekt Unternehmenserfolg - Hubert Romer

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der Unternehmergesellschaft. Hier kann man mit einem Stammkapital beginnen, welches dem eigenen Geldbeutel angepasst ist. Im Laufe der Zeit kann dann dieses Kapital aufgestockt werden, bis daraus eine „normale“ GmbH wird. Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmer dabei, aus dem jährlichen Unternehmensgewinn einen Anteil in die Stammeinlage zu packen. Wichtig ist nur, dass Sie nicht mit einem zu geringen Stammkapital beginnen. Wir starteten beispielsweise bei unserer „Die Wortgewaltigen UG“ mit 3.000 EUR. Aus gutem Grund. Denn ist das Stammkapital zu niedrig, droht Ihnen zu schnell eine so genannte Überschuldung. Diese entsteht, wenn die Verbindlichkeiten höher sind als die Einlagen.

      Bei einer Einlage von beispielsweise 10 EUR könnten Sie schon beim Einkauf von Büromaterial auf Rechnung rein theoretisch eine Überschuldung erzeugen. Auch wenn dies im Alltag nicht immer so extrem gehandhabt wird, kann ich nur empfehlen, diesen Aspekt ernst zu nehmen und mit einem vernünftigen Stammkapital zu starten.

      Unterm Strich hängt die Unternehmensform stark davon ab, welche Ziele Sie verfolgen. Also soll Gewinn generiert werden? Oder geht es um eine Plattform, auf der eine breite Beteiligung der Anteilseigner möglich ist? Oder sollen gemeinnützige Aspekte verfolgt werden? Hierdurch werden schon die grundlegenden Weichen gestellt.

      Im nächsten Schritt stellt sich die Frage der Haftung. Sie können durch die Wahl der Rechtsform entweder voll haften oder Ihren Privatbereich in gewisser Weise von den Geschäftstätigkeiten abgrenzen.

      Eine GmbH beispielsweise ist eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Hier kann im Schadens- und Insolvenzfall eine vollumfängliche Haftung vom Unternehmer und Verantwortlichen fern gehalten werden. Er haftet in der Regel in Höhe der Stammeinlage. Wenn im Schadensfalle Vorsätzlichkeit oder regelwidriges Handeln vorliegt, kann die Haftung weiter durchgreifen. Heutzutage verlangen gerade Banken und Gläubiger darüber hinaus Haftungsvereinbarungen, in denen der Unternehmer weitere private Haftungen und Absicherungen übernimmt. Das sollte man immer mit im Blick behalten.

      Zur Gründung einer GmbH benötigen Sie eine GmbH-Satzung, die den Unternehmenszweck und einige Details des Unternehmens beschreibt. Auch sind in ihr die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse etc. geklärt. Im Internet sind einige dieser Satzungen als „Mantel“ zu finden. Sie können dann individuell angepasst werden. Ich selbst würde Ihnen jedoch empfehlen, dies fundiert mit einem Profi auszuarbeiten. Hängt doch Ihre komplette unternehmerische Zukunft von einem guten Vertrag ab. Fehler in diesem Basispapier können der Grund für ernsthafte unternehmerische und rechtliche Probleme zu späterer Zeit sein.

      Die Satzung selbst wird durch einen Notar beglaubigt und den Ämtern zugeführt.

      Der Einzelunternehmer, wie er gerne bei Agenturen und kleineren Werbeunternehmen vorkommt, ist an sich mit der Anmeldung beim Gewerbeamt aktiviert und arbeitsfähig. Es ist auch die günstigste Unternehmensgründung, da Sie weder einen Notar kontaktieren noch eine Satzung erstellen müssen.

      Als Einzelunternehmer ist der Inhaber voll und ganz haftbar. Er muss bei Risiken, Schulden und bei Forderungen jeder Art mit seinem vollen Privatvermögen haften.

      Sollten Sie also ein Geschäftsmodell realisieren wollen, welches mit hohen Budgets arbeitet und welches möglicherweise hohen Regressforderungen ausgesetzt sein kann, dann empfiehlt es sich in jedem Fall, ein Geschäftsmodell zu wählen, bei dem es keinen vollen Durchgriff auf Ihr Privatvermögen gibt. Eine GmbH wäre eine solche Variante. Ratsam ist es, dass Sie mit einem Anwalt parallel dazu Ihre privaten Besitzverhältnisse ordnen und sortieren.

