Tagespflegen wirtschaftlich führen. Peter Wawrik

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Tagespflegen wirtschaftlich führen - Peter Wawrik

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Reihe von Bundesländern so auch übernommen worden. In Thüringen besteht für Träger von Tagespflegen die Pflicht, die Tagespflege mindestens 8 Stunden am Tage geöffnet zu halten.

      4) Buchungsmöglichkeiten: In Bayern können Träger dem Tagespflegegast im Rahmen ihrer Konzepte unterschiedliche Angebote unterbreiten: einen halben Tag bis 4,5 Stunden Aufenthalt in der Tagespflege und zwei Möglichkeiten bis zu 9 Stunden und über 9 Stunden. In den anderen Bundesländern gibt es dies nicht.

      Die Anzahl der Tagespflegen in den einzelnen Bundesländern und die Versorgungsdichte mit Tagespflege-Plätzen pro Einwohner über 65 Jahre als potenzielle Zielgruppe sind in einer Abfrage vom Autor zusammen mit dem Vincentz-Network Anfang 2019 zusammengestellt worden:

      Tabelle 2: Tagespflegen und Plätze in den einzelnen Bundesländern. Stand: Frühjahr 2019, Abfrage von Vincentz Network bei den AOK Landesverbänden 10/18 bis 01/19. Zusammengestellt und ergänzt durch Wawrik Pflege Consulting.

      Statistisch gesehen gibt es derzeit die größte Versorgungsdichte an Tagespflegeplätzen für Menschen über 65 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bremen. Deutlich unterdurchschnittlich wird dies für Hessen, Hamburg und Bayern mit entsprechendem Nachhol- und Entwicklungsbedarf ausgewiesen.

       UnserTipp

      Für Planungen von neuen Tagespflegen sollten vorab jeweils Marktanalysen im Umkreis von ca. 25 Kilometer durchgeführt werden, die die Anzahl der vorhandenen Tagespflegen und Plätze, die Bevölkerung- und Altersstruktur und die möglichen Synergieeffekte des Trägers berücksichtigen.

      1.2 Perspektiven der Tagespflege für die Zukunft

      Grundsätzlich ist und bleibt die Tagespflege für Pflegebedürftige und deren Angehörige auch in Zukunft ein wichtiges teilstationäres Angebot, das die häusliche Versorgung unterstützt.

       Und wie wird es mit der Entwicklung der Tagespflegen weitergehen?

      Festzustellen ist, dass heute schon in einigen Regionen und Landkreisen in Deutschland eine „Marktsättigung“ von Tagespflegen und Plätzen festzustellen ist. So nutzen z. B. Landkreise in NRW auch ihre von der Landesregierung ermöglichte Steuerungsfunktion und definieren im Rahmen ihrer kommunalen Pflegebedarfsplanung lokale Bedarfe – oder sperren für einen bestimmten Zeitraum Regionen oder Stadtbereiche für weitere Tagespflegeplanungen und Neugründungen.

      Eine differenzierte Marktanalyse über den aktuellen und lokalen Bedarf an Tagespflegeplätzen sollte jeder durchführen (lassen), der noch eine neue oder weitere Tagespflege plant, da immer hohe Investitionsaufwendungen für den Neubau oder die Renovierung eines bestehenden Gebäudes entstehen und auch im laufenden Betrieb ein wirtschaftliches Risiko bei geringer Belegung vorhanden ist.

      Bestehende Tagespflegen werden sich sicherlich in Zukunft auch in ihrer inhaltlichen Angebotsstruktur oder in Bezug auf ihre Zielgruppe weiter differenzieren (müssen). Die Rückmeldungen der Tagespflegegäste und ihrer Angehörigen können in regelmäßig durchgeführten Kundenbefragungen Orientierungshilfen für die Weiterentwicklung geben.

