Konkurrenzen im öffentlichen Dienst. Helmut Schnellenbach

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach страница 43

Автор:
Жанр:
Серия:
Издательство:
Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach Recht in der Praxis

Скачать книгу

kaum jemals glaubhaft zu machen sein;*4 eine vorläufige gerichtliche Feststellung des Bestehens der Laufbahnprüfung dürfte zumindest nicht zu der berufsrechtlichen Konsequenz veranlassen müssen, den Antragsteller im Zusammenhang mit der Auslese für die Einstellung in das Probeamtenverhältnis in den rechtlich relevanten Bewerberkreis einzubeziehen. – Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses trotz der Beanstandungen durch den Antragsteller: Hierzu kann sinngemäß auf den vorstehenden Passus verwiesen werden.*5Erfolglosigkeit der Bewerbung wegen Überschreitens einer Höchstaltersgrenze: Siehe dazu 2. Kap. Rn. 17*6 sowie oben unter Rn. 6. – Unzutreffende Einschätzung der gesundheitlichen Eignung: Siehe oben unter Rn. 6 f.Bevorzugung eines Konkurrenten, der die Laufbahnprüfung – anders als der Antragsteller selbst – im Bereich der Einstellungsbehörde abgelegt hatte: Siehe dazu oben unter Rn. 11 f.Bevorzugung eines Konkurrenten, dessen Widerrufsbeamtenverhältnis aufgrund einer Verwaltungspraxis ohne Wettbewerb kurzerhand in ein Beamtenverhältnis auf Probe umgewandelt worden ist: Siehe dazu 4. Kap. Rn. 6 ff.Bevorzugung eines Konkurrenten, dem angeblich eine Einstellungszusage erteilt worden war: Siehe dazu oben unter Rn. 14 ff.Bevorzugung eines Konkurrenten wegen rechtsfehlerhafter Konstruktion und/oder falscher Handhabung einer Warteliste: Siehe dazu oben unter Rn. 18.

       Übersicht über mögliche Rügen bei erfolgloser Bewerbung um ein Führungsamt

Inanspruchnahme einer dem Bestenausleseprinzip widerstreitenden unbegrenzten Dispositionsfreiheit durch den Dienstherrn bei der Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion zu Lasten des Antragstellers: Mit der § 24 BBG und dem korrespondierenden Landesrecht immanenten Zwecksetzung einer Korrekturmöglichkeit bei Fehleinschätzungen ist nicht zugleich eine Erweiterung der Dispositionsbefugnis des Dienstherrn im Sinne einer mehr oder weniger weitgehenden Freistellung von den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG beabsichtigt.*7
Einstellung eines (neuen) Probebeamten statt Umwandlung des Probebeamtenverhältnisses des Antragsstellers bei einem Führungsamt: Siehe dazu Rn. 39 sowie 4. Kap. Rn. 19, ferner schon oben Fn. 77.

      Anmerkungen:

*1 BVerwGE 72, 207 (juris Rn. 14 ff.) und BVerwG ZBR 1986, 295 (juris Rn. 16).
*2 BVerwG DÖV 1974, 598 und ZBR 1986, 295 (juris Rn. 16).
*3 HVGH RiA 1979, 157 und NRW OVG NVwZ-RR 2012,612 (juris Rn. 5).
*4 Vgl. dazu Schnellenbach in: Hartmer/Detmer, Kap. 12 Rn. 75 ff. m.w.N.
*5 Vgl. Schnellenbach in: Hartmer/Detmer, Kap. 12 Rn. 70 ff. m.w.N.
*6 Überschreitet ein Bewerber eine laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze und führt er dies auf eine Kinderbetreuung zurück, so liegt die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen Kinderbetreuung und Einstellungsverzögerung grundsätzlich bei dem Bewerber. Der Dienstherr ist aber z.B. beweisbelastet, wenn ungeklärt bleibt, ob ein Bewerber zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen eines bestimmten – turnusmäßigen – Lehrereinstellungsverfahrens unabhängig von der Kinderbetreuung allein schon wegen eines unzureichenden Ranglistenplatzes nicht eingestellt worden wäre, falls die Ungewissheit darauf beruht, dass die Verwaltung ihre Unterlagen über das damalige (Einstellungs- und Auswahl-)Verfahren vernichtet hat (BVerwG DVBl. 2000, 1129, juris Rn. 16 ff., ZBR 2001, 32, juris Rn. 18 ff. und ZBR 2001, 33, juris Rn. 15 f.).
*7 Lemhöfer in: Plog/Wiedow BBG 2009 § 24 Rn. 4; vgl. auch oben unter Rn. 31.

      Anmerkungen

       [1]

      Siehe dazu 2. Kap. Rn. 36 ff.

       [2]

      Siehe dazu 4. Kap. Rn. 11 ff.

       [3]

      Siehe dazu 4. Kap. Rn. 6 ff.

       [4]

      Vgl. dazu im Einzelnen Schnellenbach/Bodanowitz BeamtR § 6 Rn. 44 ff.

       [5]

      Zur Mitteilung von Auswahlentscheidungen und zur Wartefrist siehe Anhang 6.

       [6]

      Zum Anordnungsgrund 2. Kap. Rn. 14 f.

      3. Kapitel Einstellung in das Beamtenverhältnis auf ProbeD. Konkurrentenrechtsschutz › II. Vorverfahren

      44

      Siehe dazu 2.

Скачать книгу