Konkurrenzen im öffentlichen Dienst. Helmut Schnellenbach

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach страница 39

Автор:
Жанр:
Серия:
Издательство:
Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach Recht in der Praxis

Скачать книгу

(werde), dass dem ausgewählten Beschäftigten die Funktion unter Berufung in das Beamtenverhältnis übertragen wird“; zum anderen (Leitsatz 3) konstatiert das Gericht, dass die Angestellten- oder Beamteneigenschaft „kein Gesichtspunkt (sei), der unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung betrifft“, sodass es dem Dienstherrn im Lichte das Art. 33 Abs. 4 GG obliegen könne, eine Verbeamtung des ausgewählten Bewerbers vorzunehmen.

       [34]

      BVerwGE 82, 196 (juris Rn. 19 ff.); 110, 363 (juris Rn. 19 ff.). Vgl. auch BVerfGE 119, 247 (juris Rn. 62): Eine antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung verstoße gegen die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation.

       [35]

      BVerwGE 82, 196 (juris Rn. 19 ff.).

       [36]

      BT-Drs. 16/7076, S. 121.

       [37]

      Zum Landesrecht vgl. § 43 BeamtStG sowie § 69 Abs. 1, 9 und 10 BW LBG, Art. 89 Abs. 1–3 BayBG, § 54 Abs. 4 und 6 BlnLBG, § 80 Abs. 1–3 BbgBG, § 62 Abs. 1–3 BremBG, § 63 Abs. 1–3 HmbBG, § 63 HBG, § 64 Abs. 2 und 3 LBG M-V, §§ 62 Abs. 1–4 NBG, § 64 NRW LBG, § 75 Abs. 4 und 5 RP LBG, § 79 Abs. 4–7 SBG, § 98 SächsBG, § 65 Abs. 1, 2 und 4 BG LSA, § 62 Abs. 1–3 SH LBG und § 62 ThürBG.

       [38]

      Zum Landesrecht vgl. § 43 BeamtStG sowie § 69 Abs. 4 BW LBG, Art. 88 BayBG, § 54 Abs. 1–3 BlnLBG, § 78 Abs. 1–3 BbgBG, § 61 BremBG, § 62 HmbBG, § 62 HBG, §§ 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 LBG M-V, § 61 NBG, § 63 NRW LBG, § 75 Abs. 1–3 RP LBG, § 79 Abs. 1 und 3 SBG, § 97 Abs. 1, 4 und 6 SächsBG, § 64 BG LSA, § 61 SH LBG und § 61 ThürBG.

       [39]

      Zur Abgrenzung der Rechtsbegriffe „dienstliche Belange“, „dringende dienstliche Belange“ und „zwingende dienstliche Belange“ vgl. BVerwGE 120, 382 (juris Rn. 12).

       [40]

      BVerwGE 120, 382 (juris Rn. 10).

       [41]

      So auch BVerwGE 120, 382 (juris Rn. 10): Es sei allerdings „zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen“. Dementsprechend sei es „in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern“. Vgl. auch RP OVG NVwZ-RR 2005, 51 (juris Rn. 3 ff.) zum Personalmangel als dienstlichem Belang.

       [42]

      Vgl. dazu § 5 Abs. 5 RP LBG: „Die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen und Hochschulen gilt als hoheitsrechtliche Aufgabe.“ Siehe aber auch Rn. 21.

       [43]

      BW VGH ZBR 1982, 32 (LS) sowie ZBR 1986, 283; außerdem H. Günther ZBR 1982, 193 m.w.N.

       [44]

      Siehe dazu auch BVerfG NVwZ 2012, 368 (juris Rn. 13 ff.).

      3. Kapitel Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe › C. Bewerbung um die Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion

C. Bewerbung um die Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion

      3. Kapitel Einstellung in das Beamtenverhältnis auf ProbeC. Bewerbung um die Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion › I. Allgemeines

      29

      30

      31

      Nicht anders als bei einer Beförderung beansprucht das Bestenausleseprinzip schon bei der Übertragung eines Führungsamtes gemäß § 24 Abs. 1 BBG bzw. der landesrechtlichen Parallelnorm uneingeschränkte Beachtung: Dass die zunächst lediglich probeweise Wahrnehmung des Amtes eine spätere Korrektur der Eignungsprognose zulässt, mindert nicht die Anforderungen, die schon hier im Auswahlverfahren und bei der Auswahlentscheidung selbst zu stellen sind.

      Anmerkungen

       [1]

      Siehe BT-Drs. 13/3994,

Скачать книгу