Die Rechte des Verletzten im Strafprozess. Klaus Schroth

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Die Rechte des Verletzten im Strafprozess - Klaus Schroth Praxis der Strafverteidigung

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      Vgl. Jansen StV 1996, 123 sowie PdS 29, Rn. 169.

       [33]

      Zur Abwendung von der unmittelbaren Zeugenvernehmung allgemein Grünwald in FS Dünnebier.

       [34]

      Zu den ausländischen Modellen Weigend Gutachten C zum 62. DJT, S. 55f. m.w.N.

       [35]

      Vgl. ausführl. dazu Teil 1, XI Rn. 43 ff.

       [36]

      Allgemein zum Ermittlungsverfahren Buckow ZIS 2012, 551; zur Hauptverhandlung Dahs in FS Paeffgen.

       [37]

      Vertiefend: Burhoff Ermittlungsverfahren, Rn. 4196.

       [38]

      Weider/Staechelin StV 1999, 51.

       [39]

      Schöch Schutz von Opferzeugen, S. 10, 12.

       [40]

      Vgl. ausführl. dazu Teil 1, VII Rn. 25 ff.

       [41]

      BT-Drucks. 15/1976 v. 11.11.2003, S. 22.

       [42]

      Schlothauer StV 1999, 47.

       [43]

      BT-Drucks. 13/7165 v. 11.3.1997.

       [44]

      Diemer NJW 1999, 1667, 1669.

       [45]

      Zur Anordnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung Eisenberg StV 2012, 65; zum Rechtsschutz gegen ihre Ablehnung Hamm StV 2015, 137.

       [46]

      Vgl. Schlothauer StV 1999, 47, 48; Burhoff Ermittlungsverfahren Rn. 4206.

       [47]

      Zschockelt/Wegner NStZ 1996, 305.

       [48]

      Zur psychologischen/psychiatrischen Sicht von Videovernehmungen: Köhnken StV 1995, 376; Pfäfflin StV 1997, 95; von Knoblauch zu Hatzbach ZRP 2000, 276; Jansen PdS 29, Rn. 169.

       [49]

      Jansen PdS 29, Rn. 169; kritisch auch Kluck Verfahrensgerechtigkeit und Zeugenbeweis, S. 15.

       [50]

      Volbert Verfahrensgerechtigkeit und Zeugenbeweis, S. 149 ff.

       [51]

      Vgl. den Prozessbericht aus Mainz von Jansen StV 1996, 123, 125.

       [52]

      Albrecht Kindliche Opferzeugen im Strafverfahren, S. 3, 16.

       [53]

      Zum Zeugenschutz und dazu, wie bei Videovernehmungen zu verfahren ist, kann im Internet die „Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer) Zeugen im Strafverfahren“, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Hilfestellung für Behörden und Gerichte erarbeitet wurde, unter www.bmjv.de abgerufen werden; Allgemeines zur Verteidigung mit Videotechnik: Gerst StraFo 2013, 103.

      Teil 4 Die Pflichten und Rechte des Zeugen, insbesondere des Verletztenzeugen – Der anwaltliche Zeugenbeistand › V. Anwaltliche Aufgaben während der Zeugenvernehmung

      Teil 4 Die Pflichten und Rechte des Zeugen, insbesondere des Verletztenzeugen – Der anwaltliche ZeugenbeistandV. Anwaltliche Aufgaben während der Zeugenvernehmung › 1. Auftreten des Rechtsanwalts

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