Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen. Matthias Jahn

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Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn Praxis der Strafverteidigung

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hat. Siehe zur Entstehungsgeschichte auch Zuck NJW 1996, 3189 (3190).

       [15]

      BVerfGE 101, 312 (328) = NJW 2000, 347.

       [16]

      BGHSt 41, 69 (72) = NStZ 1995, 393.

       [17]

      Etwas überpointiert bezeichnet Zuck JZ 2007, 1036 (1039) die Bestimmung des § 90 Abs. 1 BVerfGG, nach der Jedermann Verfassungsbeschwerde erheben kann, als „irreführende Zusage“. Für Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG dürfte dann nichts anderes gelten.

       [18]

      Siehe (bis zur 3. Aufl. 2006) Zuck Verfassungsbeschwerde, Rn. 1313. Die einschlägige Statistik (siehe Nachw. Voraufl. Rn. 4) wird auf der Homepage mittlerweile nicht mehr veröffentlicht. Im Jahre 2007 waren 41 (2006: 69) von 59 (2006: 81) Beschwerdeführer, deren Verfassungsbeschwerde vom für Strafsachen im Wesentlichen zuständigen Zweiten Senat stattgegeben wurde, anwaltlich vertreten.

       [19]

      Die durchaus vielstimmige Kritik an diesem Zustand (Schoreit ZRP 2002, 148 [150]; Zuck NJW 1986, 968 [971]; ders. AnwBl. 2006, 95; Jahn FS Widmaier, 2008, S. 821 [837 f.]; anders aber Schorkopf AöR 130 [2005], 465 [489 ff.]) muss hier auf sich beruhen, siehe aber erg. Rn. 318.

       [20]

      Angabe bei Stüer DVBl. 2012, 751 (752).

      Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im Verfassungsbeschwerdeverfahren › A. Überlegungen vor Mandatsannahme

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      Vor dem Entschluss, für (s)einen Mandanten Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einzulegen, sollten vor diesem Hintergrund einige praktische Überlegungen angestellt werden.

      Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im VerfassungsbeschwerdeverfahrenA. Überlegungen vor Mandatsannahme › I. Der Verteidiger zwischen Mandant und Recht

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      Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im VerfassungsbeschwerdeverfahrenA. Überlegungen vor Mandatsannahme › II. Abgabe der Sache an einen Spezialisten?

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