Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz
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b) Setzen Sie die Wörter aus dem Kasten an der richtigen Stelle im Gutachten ein.
aus diesem Grund (2x) – daher – demzufolge (2x) – fraglich ist (2x) – körperlich(e) (2x) – deshalb – gemäß – danach |
Gutachten
. . . . .(1) zunächst, ob ein Pferd eine Sache ist.
In § 90 BGB sind Sachen definiert als . . . . .(2) Gegenstände. Ein Pferd ist . . . . .(3). . . . . .(4) liegt der Schluss nahe, dass ein Pferd eine Sache ist.
Zu berücksichtigen ist aber § 90a S. 1 BGB. . . . . .(5) sind Tiere keine Sachen.
Ein Pferd ist ein Tier.
. . . . .(6) ist ein Pferd keine Sache.
. . . . .(7) weiterhin, ob man trotzdem ein Pferd kaufen kann.
Aus § 433 BGB folgt, dass Gegenstand eines Kaufvertrages eine Sache ist.
Ein Pferd ist ein Tier und . . . . .(8) . . . . .(9) § 90a S. 1 BGB keine Sache. . . . . .(10) liegt der Schluss nahe, dass man keinen Kaufvertrag über ein Pferd abschließen kann.
Zu berücksichtigen ist aber § 90a S. 3 BGB. Nach dieser Vorschrift sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 433 BGB kann . . . . .(11) nicht nur auf Sachen, sondern auch auf Tiere angewendet werden. Etwas anderes ist nicht bestimmt.
. . . . .(12) kann man ein Pferd kaufen.
11. Übung Verbraucherbegriff I
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a) Lesen Sie folgenden Text.
Sachverhalt
Der selbständige Arzt Dr. Herzlich (H) will für seine Mutter zu Weihnachten eine goldene Kette mit der Aufschrift „Mama, ich hab dich lieb!“ kaufen. Er bestellt eine Kette im Internet. Der Postbote bringt die Kette in einem Paket zu H nach Hause. H findet die Kette schön, aber er denkt jetzt, dass er seine Mutter nicht nur lieb, sondern sehr lieb hat. Am liebsten möchte er jetzt die Kette zurücksenden und eine neue Kette mit der Aufschrift „Mama, ich hab dich sehr lieb!“ kaufen. Er hat irgendwann einmal von dem Grundsatz pacta sunt servanda gelesen, aber er weiß auch, dass es hiervon Ausnahmen für Verbraucher gibt. H fragt, ob er ein Verbraucher ist.
b) Wie lauten die richtigen Adjektive zu den folgenden Nomen?
Nomen | Adjektiv | |
---|---|---|
(1) | die Selbständigkeit | |
(2) | der Beruf | |
(3) | die Natürlichkeit | |
(4) | das Gewerbe | |
(5) | die Privatheit |
c) Setzen Sie die Adjektive nun an der richtigen Stelle im Gutachten Variante 1 ein. Deklinieren Sie die Adjektive. Sie können einige mehrmals benutzen.
Gutachten Variante 1
Fraglich ist, ob H ein Verbraucher ist.
Gemäß § 13 BGB ist ein Verbraucher jede . . . . .(1) Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer . . . . .(2) noch ihrer . . . . .(3) . . . . .(4) Tätigkeit zugerechnet werden kann.
H ist eine . . . . .(5) Person.
Er hat eine Kette gekauft. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.
Zweck des Rechtsgeschäfts war, ein Weihnachtsgeschenk für seine Mutter zu bekommen. Das ist ein rein . . . . .(6) Zweck, der nicht seiner Tätigkeit als . . . . .(7) Arzt zuzuordnen ist.
Das Rechtsgeschäft ist daher weder seiner . . . . .(8) noch seiner . . . . .(9) . . . . .(10) Tätigkeit zuzuordnen.
H ist demzufolge ein Verbraucher.
JURIQ-Klausurtipp
Sie sehen, dass nach dem Obersatz die Voraussetzungen genannt und subsumiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 13 BGB drei Voraussetzungen hat. Diese drei Voraussetzungen / Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen, damit als Rechtsfolge festgestellt werden kann, dass H ein Verbraucher ist.
Wenn es mehrere Voraussetzungen / Tatbestandsmerkmale gibt, kann man das Gutachten unterschiedlich aufbauen. In Variante 1 werden zunächst alle Voraussetzungen genannt (das Gesetz abgeschrieben) und dann erfolgt eine Subsumtion für jedes der drei Tatbestandsmerkmale.
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d) Setzen Sie die Wörter aus dem Kasten im Gutachten Variante 2 ein.
schließlich | zunächst | zweitens |
Gutachten Variante 2
Fraglich ist, ob H ein Verbraucher ist.
Voraussetzung ist gemäß § 13 BGB hierfür . . . . .(1), dass H eine natürliche Person ist.
H ist eine natürliche Person.
. . . . .(2) müsste H ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben.
Er hat eine Kette gekauft. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.
. . . . .(3) bestimmt § 13 BGB, dass der Zweck des Rechtsgeschäfts weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Zweck des Rechtsgeschäfts war, ein Weihnachtsgeschenk für seine Mutter zu bekommen. Das ist ein rein privater Zweck, der nicht seiner Tätigkeit als selbständiger Arzt zuzuordnen ist.
Das Rechtsgeschäft ist daher weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen.
H ist demzufolge ein Verbraucher.
Hinweis
In Variante 2 wird zunächst nur die erste Voraussetzung genannt. Dann erfolgt die Subsumtion für die erste Voraussetzung. Im Anschluss daran wird die zweite Voraussetzung genannt. Schließlich subsumiert man unter die zweite Voraussetzung usw.