Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz

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Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Lydia Scholz JURIQ Erfolgstraining

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      a) Lesen Sie folgenden Text.

       Sachverhalt

      Antje, Hanni und Annika sind Gesellschafter der AHA-GmbH, die Handtücher für Hotels in Indonesien herstellen lässt und dann in Deutschland verkauft. Da die AHA-GmbH in diesem Jahr hohe Gewinne gemacht hat, beschließen die drei, im Namen der GmbH drei Porsches zu kaufen, die sie nur privat fahren wollen. Für die Arbeit haben sie drei BMW. Sie fragen sich, ob der Kaufvertrag über die drei Porsches ein Verbrauchergeschäft ist. Dann wären die privilegierenden Regelungen des Verbraucherrechts im BGB anwendbar.

      b) Ordnen Sie die Buchstaben in dem Gutachten so, dass sich das passende Wort ergibt. Achten Sie auf die Groß- und Kleinschreibung.

       Gutachten

      Fraglich ist, ob der Kaufvertrag, den die AHA-GmbH über drei Porsches geschlossen hat, ein . . . . . (ätbrevracuhregsehcf) (1) ist.

      Der . . . . . (gevfakurrta) (2) ist ein Verbrauchergeschäft, wenn die AHA-GmbH ein . . . . . (eracuhrervb) (3) ist.

      Voraussetzung ist gemäß § 13 BGB hierfür zunächst, dass die AHA-GmbH eine . . . . . (eciürlhtna) (4) Person ist.

      Eine GmbH ist keine . . . . . (lrüatneihc) (5) Person.

      Daher sind die . . . . . (gnnutssrezaoeuv) (6) des § 13 BGB nicht erfüllt.

      Aus diesem Grund ist die GmbH kein . . . . . (rehcuarbrev) (7).

      Somit ist der Kaufvertrag kein . . . . . (fhcsetvrehcguraräbe) (8).

      JURIQ-Klausurtipp

      In diesem Fall war wieder § 13 BGB anzuwenden, der drei Voraussetzungen / Tatbestandsmerkmale hat. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man das Gutachten im Hinblick auf Voraussetzungen und Subsumtion aufbauen kann (siehe oben). Hier wurde die Variante gewählt, in der nacheinander ggf. jedes Tatbestandsmerkmal für sich allein genannt und subsumiert wird. Da das erste Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt war, wurde die Prüfung beendet. Daher ist dieser Aufbau hier vorzuziehen, denn dadurch müssen nicht alle Voraussetzungen genannt werden.

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      a) Lesen Sie folgenden Text.

      Sachverhalt Übungsfall Nr. 1

      Hannes Hoffnungslos (H) hat am 1.7.2013 das Zweite Staatsexamen in Jura bestanden, aber leider sehr schlecht. Er erreichte nur vier Punkte. Jetzt kann er kein Richter mehr werden. Deshalb hat er 120 Bewerbungen an große Kanzleien geschickt, aber niemand hat sich für ihn interessiert. H hat alle Hoffnung verloren und weiß nicht, was er machen soll. Im Oktober hat er eine geniale Idee. Er macht sich ab dem 1.11.2013 selbständig und eröffnet eine eigene Kanzlei. Er hat noch ein bisschen Geld auf dem Sparkonto. Er bestellt am 15.10.2013 im Internet ein Kanzleischild für 120 €. Bis zum 15.11.2013 kommt aber kein Mandant in seine neue Kanzlei und H langweilt sich. Da schenkt ihm seine Großmutter ganz spontan einen alten Mercedes. H freut sich sehr über das Geschenk und beschließt nun, die Kanzlei wieder zu schließen und mit dem alten Mercedes Taxi zu fahren. Aber leider hat er kein Geld mehr für das erste Benzin. Er hat eine Idee: Warum schickt er nicht das Kanzleischild zurück und bekommt das Geld dafür wieder? Er könnte ja den Kaufvertrag nach den Verbrauchervorschriften widerrufen. Aber ist es wirklich ein Verbrauchergeschäft? Es war ja ein Schild für seine Kanzlei.

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      b) In diesem Fall geht es nicht nur darum, ein Gutachten zu schreiben, sondern auch darum, ein „richtiges“ Rechtsproblem zu lösen. Beantworten Sie folgende Fragen zur Vorbereitung auf die Falllösung.

      (1) Wann hat H den Kaufvertrag abgeschlossen?

      (2) Ab wann war H selbständig?

      (3) Was fällt Ihnen auf, wenn Sie diese beiden Daten anschauen? Hat H den Kaufvertrag während seiner Selbständigkeit abgeschlossen oder noch davor?

      Wiederholen Sie, was Sie in Rn. 17 zur Auslegung gelernt haben.

      (4) Ist jemand ein Verbraucher, der für seine zukünftige selbständige Tätigkeit handelt, also noch gar nicht selbständig ist? Das ist umstritten. Folgende Fragen können Ihnen bei der Meinungsfindung helfen: Wie kann das Wort zurechnen in § 13 BGB interpretiert werden? Genügt irgendein Zusammenhang zwischen dem Rechtsgeschäft und der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit? Der Sinn und Zweck des § 13 BGB und des Verbraucherrechts muss bei der Auslegung berücksichtigt werden.

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      c) Setzen Sie folgende Sätze in den beiden Varianten des Gutachtens ein.

H hat den Kaufvertrag vor seiner Selbständigkeit abgeschlossen. Ihm fehlte die Erfahrung eines Selbständigen. – H hat das Schild für seine selbständige berufliche Tätigkeit gekauft. – H ist kein Verbraucher. Der Kaufvertrag war daher kein Verbrauchergeschäft. – H ist Verbraucher. Der Kaufvertrag war daher ein Verbrauchergeschäft.

      Gutachten Übungsfall Nr. 1

      Fraglich ist, ob der Kaufvertrag über das Kanzleischild ein Verbrauchergeschäft war. Der Kaufvertrag ist ein Verbrauchergeschäft, wenn H ein Verbraucher war.

      Voraussetzung ist gemäß § 13 BGB hierfür zunächst, dass H eine natürliche Person ist. H ist eine natürliche Person.

      Zweitens müsste H ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben. Er hat ein Kanzleischild gekauft. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.

      Schließlich bestimmt § 13 BGB, dass der Zweck des Rechtsgeschäfts weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit von H zugerechnet werden kann.

      Zweck des Rechtsgeschäfts war, ein Schild für seine Kanzlei zu kaufen. Das Schild war daher für seine selbständige berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt gedacht. Problematisch ist jedoch, dass das Rechtsgeschäft am 15.10.2013, also vor Beginn seiner Selbständigkeit am 1.11.2013, abgeschlossen wurde. Es stellt sich deshalb die Frage, ob das Rechtsgeschäft auch dann der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, wenn die Person bei Abschluss des Rechtsgeschäfts noch gar nicht selbständig war.

      Entscheidend ist, wie das Wort zurechnen auszulegen ist.

       Variante 1

      Das Wort zurechnen ist nach seinem Wortsinn so auszulegen, dass jeder Zusammenhang zwischen dem Rechtsgeschäft und der selbständigen beruflichen Tätigkeit genügt.

      . . . . . . . . . . . . . . .(1).

      Aus diesem Grund ist der Kaufvertrag der selbständigen beruflichen Tätigkeit von H zuzuordnen.

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