Wirtschaftsprüfung für Dummies. Holger Wirtz

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Wirtschaftsprüfung für Dummies - Holger Wirtz

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erfüllen. Zulassungsvoraussetzung für das Examen ist zunächst der Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung.

      

Nicht von Bedeutung ist das Studienfach. Während etwa für die Zulassung zum Steuerberaterexamen der Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums vorausgesetzt wird, ist der Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers beispielsweise auch für examinierte Naturwissenschaftler oder Ingenieure möglich.

      Es geht auch ohne Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung, allerdings müssen Sie als Bewerber

       sich in mindestens zehnjähriger Tätigkeit als Beschäftigter bei Berufsangehörigen bewährt haben oder

       mindestens fünf Jahre den Beruf des Steuerberaters ausgeübt haben.

      Wirtschaftsprüfer zu werden ohne Hochschulabschluss ist allerdings die große Ausnahme: Nur etwa 5 Prozent der Berufsträger verfügen nicht über eine Hochschulausbildung.

      Die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen setzt außerdem eine mehrjährige praktische Ausbildung (Tätigkeit) voraus. Dabei entscheidet der Grad des Studienabschlusses darüber, wann eine Zulassung zum Examen möglich ist.

       Mit einem Bachelorabschluss (Regelstudienzeit weniger als acht Semester) müssen Sie mindestens vier Jahre Berufserfahrung im Bereich der Prüfungstätigkeit vorweisen können, um zugelassen zu werden.

       Mit einem Masterabschluss (Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern) reichen drei Jahre.

      Von Ihrer gesamten praktischen Tätigkeit müssen Sie als Bewerber wenigstens zwei Jahre lang überwiegend an Abschlussprüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt haben..

      Sind Sie Absolvent eines §-8a-WPO-Studiengangs? Dann können Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt zur Prüfung zugelassen werden. Eine Bestellung zum Wirtschaftsprüfer ist jedoch frühestens nach einer 2,5-jährigen Berufspraxis möglich.

      Was kommt beim Wirtschaftsprüferexamen auf Sie zu?

       Prüfungsgebiete

      Die Prüfungsgebiete (Module) im Wirtschaftsprüferexamen sind:

       Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht,

       Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,

       Wirtschaftsrecht und

       Steuerrecht.

       Im Examen vier Module beherrschen

      Bisher konnte das Wirtschaftsprüfungsexamen ausschließlich als Blockprüfung abgelegt werden. Das bedeutete, dass Sie die (bis zu) sieben Klausuren innerhalb von drei Wochen schreiben mussten und dann in der mündlichen Prüfung in allen Prüfungsgebieten an einem Tag geprüft wurden. Ein ganz schöner Prüfungsmarathon! Eine Nachprüfung in einem oder mehreren Prüfungsgebieten, die Ergänzungsprüfung, war nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, und dann erst bei einem der nachfolgenden Prüfungstermine.

      Doch zum Glück hat sich das geändert. Modularisierung macht's möglich! Sie erlaubt eine individuellere persönliche Examensplanung.

       In jedem der vier Module muss eine Modulprüfung abgelegt werden.

       Jede Modulprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

       Sie können die Modulprüfungen auf mehrere Prüfungstermine verteilen. Sie müssen also nicht mehr alle Prüfungsgebiete im Block in Angriff nehmen. Der gesamte Prüfungszeitraum darf maximal sechs Jahre umfassen. Reihenfolge und Abstände zwischen den Prüfungen können Sie wählen.

      Sie können sich also viel Zeit lassen und so Beruf, Familie und Prüfungsvorbereitung besser miteinander vereinbaren. Ist das nicht einfach großartig?

       Vorkenntnisse nachweisen und das Wirtschaftsprüferexamen verkürzen

      Haben Sie Vorkenntnisse in einzelnen Prüfungsthemen und können diese nachweisen, kann es sein, dass Ihnen diese angerechnet werden und das Examen damit für sie verkürzt ausfällt.

       Der »klassische« Weg: Zunächst das Steuerberaterexamen

      Für Steuerberater entfällt die Prüfung im Steuerrecht. Die Prüfung im Steuerrecht kann vorgezogen werden. Dies ist auch ein Grund, warum so viele Wirtschaftsprüfer – noch vor Einführung der Modularisierung des Examens – zunächst das Steuerberaterexamen abgelegt haben.

       Anerkennung von Studienleistungen

      Sofern Sie einen nach § 8a und § 13b WPO akkreditierten Studiengang abgeschlossen haben, können weitere Module entfallen.

       Haben Sie ein nach § 8a WPO akkreditiertes Masterstudium (WP-Master) erfolgreich abgeschlossen, entfallen für Sie im Wirtschaftsprüfungsexamen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den beiden Gebieten »Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre« und »Wirtschaftsrecht«. Sie müssen also nur noch Prüfungen in den beiden Gebieten »Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht« und »Steuerrecht« bestehen.

       Haben Sie ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium in einem nach § 13b WPO akkreditierten Studiengang abgeschlossen? Dann haben Sie vielleicht in einem der beiden Prüfungsgebiete »Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre« oder »Wirtschaftsrecht« Prüfungsleistungen erbracht, die denen im Wirtschaftsprüfungsexamen nach Inhalt, Form und Umfang gleichwertig sind. Ist dies der Fall, können Ihnen diese Prüfungsleistungen nach § 13b WPO auf das Wirtschaftsprüfungsexamen angerechnet werden und Sie müssen weder eine schriftliche noch eine mündliche Prüfung in dem jeweiligen Gebiet ablegen.

      

Wollen Sie sich schlaumachen, bei welchen Studiengängen eine Verkürzung des Examens möglich ist? Die jeweils akkreditierten Studiengänge werden auf der Webseite der Wirtschaftsprüferkammer bekannt gemacht. Während nur sehr wenige Studiengänge nach § 8a WPO akkreditiert sind, sind zahlreiche wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Studiengänge nach § 13b WPO akkreditiert.

      Haben Sie die Prüfung bestanden, sind Sie noch nicht automatisch Wirtschaftsprüfer. Sie müssen bei der Wirtschaftsprüferkammer

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