Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz
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8. Übung Sachen und Tiere
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a) Lesen Sie §§ 90 f. BGB. Welche Aussage trifft zu?
(1) Auch ohne § 90a S. 1 BGB wären Tiere keine Sachen im Sinne des § 90 BGB. | (2) Wenn es § 90a S. 1 BGB nicht geben würde, wären Tiere Sachen. | (3) Alle Vorschriften, die für Sachen gelten, sind auf Tiere auch anwendbar. |
b) Stellen Sie passende Fragen zu den vorgegebenen Antworten in Bezug auf § 90a BGB.
Beispiel
Was sind Tiere nicht? Sie sind keine Sachen.
Frage | Antwort | |
---|---|---|
(1) | Durch besondere Gesetze. | |
(2) | Für Sachen. | |
(3) | Auf Tiere. | |
(4) | Ein Synonym ist wenn nicht. | |
(5) | Wenn nicht etwas anderes bestimmt ist. |
2 › A › III. Übungen zur Falllösungstechnik
9. Übung Sachbegriff
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a) Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Christine glaubt, dass elektrischer Strom eine Sache ist. Hat sie recht?
b) Bringen Sie die Sätze des Gutachtens in die richtige Reihenfolge und ordnen Sie die Überschriften aus dem Kasten zu. Unterstreichen Sie dann typische sprachliche Merkmale in dem Gutachten.
Obersatz | Voraussetzung | Subsumtion | Ergebnis |
Gutachten
(1) Elektrischer Strom ist nicht wahrnehmbar und nicht tastbar.
(2) Demzufolge ist elektrischer Strom keine Sache.
(3) Fraglich ist, ob elektrischer Strom eine Sache ist.
(4) Gemäß § 90 BGB sind Sachen nur körperliche Gegenstände. Körperlichkeit bedeutet, dass der Gegenstand sinnlich wahrnehmbar und tastbar sein muss.
10. Übung Tiere
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a) Lesen Sie folgenden Text.
Sachverhalt
Antonia (A) studiert im ersten Semester Jura und in ihrer Freizeit reitet sie gern. Deshalb möchte sie das schwarze Pferd Blacky von dem Rennstallbesitzer Rudi Renner (R) kaufen. R ist einverstanden. Plötzlich ist sich A aber nicht mehr sicher. Sie hat in ihrem letzten Juraseminar nämlich gelernt, dass man Kaufverträge nur über