Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding
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§ 5 Auflösung des Mehrebenenkonflikts
I. Der Harmonisierungsgrad des § 9 AGG
1. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG
2. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG
II. Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs des Grundrechtsschutzes
1. Grundrechtliche Maßgaben des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
1. Verfassungsbindung der Gerichte bei der Anwendung von Umsetzungsnormen
2. Unionsrechtlich determinierte Verfassungsverstöße im IR-Urteil des BAG
3. Mittelbar kontrollierbarer unionsrechtlicher Hoheitsakt
II. Anwendung der Grundrechtskontrolle im Fall IR
III. Anwendung der Identitätskontrolle im Fall IR
1. Identitätskontrolle gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG
a) Materielle Reichweite des Gewährleistungsbereichs des Art. 1 Abs. 1 GG
aa) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach der Rechtsprechung
bb) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Ansicht der Literatur
(1) Menschenwürdekern der Religionsfreiheit
(2) Verknüpfung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts mit der Religionsfreiheit
(3) Menschenwürdegehalt des religiösen Selbstbestimmungsrechts als Ausprägung der Religionsfreiheit
(aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren
(cc) Selbstbestimmte personelle Zusammensetzung einer Arbeitsgemeinschaft der Gläubigen
b) Persönliche Erstreckung der Menschenwürde
(1) Die glaubensangehörigen Dienstnehmer als Träger der Menschenwürde
(2) Die Kirche als Trägerin der Menschenwürde
(3) Auswirkung auf die Beschwerdebefugnis
c) Eingriff in das Menschenwürdeprinzip durch die Prüfungsvorgaben des EuGH in der Rechtssache IR