Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding

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Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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href="#ud768b065-535b-4d4f-a9cb-8a54b7eb7cdd"> C. Die integrationsfesten Bestandteile des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

       I. Umfang

       1. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde

       a) Bildung und Verkündung des Ethos

       b) Arbeitsteilige Verbindung der Gläubigen zu einer Dienstgemeinschaft

       c) Prinzipielle Freiheit der kirchlichen Arbeitgeber bei der personellen Besetzung der Dienstgemeinschaft von staatlicher Einflussnahme

       2. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips

       3. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzgrenze

       II. Bedeutung für die Kündigungspraxis kirchlicher Arbeitgeber

       1. Arbeitsgerichtliche Kontrolle

       2. Normierung von Loyalitätsanforderungen

       a) Grundsätzliches

       b) Die Ungültigkeit der Ehe als Kündigungsgrund

       c) Die Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

       d) Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

       e) Fazit

       § 6 Ergebnisse

       A. Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland

       B. Unionsrechtliche Einwirkung auf das Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

       C. Der Mehrebenenkonflikt im Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG

       D. Möglichkeiten zur Harmonisierung des Mehrebenenkonflikts

       I. Unionsrechtskonforme Auslegung

       II. Auswirkung der Recht auf Vergessenwerden-Rechtsprechung des BVerfG

       E. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs

       I. Identitätskontrolle

       II. Ultra-vires-Kontrolle

       F. Integrationsfestigkeit des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

       I. Integrationsfestigkeit des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber als Bestandteil der Verfassungsidentität gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

       II. Integrationsfestigkeit gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 Abs. 1 GG

       III. Integrationsfestigkeit des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber als Kompetenzgrenze der EU

       G. Ausblick

       Abkürzungsverzeichnis

       Literaturverzeichnis

       Lebenslauf

      Vorwort

      Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2020/2021 von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als Dissertation angenommen. Ihr Text wurde im August 2020 abgeschlossen. Rechtsprechung und Literatur wurden nach Möglichkeit bis einschließlich Dezember 2020 berücksichtigt.

      Mein großer Dank gilt zunächst meinem Doktorvater, Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), der die Bearbeitung dieses wunderbaren Themas anregte, den für die Wissenschaft notwendigen Freiraum ließ und stets ein offenes Ohr für meine Fragen hatte. Die Bearbeitung einer so aktuellen Fragestellung war durch seine schnelle gutachterliche Würdigung überhaupt erst möglich. Prof. Dr. Raimund Waltermann danke ich sehr für die ebenso außergewöhnlich zügige Erstellung des Zweitgutachtens und damit verbundene Unterstützung meines Promotionsvorhabens. Bedanken möchte ich mich zudem bei PD Dr. Gerrit Forst LL.M. (Cambridge) als Vorsitzenden meiner Prüfungskommission.

      Ich bedanke mich ferner bei meinem Doktorvater und Prof. Dr. Jacob Joussen für die Aufnahme dieser Arbeit in ihre Schriftenreihe.

      Darüber hinaus danke ich der Konrad-Adenauer-Stiftung, deren Promotionsförderung mir die notwendige Freiheit

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