Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen für Dummies. Lisa Breloer
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Vorsicht Falle: unbezahlte Arbeit
Neulich traf ich eine junge Mutter, die für zwei Jahre Elternzeit beantragt hat. Sie formulierte es folgendermaßen: »Ich arbeite die ersten beiden Jahre nicht.« Erst dachte ich mir nichts weiter dabei. Auf dem Nachhauseweg habe ich dann gemerkt, wie irreführend diese Aussage ist. Besser wäre doch: »Ich arbeite für die nächsten beiden Jahre jeden Tag, auch an den Wochenenden. Nachts habe ich Nachtschicht oder zumindest Bereitschaft. Der Job ist jedoch unentgeltlich – abgesehen vom Elterngeld.« Genau das ist es nämlich. Sie arbeitet sehr viel, ohne Geld dafür zu bekommen. Und so geht es nicht nur Frauen, die kleine Babys haben, sondern auch denjenigen, die
putzen
kochen
waschen
pflegen
das Familienleben organisieren und so weiter
Frauen in Deutschland sind wahre Arbeitstiere, wenn es um unbezahlte Arbeit geht. Sie sind täglich vier Stunden und 29 Minuten mit Care-Arbeit beschäftigt:
Haushalt,
das Kümmern um Angehörige und
ehrenamtliche Tätigkeiten
gehören dazu.
Über alle Länder hinweg werden laut einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aus dem Jahr 2019 insgesamt 16,4 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit pro Tag geleistet – drei Viertel davon von Frauen.
Care-Arbeit
Unbezahlte Arbeit wird zum Großteil von Müttern und/oder verheirateten Frauen verrichtet. Nun genießen Sie vielleicht auch – genauso wie ich selbst – die ersten Monate und Jahre mit Ihrem Baby und wollen sich diese Zeit nicht nehmen lassen. Wie lange Sie beispielsweise nach der Geburt eines Kindes aussteigen, ist einzig und alleine Ihre Entscheidung. Sie sollte von niemandem kritisiert werden und Sie treffen sie sicherlich nicht nur aufgrund von finanziellen Überlegungen.
Bei der unbezahlten Hausarbeit kann das unter Umständen anders aussehen. Denn in der Zeit, die Sie mit Putzen und Co. verbringen, könnten Sie auch einer bezahlten Arbeit nachgehen. Und wenn Sie wegen der Hausarbeit heute weniger arbeiten und damit weniger verdienen, erhalten Sie später auch weniger Rente. Deswegen lohnt es sich oft, bezahlte Hilfe zu holen und währenddessen vergüteter Arbeit nachzugehen oder sich mehr ums eigene Unternehmen zu kümmern. Rechnen Sie es einfach einmal durch. Unterm Strich kann mehr übrig bleiben und Sie haben dadurch bessere Chancen am Arbeitsmarkt und höhere Rentenansprüche.
Der Vater einer Freundin ist kurz vor Rentenbeginn verstorben. Ihre Mutter hatte während ihrer Ehe Arbeitszeit reduziert, um sich um das große Haus zu kümmern. Hätte sie eine Putzfrau engagiert und wäre in der Zwischenzeit selbst arbeiten gegangen, wäre es währenddessen ein Nullsummenspiel gewesen. Das fällt ihr nun leider auf die Füße. Denn durch die Reduzierung der Arbeitszeit hat sie weniger in die Rentenversicherung einbezahlt. Nun kommt sie mit ihrer eigenen Rente und der Witwenrente gerade so über die Runden.
