Brot des Lebens. Helmut Kratzl
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Der willkommene Ausweg durch die Erlaubnis zur Konzelebration
Vor dem Konzil gab es die Konzelebration mehrerer Priester nur bei der Priesterweihe und da in reduzierter Form. Sonst feierte jeder Priester, auch wenn viele an einem Ort waren, allein die Messe. Ihnen die Gelegenheit dazu zu geben, wurde immer schwerer, wenn die Zahl der Priester sehr groß war. Ein Beispiel war der Massenandrang von Priestern beim Jubiläum von Lourdes 1958. Das führte dazu, dass schon an die Vor-Vorbereitungskommission des Konzils (die antepraeparatoria, wie diese Kommission genannt wurde) das Anliegen herangetragen wurde, am Konzil die Erlaubnis zur Konzelebration auszuweiten. Übrigens hat auch Kardinal König dies in der Vorbereitung auf das Konzil angeregt. Am 20. November 1963 wurde dann das zweite Kapitel der Liturgiekonstitution mit großer Mehrheit angenommen (2057 gegen 123 Stimmen), in dem in den Artikeln 57 und 58 dem Ortsbischof die Vollmacht zugesprochen wurde, die Konzelebration in vielen Fällen zu gestatten. Es sollte damit die Einheit des Priestertums zum Ausdruck kommen, die Eucharistie als Sakrament der Einheit sichtbar werden, aber auch ein befremdendes Bild aus den Kirchen und den Mönchsgemeinschaften entfernt werden, wenn viele Priester in verschiedenen Ecken an kleinen Seitenaltären mehr oder weniger gleichzeitig zelebrierten. Freilich verbot das Konzil nicht, einzeln zu zelebrieren, dann „aber nicht zur selben Zeit in derselben Kirche, während einer Konzelebration und nicht am Gründonnerstag“ (SC a. 57, n. 2)
Die vielen Messen in „Ecken der Kirche“
Ich habe das noch jahrelang erlebt. Als ich 1956 Kardinal König als Zeremoniär zugeteilt wurde, feierte ich vor Beginn des gemeinsamen Arbeitstages im Dom von St. Stephan an irgendeinem Seitenaltar allein die Messe. Weil nicht einmal ein Ministrant anwesend war, bat ich einen bekannten Kaplan, der in seiner Pfarre eine starke Ministrantengruppe aufgebaut hatte, mir täglich einen zu schicken, was er auch tat. Auch die Kanoniker von St. Stephan „lasen“ zuerst an einem Seitenaltar die Messe, bevor sie sich zum gemeinsamen Chorgebet versammelten. Und während einer dann die Konventmesse las, wohnten die anderen nur bei, meditierten oder lasen die noch übrigen Teile des Stundengebetes für sich.
Von 1960 bis 1963 wohnte ich während meines Romstudiums im deutschsprachigen Priesterkolleg Anima. Dort waren in Nischen acht Seitenaltäre. Wir waren 24 Priesterstudenten und bildeten Zweierschaften, wo einer zelebrierte, der andere ihm ministrierte, und dann gleich umgekehrt. Ein stolzer Römer namens Salvatore half uns beim Ministrieren. Er stand an einem strategisch günstigen Punkt, sodass er drei, vier Messen zugleich „beobachten“ konnte und die notwendigen lateinischen Antworten in die Kirche rief. Nur zur Gabenbereitung schritt er an den Altar. Da lehrte er uns, wie persönlich Fürbitten sein können. Er sagte gerne: „Faccia una preghiera per mia moglie, per le gambe di mia moglie!“ Also: Beten Sie für meine Frau und ihre schlechten Beine!
Als 1962 das Konzil begann, wohnte auch Joseph Ratzinger, der Kardinal Frings aus Köln theologisch beriet, in der Anima. Auch er zelebrierte und ministrierte an einem der Seitenaltäre.
In Klöstern feierte jeder Mönch zuerst privat die Messe, um dann pflichtgemäß an der Konventmesse teilzunehmen.
All das hat den Eindruck erweckt, als würden viele einzeln gefeierte Messen mehr Gnade vermitteln, als wenn Priester gemeinsam zelebrieren.
Ist eine Messe für Verstorbene zu wenig?
In Rom erlebte ich auch, was ich sonst nur aus liturgischen Büchern kannte, die sogenannten „Beimessen“ für Verstorbene. Wohlhabende Römer suchten sich für das Requiem ihrer Angehörigen einen Bischof, was bei der großen Zahl in Rom nicht schwer war. Dazu „mieteten“ sie mehrere Priester, die gleichzeitig mit dem Bischof Messe hielten. Einmal war ich auch dabei. Wir zogen uns gemeinsam in der Sakristei an. Dann formierte sich der Zug der Priester, am Schluss der Bischof. Dieser ging zum Hochaltar, wir zu einem der Seitenaltäre und feierten nun „synchron“, aber natürlich jeder für sich ganz privat, die heilige Messe, eine „Beimesse“, wie der Fachausdruck hieß. Wurden dadurch dem Verstorbenen mehr Gnaden vermittelt, weitete sich die Barmherzigkeit Gottes durch die Vielzahl der „Messopfer“? Die Volksfrömmigkeit glaubte das. Wir Priester aber und liturgische Riten wie die der Beimessen stärkten noch diesen Aberglauben.
„Jedem Priester bleibt die Freiheit, einzeln zu zelebrieren“
Darauf hat das Konzil über die Konzelebration hinaus ausdrücklich hingewiesen. Was kann einen Priester motivieren, sich diese „Freiheit“ zu nehmen? Die Vermutung, dass, wenn er allein zelebriert, die Frucht der Gnade doch größer ist, als wenn er konzelebriert?
Auch heute gibt es bei Priestertagen noch immer Mitbrüder, die lieber allein die Messe „lesen“, als zu konzelebrieren. Denken sie nicht daran, dass durch die Konzelebration die Einheit des Priestertums in Erscheinung tritt, wie es das Konzil ja ausdrücklich sagte? (SC 57 § 1)
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