Handbuch des Strafrechts. Группа авторов
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III.Die Nötigung zur Selbstschädigung46 – 72
D.Die Irrtumsherrschaft73 – 156
I.Das vorsatzlos handelnde Werkzeug74 – 89
1.Der unmittelbar Ausführende handelt schuldlos oder unbewusst fahrlässig74, 75
2.Der unmittelbar Ausführende handelt bewusst fahrlässig76
3.Der unmittelbar Ausführende handelt im Erlaubnistatbestandsirrtum77, 78
4.Die Tatbestandsbezogenheit der mittelbaren Täterschaft79, 80
5.Die mittelbare Täterschaft bei rechtmäßig handelndem Tatmittler81, 82
6.Die Ausnutzung eines vorsatzausschließenden Irrtums als Fall der mittelbaren Täterschaft83 – 85
7.Die durch Täuschung veranlasste Selbstschädigung86 – 89
II.Der unmittelbar Ausführende handelt im Verbotsirrtum90 – 108
1.Der Verbotsirrtum des Ausführenden ist unvermeidbar90
2.Der Verbotsirrtum des Ausführenden ist vermeidbar91 – 108
III.Der unmittelbar Ausführende nimmt irrtümlich die Voraussetzungen ausgeschlossener Verantwortlichkeit an109 – 114
IV.Der unmittelbar Ausführende handelt voll deliktisch115 – 156
1.Die Täuschung über das Ausmaß des verwirklichten Unrechts116 – 126
2.Die Täuschung über qualifikationsbegründende Umstände127 – 135
3.Der manipulierte error in persona136 – 140
4.Die Tatveranlassung durch Vorspiegelung lediglich motivationsrelevanter Tatsachen141 – 156
E.Die Willensherrschaft bei Schuldunfähigen und vermindert Schuldfähigen157 – 168
I.Der schuldunfähige Tatmittler157 – 163
II.Der unmittelbar Ausführende ist i.S.d. § 21 StGB erheblich vermindert zurechnungsfähig164 – 168
F.Die Tatherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate169 – 220
I.Die Entwicklung der Rechtsfigur169 – 176
II.Zum Meinungsstreit über die Organisationsherrschaft177 – 198
1.Der aus dem Verantwortungsprinzip abgeleitete Einwand179 – 185
2.Zur Problematik der „Rechtsgelöstheit der deliktischen Organisation“186 – 189
3.Die Fungibilität der Exekutoren und die Erfolgssicherheit beim Einsatz organisatorischer Machtapparate190 – 193
4.Die Befehlenden in der mittleren Hierarchie194 – 196
5.Tatentschlossenheit und Tatgeneigtheit des unmittelbar Handelnden als weitere Kriterien der Organisationsherrschaft?197, 198
III.Abweichende Lösungen199 – 212
1.Anstiftung199 – 201
2.Mittäterschaft202 – 206