Familienbetrieb
Es ist bewundernswert, wenn Sie als Familie auch beruflich an einem Strang ziehen. Frauen tragen in vielen Familienbetrieben wesentlich zum Erfolg bei. Die beitragsfreie Krankenversicherung verleitet leider immer noch dazu, dass viele von ihnen unentgeltlich mitarbeiten. Auf den ersten Blick scheint es günstiger zu sein. Schließlich sparen Sie sich Steuern, Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge. Allerdings würde Ihr Gehalt für die Arbeit im Familienbetrieb als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn senken und Ihre Rentenansprüche erhöhen. Darüber hinaus hätten Sie im Fall einer Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschaftsgeld und die Möglichkeit auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder auf Arbeitslosengeld bei längerer Beschäftigung als zwölf Monate.
Julia und Thomas sind verheiratet und haben zwei Kinder. Nach der Geburt des zweiten Kindes ist Julia nicht mehr zu ihrem alten Arbeitgeber zurückgekehrt, sondern schmeißt das Büro ihres Mannes. Thomas hat schließlich einen gut laufenden Handwerksbetrieb und benötigt Unterstützung für den Papierkram und die Buchführung. Julia ist so flexibler und kann tagsüber auch Einkäufe erledigen oder ihre Kinder abholen. Der Betrieb hat immer viel Gewinn gemacht. Da Julia und Thomas ein gemeinsames Konto haben, hatte Julia immer genug Geld zur Verfügung. Zu Beginn haben beide zwar noch darüber nachgedacht, Julias Hilfe als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu melden, sich dann allerdings dagegen entschieden, weil Julia am Anfang noch sehr unregelmäßig unterstützt hat. Kurz vor der Rente bekam Thomas zu viel Konkurrenz aus Osteuropa und musste seinen Betrieb schließen. Julia erhält nun weder Arbeitslosengeld noch hat sie Hoffnung auf eine eigene nennenswerte Rente. Thomas hat den Untergang seines Handwerksbetriebes nicht verkraftet. Die glücklichen Ehejahre sind vorbei. Julia kann sich eine Trennung oder Scheidung aber nicht leisten. Sie hat auch nach Teilung der Versorgungsbezüge nicht genug Rente und es wurde zudem nicht viel Vermögen aufgebaut. (Was Trennung und Scheidung für Ihre Finanzen bedeuten, lesen Sie in Kapitel 4 und 5.) Alles wurde immer in den Handwerksbetrieb gesteckt.Mehr Netto vom Brutto
Beim Betrachten der Lohnabrechnung kann einem manchmal übel werden. Der Bruttolohn sieht noch ganz nett aus. Doch auf dem Weg zur Nettoauszahlung bleiben einige Euros auf der Strecke. Steuern und Sozialabgaben sind die Übeltäter. Wenn Sie eine Steuererklärung machen, können Sie sich meist über eine Erstattung freuen. Jede von uns hat Ausgaben, die sie in der Steuererklärung angeben kann und die dann zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Kennen Sie bereits folgende legale Tricks?
Bewerbungskosten: Haben Sie Bewerbungsunterlagen erstellt oder sind zu einem Vorstellungsgespräch gefahren, dann dürfen Sie die Kosten hierfür absetzen. Als Beleg für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch reicht die Einladung per Mail.
Ökologischer Arbeitsweg: Aus Sicht des Finanzamts muss es weder Auto noch Bahn sein. Selbst wenn Sie zu Fuß zur Arbeit gehen oder mit dem Fahrrad fahren, erhalten Sie die Kilometerpauschale.
Kosten Steuererklärung: Nicht nur den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, sondern auch jegliche Software oder die Fahrten zum Finanzamt können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Fachzeitschriften und -bücher: Passen Sie inhaltlich zu Ihrem Beruf, dann können Sie Ihren Lesespaß als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Auch die Kosten für die Stadtbücherei können Sie absetzen, wenn Sie dort Fachliteratur leihen.
Krankheitskosten: Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, dann können Sie diese aber trotzdem als außergewöhnliche Belastung angeben.
Spenden: Sie werfen bei jedem Gottesdienst Geld in den Klingelbeutel? Dann können Sie das in der Steuererklärung angeben. Auch Altkleider- oder andere Sachspenden