Kartellrecht und Ökonomie. Daniel Zimmer

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Kartellrecht und Ökonomie - Daniel Zimmer Wettbewerb in Recht und Praxis, Kommentar

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determiniert. Aber der Monopolist muss auch die Grenzkosten der zusätzlich produzierten Einheit tragen, die durch die Technologie des Unternehmens bestimmt sind. Eine Angebotsausweitung ist für den Monopolisten immer dann sinnvoll, wenn der dadurch erzielte Grenzerlös größer ist als die Grenzkosten, denn dann steigt der Gewinn. Andernfalls sollte der Monopolist sein Angebot reduzieren. Das Gewinnmaximum für den Monopolisten liegt also bei der Menge, bei der Grenzerlös und Grenzkosten gleich sind. Dies entspricht im Prinzip der Bedingung für das Gewinnmaximum eines Unternehmens bei vollkommener Konkurrenz, denn in einem Wettbewerbsmarkt ist der Marktpreis für ein Unternehmen gegeben, sodass hier im Gewinnmaximum der Grenzerlös gleich dem Preis sein muss. Da ein preisnehmendes Unternehmen in einem Markt mit vollkommenem Wettbewerb bei einer Angebotsausweitung immer den gleichen Preis pro Stück erzielt, wird es sein Angebot bis zu der Menge ausdehnen, bei der die Grenzkosten gleich dem Preis sind. Beim Monopolisten hingegen unterscheiden sich Preis und Grenzerlös, da dieser sich der sich der gesamten fallenden Nachfragefunktion gegenübersieht. Der Monopolist berücksichtigt, dass er einen höheren Preis erzielen kann, wenn er eine geringere Menge anbietet und wird daher sein Angebot reduzieren. Die Maxime „Grenzerlös gleich Grenzkosten“ führt dazu, dass ein Monopolist eine geringere Menge anbietet als ein preisnehmendes Unternehmen, bzw. einen höheren als den Wettbewerbspreis fordert. Das resultierende Gleichgewicht wird sich also bei einem Preis einstellen, der über den Grenzkosten der Herstellung liegt. Graphisch kann man sich das Marktergebnis bei einem Monopol wie folgt verdeutlichen:

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      Abbildung 2: Marktergebnis beim Monopol

      Monopol und Allokationseffizienz. Wie bereits im Abschnitt über Allokationseffizienz dargelegt wurde, führt ein Preis, der über den Grenzkosten liegt, zu einer ineffizienten Allokation, weil in diesem Fall nicht alle Tauschgewinne ausgeschöpft werden. Da ein Monopolist seine Angebotsmenge bzw. seinen Preis nach der Regel „Grenzerlös gleich Grenzkosten“ wählt, bietet er eine geringere Menge zu einem höheren Preis an, als es unter sonst gleichen Bedingungen bei vollkommenem Wettbewerb der Fall wäre.

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