Praxiswissen für Kommunalpolitiker. Franz Dirnberger

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Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger

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D 9 4 1 1

      6.

      Innerhalb eines Wahlvorschlags fallen die Mandate an diejenigen Bewerber, welche die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.

      7.

      Bei gleichen Teilungsergebnissen wird das Mandat dem Bewerber zugeteilt, der mehr Stimmen erreicht hat.

      Auch wenn das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt tendenziell die großen Gruppierungen begünstigt und die kleinen benachteiligt, galt es bisher als geeignet, das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählerguppen wiederzugeben.

      Das Sainte-Laguë-Verfahren ist eine Rechenoperation, mit der aus den Ergebnissen einer Verhältniswahl die Verteilung der Mandate auf die Wahlvorschläge ermittelt wird. Für die Berechnung der zuzuteilenden Sitze nach Sainte-Laguë können zwei Verfahren – teilweise in Kombination – angewendet werden

       das sog. Höchstzahlverfahren, das aufgrund seiner Systematik mit dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren vergleichbar ist,

       das sog. Divisorverfahren.

      Das sog. Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë stellt sich in einer Beispielrechnung wie folgt dar und umfasst folgende Annahmen und Rechenschritte:

      Es sind 15 Mandate zu vergeben.

      Es werden die auf die Wahlvorschläge entfallenen Gesamtstimmenzahlen zugrunde gelegt; insgesamt wurden z.B. 200000 Stimmen abgegeben.

      Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen in der Beispielrechnung an Stimmen:

Wahlvorschlag
A B C D
110000 56000 22000 12000

      Die Gesamtstimmenzahlen werden jeweils zunächst durch 0,5, dann durch 1,5, weiter durch 2,5, dann 3,5 usw. geteilt:

Wahlvorschlag A Wahlvorschlag B Wahlvorschlag C Wahlvorschlag D
110000 : 0,5 = 56000 : 0,5 = 22000 : 0,5 = 12000 : 0,5 =
220000 (1) 112000 (2) 44000 (4) 24000 (9)
110000 : 1,5 = 56000 : 1,5 = 22000 : 1,5 = 12000 : 1,5 =
73333,33…(3) 37333,33 …(6) 14666,66 …(14) 8000
110000 : 2,5 = 56000 : 2,5 = 22000 : 2,5 = 12000 : 2,5 =
44000 (5) 22400 (10) 8800 4800
110000 : 3,5 = 56000 : 3,5 = 22000 : 3,5 = 12000 : 3,5 =
31428,57 (7) 16000 (13) 6285,71 3428,57
110000 : 4,5 = 56000 : 4,5 = 22000 : 4,5 = 12000 : 4,5 =
24444,44 …(8) 12444,44 … 4888,88 …
110000 : 5,5 = 56000 : 5,5 = 22000 : 5,5 = 12000 : 5,5 =
20000 (11) 10181,81 …
110000 : 6,5 = 56000 : 6,5 =
16923,07 …(12) 8615,38 …
110000 : 7,5 = 56000 : 6,5 = 22000 : 6,5 = 12000 : 6,5 =
14666,66 ...(15)

      Die höchsten Teilungsergebnisse zeigen, welche Wahlvorschläge Sitze erhalten. Als Mandatsverteilung für A – B – C – D ergibt sich 8 – 4 – 2 – 1 (= 15).

      Das sog. Divisorverfahren nach Sainte-Laguë stellt sich in einer Beispielrechnung wie folgt dar und umfasst folgende Annahmen und Rechenschritte:

      Es sind 15 Mandate zu vergeben.

      Es werden die auf die Wahlvorschläge entfallenen Gesamtstimmenzahlen zugrunde gelegt; insgesamt wurden 200000 Stimmen abgegeben.

      Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen in der Beispielrechnung an Stimmen:

Wahlvorschlag
A B C D
110000 56000 22000 12000

      Es wird ein Divisor errechnet, der sich aus der Gesamtstimmenzahl, die durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate geteilt wird. Im vorliegenden Beispiel entfallen demnach auf ein Mandat 200000 : 15 = 13333,33… Stimmen.

      Der Divisor von 13333,33 (Stimmen) ergibt

       für den Wahlvorschlag A: 110000 : 13333,33 = 8,25 (Mandate)

       für den Wahlvorschlag B: 56000 : 13333,33 = 4,2 (Mandate)

       für den Wahlvorschlag C: 22000 : 13333,33 = 1,65 (Mandate)

       für den Wahlvorschlag D: 12000 : 13333,33 = 0,9 (Mandate)

      Die

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