Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen. Christoph Keller

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Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen - Christoph Keller

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4: Banküberfall mit Geiselnahme

       Schwerpunkte: Finaler Rettungsschuss, Verhältnis Polizei und Staatsanwaltschaft

      Fall 5: Old English Bulldog

       Schwerpunkte: Schusswaffengebrauch gegen Kampfhund

      Fall 6: Der frustrierte Fußballfan

       Schwerpunkte: Zwang, Öffnen der Tür mit Schlüsseldienst, Anlegen der Handfesseln

      Fall 7: Kindesmisshandlung

       Schwerpunkte: Unmittelbarer Zwang, körperliche Untersuchung von Kindern

      Fall 8: Menschen in der Innenstadt

       Schwerpunkte: Platzverweis, Identitätsfeststellung, Datenübermittlung, Aufenthaltsverbote, Gewerberecht, Ausländerrecht, Strafvollzugsrecht

      Fall 9: Provokation durch Mohammed-Karikaturen

       Schwerpunkte: Sicherstellung von Plakaten, Aufl ösung einer Versammlung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines VersG NRW

      Fall 10: Die überwachte Versammlung

       Schwerpunkte: Kontrollstellen im Vorfeld von Versammlungen, Ausschluss von Teilnehmern, Videoüberwachung einer Versammlung

      Fall 11: Die Sitzblockade

       Schwerpunkte: Versammlungsrecht, Versammlungsbegriffe, Sitzblockaden, Nötigung, strafprozessuale Identitätsfeststellung

      Fall 12: Verbotene Gegenstände bei strategischer Fahndung

       Schwerpunkte: Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen, Waffenrecht, verbotene Gegenstände, Einziehung

      Fall 13: Rauschgiftdeal

       Schwerpunkte: Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, Einsatz von V-Personen, Observation und Einsatz technischer Mittel, Abhören aus Wohnungen, Durchsuchung eines Pkw, Einziehung von Betäubungsmitteln

      Fall 14: Das Überraschungsmoment

       Schwerpunkte: Heimliches Betreten von Wohnungen (Polizeirecht, Strafprozessrecht), Haftbefehl, „Großer Lauschangriff“, Analogie

      Fall 15: Der Gefährder

       Schwerpunkte: Observation, Sicherung von Fingerabdrücken, Gewahrsam, Sicherstellung und Auswertung elektronischer Geräte, Gefährderrecht

       Stichwortverzeichnis

       Fall 1: Angetrunkener Fußballfan

      Schwerpunkte: Platzverweis, Generalklausel, Gewahrsam, Dauer des Gewahrsams zum Zwecke der Identitätsfeststellung, Zwang, Sofortvollzug und gestrecktes Verfahren

      Der Busbahnhof von A-Stadt ist regelmäßig Treffpunkt für jugendliche Fußballfans aus A-Stadt und Umgebung. Im Bereich des Busbahnhofes – wo es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen kommt – sind zahlreiche Polizeibeamte eingesetzt. Im Zusammenhang mit zurückliegenden Spielen hatten Fans wiederholt Pyrotechnik gezündet. Mehrere Personen waren verletzt worden.

      PK A und PK B werden während des (Fußball-)Einsatzes im Vorfeld des Spiels von dem Busfahrer F um Hilfe gebeten. In seinem Bus randaliert der 19-jährige angetrunkene Z, der trotz mehrfacher Aufforderung des F nicht bereit ist, den Bus zu verlassen. Als PK A den Z auffordert, den Bus zu verlassen, wird er von ihm unvermittelt tätlich angegriffen. Mittels eines Sprühstoßes aus seinem Reizstoffsprühgerät (RSG) kann er den Angriff abwehren. Anschließend wird Z gewaltsam aus dem Bus transportiert. Während der Busfahrer seine Fahrt fortsetzt, randaliert Z weiter und ist nicht zu beruhigen. So pöbelt er Passanten an und fordert gegnerische Fans zum „Streetfight“ heraus. Z soll daraufhin dem Polizeigewahrsam zugeführt werden. Er ist nicht bereit, der Maßnahme Folge zu leisten und weigert sich vehement, sich in den Streifenwagen zu begeben.

      Z wird daraufhin von den Beamten kräftig an den Armen gepackt und in den Streifenwagen gezerrt. Im Streifenwagen erkennt er die Aussichtslosigkeit seiner Aktionen und „fügt sich seinem Schicksal“.

       Aufgabe:

      Beurteilen Sie rechtsgutachtlich die von der Polizei getroffenen Maßnahmen.

      – Aufforderung an Z zum Verlassen des Busses

      – Abwehr des Angriffs (Z) mittels eines RSG durch PK A

      – Gewaltsames Transportieren des Z aus dem Bus

      – Gewahrsam

      – Zwang (Durchsetzung Gewahrsam)

      Hinweis: Die örtliche Zuständigkeit als formelles Erfordernis kann unterstellt werden.

       Lösung:

       A. Aufforderung an Z zum Verlassen des Busses

       I. Ermächtigungsgrundlage

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