Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding
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1. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde
a) Bildung und Verkündung des Ethos
b) Arbeitsteilige Verbindung der Gläubigen zu einer Dienstgemeinschaft
2. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips
3. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzgrenze
II. Bedeutung für die Kündigungspraxis kirchlicher Arbeitgeber
1. Arbeitsgerichtliche Kontrolle
2. Normierung von Loyalitätsanforderungen
b) Die Ungültigkeit der Ehe als Kündigungsgrund
c) Die Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
d) Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
C. Der Mehrebenenkonflikt im Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG
D. Möglichkeiten zur Harmonisierung des Mehrebenenkonflikts
I. Unionsrechtskonforme Auslegung
II. Auswirkung der Recht auf Vergessenwerden-Rechtsprechung des BVerfG
E. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2020/2021 von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als Dissertation angenommen. Ihr Text wurde im August 2020 abgeschlossen. Rechtsprechung und Literatur wurden nach Möglichkeit bis einschließlich Dezember 2020 berücksichtigt.
Mein großer Dank gilt zunächst meinem Doktorvater, Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), der die Bearbeitung dieses wunderbaren Themas anregte, den für die Wissenschaft notwendigen Freiraum ließ und stets ein offenes Ohr für meine Fragen hatte. Die Bearbeitung einer so aktuellen Fragestellung war durch seine schnelle gutachterliche Würdigung überhaupt erst möglich. Prof. Dr. Raimund Waltermann danke ich sehr für die ebenso außergewöhnlich zügige Erstellung des Zweitgutachtens und damit verbundene Unterstützung meines Promotionsvorhabens. Bedanken möchte ich mich zudem bei PD Dr. Gerrit Forst LL.M. (Cambridge) als Vorsitzenden meiner Prüfungskommission.
Ich bedanke mich ferner bei meinem Doktorvater und Prof. Dr. Jacob Joussen für die Aufnahme dieser Arbeit in ihre Schriftenreihe.
Darüber hinaus danke ich der Konrad-Adenauer-Stiftung, deren Promotionsförderung mir die notwendige Freiheit