Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention. Matthias Lodemann
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II. Die BAG-Rechtsprechung als Tendenzschutz in neuen Kleidern
§ 4 Reichweite der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie
A. Grundlagen: Die Weimarer Kirchenartikel
II. Eigene Angelegenheiten nach dem religiösen Selbstverständnis
IV. Schrankenvorbehalt: Das für alle geltende Gesetz
1. Ursprüngliche Interpretation und Heckel’sche Formel
2. Jedermann-Formel des BVerfG
b. Umfang der Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses
aa. Wechselwirkungslehre in Anlehnung an Art. 5 II GG
bb. Kollisionsrechtlicher Ansatz
cc. Verfassungsrecht als das für alle geltende Gesetz
B. Konkrete Ausgestaltung im Arbeitsrecht
I. Regelung der Arbeitsverhältnisse als Ordnen und Verwalten eigener Angelegenheiten
1. Grundsätzliche Möglichkeiten des Grundrechtsverzichts
2. Konkret: Grundrechtsverzicht durch kirchliche Arbeitnehmer?
a. Dispositionsbefugnis über einschlägige Grundrechte
III. Grenze der Loyalitätsobliegenheiten
1. Grundprinzipien der Rechtsordnung
2. Konsequenzen für die konkrete Rechtsanwendung im Einzelfall
a. Reichweite der fachgerichtlichen Prüfungskompetenz
b. Insbesondere: Berücksichtigung kollidierender Arbeitnehmergrundrechte?
aa. Berücksichtigung der kollidierenden Arbeitnehmergrundrechte
bb. Interessenabwägung nach den Vorgaben der Religionsgemeinschaften
3. Speziell: Der Kirchenaustritt als absoluter Kündigungsgrund
a. Vorgaben der Religionsgemeinschaften
b. Bewertung der kircheneigenen Vorgaben an den Maßstäben der Schrankentrias
§ 5 Exkurs: Die Kündigung im Wertewandel am Beispiel des LPartG