      Die in Deutschland verbindlichen „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagments nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzgebung (SGB XI) in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020“ (MuG Tagespflege) benennen unter Punkt 2.2.1 Öffnungszeiten: „Dabei ist die Pflege und Versorgung in der Tagespflegeeinrichtung üblicherweise an fünf Tagen in der Woche jeweils mindestens sechs Stunden täglich sicherzustellen.“

      Die vielfach üblichen Öffnungszeiten montags bis freitags von ca. 8.30 h bis 16.30 h werden sich unseres Erachtens weiter differenzieren, da die Nachfrage z. B. von berufstätigen Angehörigen nach erweiterten Öffnungszeiten zunehmen wird. Es gibt heute schon Tagespflegen, die um 6.00 h beginnen und um 21.00 h schließen und einen Zweischichtbetrieb für die Mitarbeiter eingerichtet haben. Dies entspricht auch der Forderung aus den o. a. MuG Tagespflege: „Die Öffnungszeiten sollen insbesondere dem regionalen Versorgungsbedarf entsprechen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf pflegender An- und Zugehöriger unterstützen.“

      Eine Reihe von Trägern bietet neben der klassischen Fünftagewoche inzwischen auch ergänzende Samstagsöffnungen bis hin zu Öffnungen an 365 Tagen im Jahr an.

       Unser Tipp

      Bestehende Tagespflegen mit einem Fünftagebetrieb sollten durch Gästeund Angehörigenbefragungen den Bedarf für ein Samstags- oder Wochenendangebot in der Tagespflege einholen. Träger mit ambulanter Pflege und Tagespflege sollten diese Befragung auch auf die ambulant versorgten Patienten und deren Angehörige ausweiten.

       Aber bitte beachten:

      Änderungen im Konzept oder bei den Öffnungszeiten müssen mit den zuständigen Behörden und Pflegekassen abgestimmt werden, da die Zulassung, der Versorgungsvertrag und die Vergütungsvereinbarung auf der Basis des Strukturerhebungsbogens (Antrag auf Zulassung einer Tagespflege) und des Antrags auf Vergütung und der dort benannten Antragsinhalte vereinbart sind.

      2 Das Modell 4 G für erfolgreiche Tagespflegen

      In diesem Praxishandbuch geht es um die wirtschaftliche Seite der Tagespflege. Doch die Tagespflege ist ein komplexes System. Perspektivisch und dauerhaft erfolgreich ist sie nur dann, wenn eine ganze Reihe von Themenfeldern beachtet wird. Was ist für eine erfolgreiche Tagespflege relevant? Und wie kann man den Überblick dabei behalten?

      In der frühen Vorbereitungsphase einer Tagespflege sind neben den Grundkenntnissen über die Finanzierung (Investitionen und laufender Betrieb) die inhaltliche Grundkonzeption und eine gute bauliche Planung sowie die Abstimmung zwischen diesen beiden Bereichen wichtig, damit die Ideen und Vorstellungen des zukünftigen Betreibers auch tatsächlich im späteren Tagespflege-Alltag umgesetzt werden können.

       Ein Beispiel dazu:

      Sie möchten gerne eine offene Küche, in der zusammen mit den Gästen so viel wie möglich gekocht und gebacken werden kann. Dafür bietet sich eine Kochinsel, ggf. mit Unterfahrungsmöglichkeit für einen Rollstuhl-Gast an.

      Ihr Architekt geht von einer täglichen Anlieferung des Essens und einer Verteilerküche aus und plant alle Küchenanschlüsse und die Abluftanlage an der Wand, sieht weiterhin aber auch kaum Lagerfläche für Lebensmittel und Anschlüsse für weitere Kühlschränke vor.

      Erst während des Baufortschrittes fällt Ihnen dies auf. Die Wände sind verputzt. Der Estrich ist schon gelegt. Stromanschlüsse für eine Kochinsel sind nur noch über die Decke möglich. Bei einer frühzeitigen Klärung wäre dies vermeidbar gewesen.

       Unser Tipp

      Reduzieren Sie Konflikte während der Bauphase,

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