Unternehmenskaufvertrag. Christoph Louven

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Unternehmenskaufvertrag - Christoph Louven Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht

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Klauseln in Unternehmenskaufverträgen sind danach nach §§ 133, 157 BGB auszulegen. Bei der deshalb maßgeblichen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont kommt es darauf an, wie ein verständiger und mit den Umständen vertrauter objektiver Empfänger den Wortlaut einer Willenserklärung verstehen durfte.93 Die Auslegung erfolgt anhand des Wortlauts (als Ausgangspunkt und Grenze der Auslegung), der Grammatik und Systematik, der Begleitumstände (vor allem Entstehungsgeschichte), des Sinns und Zwecks (teleologische Auslegung) sowie von Treu und Glauben. Auch wenn es keine feste Rangfolge innerhalb dieses Auslegungskanons gibt, sind zumeist Wortlaut und Zweck für das Auslegungsergebnis maßgeblich.94 Bei regelmäßig intensiv verhandelten Unternehmenskaufverträgen hat zudem oft die historische Auslegung eine besondere Bedeutung.95 Dies gilt, wie auch die übrigen Ausführungen in dieser Ziffer 1.3, für Verträge, die deutschem Recht unterliegen (zu Besonderheiten anglo-amerikanischer Konzepte und der Auslegung englischsprachiger Verträge nachfolgend Ziffer 1.4).

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      Das Buch und der anhängende Mustervertrag (S. 465ff.) folgen dem modernen anglo-amerikanischen Stil eines Unternehmenskaufvertrags. Die Grobgliederung für einen Vertrag über einen Share Deal wird unter Rn. 30ff. vorgestellt. Sie kann im soeben beschriebenen Sinne als erster, grober „Algorithmus“ für den Leser verstanden werden, der einen Unternehmenskaufvertrag entwirft. Die Darstellung dieses Buchs folgt dem durch die Grobgliederung des Unternehmenskaufvertrags vorgegebenen Ablauf. Zu fast jedem der behandelten Regelungsabschnitte folgt im soeben beschriebenen Sinne ein „Panoptikum“ an Musterformulierungen einzelner Klauseln. Entsprechend der eher US-amerikanischen Gestaltung erfolgen die Definitionen innerhalb des Vertragstextes. Das vorangestellte Definitionsverzeichnis dient nur der besseren Lesbarkeit des Vertrags. Kaufgegenstand sind Geschäftsanteile an einer GmbH (Share Deal). Das Muster ist tendenziell käuferfreundlich. Es eignet sich daher als Erstentwurf eines Käufers bei bilateralen Verhandlungen. Weder Verkäufer noch Zielgesellschaft sind in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Es ist zu erwarten, dass der Verkäufer zur Abgabe von Garantien und Freistellungen bereit ist und daraus erwachsende Ansprüche auch erfüllen könnte. Die Zielgesellschaft besteht seit mehr als zehn Jahren selbstständig. Sie ist ein mittelgroßes Unternehmen ohne Tochtergesellschaften. Sie war nicht in konzerninternen Finanzierungen oder Cash Pools eingebunden, es bestand kein Unternehmensvertrag mit der Verkäuferin. Für die Parteien sind Unternehmenskäufe Teil ihrer Unternehmensstrategie.

      53 Zu seinem gesamten Aufgabenspektrum unten Rn. 67f. 54 Rehbinder, AcP 174 (1974), 265, 266. 55 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 1. 56 Dazu Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 1; Moes, Vertragsgestaltung, Rn. 1. 57 Dazu Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 1; Moes, Vertragsgestaltung, Rn. 1. 58 Vgl. Fleischer, RabelsZ 82, 239, 241 m.w.N. 59 Fleischer, RabelsZ 82, 239, 245 m.w.N. 60 Fleischer, RabelsZ 82, 239, 245f. m.w.N. 61 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 2. 62 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 3. 63 Dazu Moes, Vertragsgestaltung, 2020, Rn. 92ff. 64 Dazu Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 18ff. 65 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 18f. 66 Zur Klassifizierung von Verträgen im Rahmen der Vertragsgestaltung Moes, Vertragsgestaltung, Rn. 28ff. 67 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 19. 68 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 19. 69 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 19. 70 Rehbinder, Vertragsgestaltung, S. 19. 71 Zum Carve-Out siehe Rn. 82. 72 Dazu Rn. 26ff., 262ff., 1030ff. 73 Meyer-Sparenberg, in: Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck’sches M&A-Handbuch, § 40 Rn. 2. 74 Freund, Anatomy of a Merger, 5.3.1, S. 153ff.; dazu auch Rn. 31. 75 So auch Moes, Vertragsgestaltung, Rn. 136. 76 Moes, Vertragsgestaltung,

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