      Auch wenn Genossenschaften in den vergangenen Jahren durch gesetzliche Anpassungen und Modernisierungen attraktiv geworden sind und es einen regelrechten Gründungsboom gab, sind sie meines Erachtens immer noch recht behäbig in der Verwaltung und Entscheidungsfindung.

      Wir selbst spielten in den vergangenen Monaten mit dem Gedanken, unsere Marketingagentur vom Einzelunternehmen in eine Genossenschaft umzuwandeln. Unser Plan war, Kunden und Lieferanten wie auch Mitarbeiter an dem Unternehmen partizipieren zu lassen. Doch selbst der Verband riet uns in einer Beratung davon ab. Je mehr Stellen und Personen an den relevanten Punkten mitentscheiden können, desto schwieriger werden die Unternehmensprozesse im Ganzen. Am Ende müssen jedoch Sie entscheiden, ob das passt oder nicht.

      Nicht unerwähnt bleiben sollen die so genannten Freiberufler. Wenn Sie Ingenieur, Arzt, Psychotherapeut, Notar, Rechtsanwalt oder Künstler sind, dann können Sie Ihren Beruf als Freiberufler ausüben. Diese Form ist vergleichbar den Kleingewerbetreibenden. Sie unterliegen nicht der Ge­werbesteuer. Was übrigens auch für die Land- und Forstwirte gilt.

      Wie erwähnt, sind die Profis für die richtige Unternehmensform in den Kammern und Gründungsberatungs­stellen zu finden. Auch weil die juristische Situation sich immer wieder ändert. Deshalb sei Ihnen ein solches Beratungsgespräch dringend angeraten.

      Hier ein kurzer Überblick:

      Kleingewerbetreibender

      GbR

      Eingetragener Kaufman

      Offene Handelsgesellschaf

      Kommanditgesellschaft

      GmbH & Co. KG

      Gesellschaft mit beschränkter Haftung

      Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

      Ausländische Rechtsformen

      Aktiengesellschaft

      Genossenschaft

      Verein

      Partnerschaft

      Stille Gesellschaft

      Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

      Umwandlung

      Gewerbeanmeldung/Notar/Finanzamt/Steuern

      Wenn Sie sich für eine Unternehmensrechtsform entschieden und damit auch die Beratungen in Anspruch genommen haben, die wir oben ansprachen, dann wissen Sie auch bereits, ob sie einfach nur zum Gewerbeaufsichtsamt oder zum Notar müssen. Dort gilt es bestimmte Formulare auszufüllen und entsprechende Abläufe einzuhalten.

      Zögern Sie diesen Schritt in keinem Fall zu lange heraus. Denn der Prozess dauert seine Zeit und muss innerhalb einer bestimmten Frist erledigt sein. Sonst gibt es gegebenenfalls eine finanzielle Verwarnung. Sie müssen für diese Schritte auch eine Geschäftsadresse vorweisen können. Das kann Ihre private Adresse sein oder aber die zukünftigen Räume Ihres Unternehmens.

      Beide genannten Wege führen dazu, dass Ihre Anmeldung an das Finanzamt gemeldet wird und Sie nach einer bestimmten Zeit Ihre Steuernummer erhalten. Spätestens dann sollten Sie einen Steuerberater haben, der Ihnen hilft, die Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und alle anderen steuerlichen Regeln einzuhalten. Auch Melde- und Zahlfristen.

      Für Sie dürfte auch wichtig sein, dass Sie von Beginn an eine sehr saubere Buchhaltung und Belegablage betreiben. Denn irgendwann im Verlauf Ihres unternehmerischen Daseins werden Sie Besuch von diversen Prüfern bekommen. Angefangen vom Finanzamt, bis hin zur Rentenversicherung. Und hier haben Sie eine vieljährige Aufbewahrungspflicht für all Ihre Unterlagen. Da ist es gut, wenn Sie nach vielen Jahren die Vorgänge anhand der Ablage nachvollziehen und entsprechende Fragen beantworten können. Das ist am Ende bares Geld, was man einsparen kann.

      Ich investierte von Beginn an in

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