Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht. Alexandra Windsberger
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a)Beginn der Strafverfolgungsverjährung?
b)Inkonsistenzen im Bereich der Versuchsstrafbarkeit
c)Inkonsistenzen im Bereich der Teilnahmestrafbarkeit
B.Die Verlagerung des Unrechtszentrums auf die Bankrotthandlung: eine Perspektivenverschiebung
I.Der Bankrott als abstraktes Gefährdungsdelikt
1.Unrecht durch abstrakte Gefährdung?
2.Zahlungseinstellung/Konkurseröffnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit?
3.Fortbestand des „tatsächlichen Zusammenhangs“?
1.Unangemessene Fixierung von Kriminalität
2.Der einfache Bankrott als Anwendungsfall einer mittelalterlichen Erfolgshaftung?
3.Der „tatsächliche Zusammenhang“ als ungeeignetes Mittel zur Beschränkung einer Erfolgshaftung
III.Der Beginn einer Reform des Konkursstrafrechts
1.Die Einwände der großen Strafrechtskommission gegen das geltende Konkursstrafrecht
2.Dogmatisch-konstruktive Ersetzung des „tatsächlichen Zusammenhangs“ durch eine Umgestaltung der Bankrottdelikte
a)Die Einführung eines konkreten Gefährdungsdelikts
b)Sonderproblem: Die Buchdelikte
3.Stellungnahme: Unzulänglichkeit der frühen Reformvorschläge
a)Die konkrete Gefahr als Surrogat für den Verletzungserfolg?
b)Einwände gegen die Beibehaltung der alten Rechtslage im Rahmen der Buchdelikte
IV.Die Versöhnung mit dem Schuldprinzip: Das 1. WiKG
1.§ 283 StGB: Der Bankrott im Kontext der „wirtschaftlichen Krise“
a)Die wirtschaftliche Krise als neues unrechtsbegründendes Merkmal
c)Auffüllen des tatbestandlichen Unrechtsgehalts durch weitere normative Tatbestandsmerkmale
d)Neuverortung des Relativsatzes in § 283 Abs. 6 StGB
2.§ 283b StGB: Die Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht außerhalb der Krise