Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski

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Handbuch des Aktienrechts - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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nicht durch die Auflösung von Rücklagen oder die Verwendung eines Gewinnvortrages durchführen lässt.[56] Gegenüber der ordentlichen Kapitalherabsetzung ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung unter erleichterten Voraussetzungen möglich, da sie keine Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit gegenüber den Gläubigern erfordert und mit Rückwirkung auf den letzten Jahresabschluss möglich ist, sodass ein durch die Kapitalmaßnahme (ggf. mit gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals) zu beseitigender Verlust bilanziell nicht offenbar wird.[57]

      2.2.1 Zulässiger Zweck

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      2.2.2 Erschöpfung von Reserven

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      Der Kapitalherabsetzungsbeschluss ist gem. § 223 i.V.m. § 229 Abs. 3 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Kapitalherabsetzung wird mit der Eintragung wirksam (§ 224 i.V.m. § 229 Abs. 3 AktG).

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