Tagespflegen wirtschaftlich führen. Peter Wawrik

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Tagespflegen wirtschaftlich führen - Peter Wawrik

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Zwei Praxis-Modelle des Controllings

      9.1 Arbeitshilfe TP-Controlling

      9.2 Das „Wawrik Tagespflege-Cockpit“

      9.2.1 Eingabe der Grunddaten

      9.2.2 Eingabe der monatlichen Daten

      9.2.3 Auswertungen und Grafiken

      9.2.4 Cockpit-Übersicht

      10 Mit Kennzahlen eine Tagespflege steuern

      10.1 Kommunikationskreislauf

      10.2 Beraten, planen, führen, prüfen, kommunizieren

      Anlagen

      Anlage I Arbeitshilfen im Downloadbereich

      Anlage II Glossar

      Anhang III Abbildungsverzeichnis

      Anhang IV Tabellenverzeichnis

      Anhang V Literatur-/Quellenverzeichnis

      Die Autoren

      Vorwort

      In unseren Beratungen und Projektplanungen bei Trägern von Pflegeunternehmen und in unseren Seminaren zum Planen und Betreiben von Tagespflegen bzw. zur betriebswirtschaftlichen Führung dieser Pflegeeinrichtung werden uns von Inhabern, Geschäftsführungen, Steuerberatern, Mitarbeitern aus dem Rechnungswesen/ Controlling und Führungskräften wie Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen eine Vielzahl von wichtigen und relevanten Fragen rund um die betriebswirtschaftliche Dimension einer (Senioren-)Tagespflege gestellt:

      ■ Was macht eine Tagespflege erfolgreich?

      ■ Wie komme ich aus dem wirtschaftlichen Defizit wieder heraus?

      ■ Darf ich mehr Gäste aufnehmen, als Plätze genehmigt und anerkannt sind?

      ■ Unsere Tagespflege hat nach 1,5 Jahren erst eine 55%igeBelegung. Ist das normal?

      ■ Meine Tagespflege ist ab dem vierten Monat voll belegt und wir haben eine Warteliste. Darf ich weitere Gäste aufnehmen?

      ■ Wie funktioniert eine Pflegesatzverhandlung?

      ■ Warum darf ich in der Tagespflege keine Behandlungspflege zusätzlich abrechnen?

      ■ Warum müssen wir uns um den Fahrdienst kümmern?

      ■ Warum sollte ich die Tagespflege bewerben?

      ■ Wieso ist eine geeignete Beschriftung für die Tagespflege wichtig?

      ■ Worin besteht der Unterschied zwischen der Tages- und stationären Pflege?

      In diesem Praxishandbuch wollen wir verständlich und einfach, besonders für Nicht-Kaufleute und BWLer die betriebswirtschaftlichen Hintergründe einer Tagespflege, die Finanzierung, relevante Kennzahlen und Controlling-Arbeitshilfen vorstellen.

      In allen Kapiteln werden Fragen aus der Praxis von Seminarteilnehmern und aus Beratungen bei Trägern aufgegriffen, das theoretische Hintergrundwissen erläutert und anschließend praxisnahe Antworten und Hilfen gegeben.

      Vier Anmerkungen vorab:

      1. Je nach Bundesland wird von Tagespflege oder Senioren-Tagespflege gesprochen. Wir sprechen im Buch immer von der (Senioren-)Tagespflege, meinen aber das gleiche.

      2. Das Buch ist so aufgebaut, dass Sie es von Anfang bis Ende durcharbeiten können – oder aber je nach aktuellem Bedürfnis das Kapitel und Thema, das Sie gerade benötigen.

      3. Wir könnten Sie im Buch als Inhaberin und Inhaber, Geschäftsführerin und Geschäftsführer, Pflegedienstleiterin und Pflegedienstleiter etc. ansprechen. Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet, ohne damit jedoch eine Diskriminierung zum Ausdruck bringen zu wollen. Gestatten Sie daher, dass wir aus Vereinfachungsgründen von Führungskraft und Pflegedienstleitung und Mitarbeiter oder Team sprechen.

      4. Weitergehende relevante Arbeitshilfen für Ihre (Senioren-)Tagespflege gibt es im Downloadbereich zu diesem Buch:

      https://wawrik-pflege-consulting.de/buch3/ Buch-Code: A82H272vc7

      Vielen Dank an Sibylle Kemnitz von www.schreibware.com für ihre Anmerkungen und Hinweise als Lektorin und an Lisa Bosbach (www.lisabosbach.de) für ihre Illustrationen in diesem Buch.

      Wir hoffen, dass dieses Praxishandbuch Ihnen eine Reihe von Fragen beantwortet und eine Unterstützung im Berufsalltag darstellt. Da wir gerne mit Führungskräften im Dialog sind, freuen uns über Ihre weitergehenden Fragen oder Rückmeldungen.

      Bad Sassendorf, Berlin, im Juni 2020

      Peter Wawrik, Lukas Wawrik

      1 Die Entwicklung der Tagespflegen als eigenständiges Angebot

      Die „Tagespflege“ für Pflegebedürftige wurde mit Einführung der Pflegeversicherung Anfang 1995 als eigenständiges teilstationäres Angebot in § 41 im „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungs-Gesetz = PflegeVG)“ verankert.

      Das damalige Gesetz war wie folgt formuliert:

       § 41 Tagespflege und Nachtpflege (in der Fassung vom 26.05.1994)

      (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

      (2) Die Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen der teilstationären Pflege:

      1. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe I im Wert bis zu 750 Deutsche Mark

      2. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe II im Wert bis zu 1.500 Deutsche Mark

      3. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe III im Wert bis zu 2.100 Deutsche Mark

      je Kalendermonat.

      (3) Pflegebedürftige erhalten zusätzlich zu den Leistungen nach Absatz 2 ein anteiliges Pflegegeld, wenn der für die jeweilige Pflegestufe vorgesehene Höchstwert der Sachleistung nicht voll ausgeschöpft wird. § 38 Satz 2 gilt entsprechend. Sachleistungen nach § 36 können neben den Leistungen nach Absatz 2 in Anspruch genommen werden, die Aufwendungen dürfen jedoch insgesamt je Kalendermonat den in § 36 Abs. 3 für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Gesamtwert nicht übersteigen.

      Heute (Stand Frühjahr 2020) ist nach einer Reihe von Novellen der Pflegeversicherung, die in das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) überführt wurde, der § 41 SGB XI wie folgt gefasst:

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