Wirtschaftsprüfung für Dummies. Holger Wirtz
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Teil II
Prüfungen durchführen: Der risikoorientierte Prüfungsansatz
IN DIESEM TEIL …
Was versteht man unter dem »risikoorientierten Prüfungsansatz« und welche allgemeinen Grundsätze müssen Wirtschaftsprüfer bei Prüfungen beachten?
Was versteht man unter dem Konzept der »Wesentlichkeit« und wie wird diese bestimmt? Welche Folgen ergeben sich aus festgestellten Fehlern?
Welche unterschiedlichen Prüfungshandlungen führen Abschlussprüfer durch? Inwiefern unterscheiden sich System- beziehungsweise Prozessprüfungen, analytische Prüfungshandlungen und Prüfungen in Stichproben voneinander?
Kapitel 4
Zielsetzung und allgemeine Grundsätze von Abschlussprüfungen
IN DIESEM KAPITEL
Das Konzept des risikoorientierten Prüfungsansatzes
Die kritische Grundhaltung und das pflichtgemäße Ermessen
Möglichkeit einer skalierten Anwendung von Prüfungsstandards
Bedeutung von Dokumentationspflichten
Nach § 317 HGB müssen Abschlussprüfungen durch den Wirtschaftsprüfer so angelegt werden, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Rechnungslegungsgrundsätze, die sich auf die Darstellung des Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
Doch wann wirken sich Fehler in der Rechnungslegung wesentlich auf einen Jahresabschluss aus? Zur Beantwortung dieser Frage wurde das Konzept des risikoorientierten Prüfungsansatzes entwickelt. Dahinter verbirgt sich der »konzeptionelle Unterbau« der internationalen Prüfungsstandards, der grundlegend für das Verständnis der einzelnen Prüfungsstandards ist.
Und was versteht man in diesem Zusammenhang unter einer »gewissenhaften Berufsausübung«? Die beiden wichtigsten Begriffe, die Sie in diesem Zusammenhang kennen sollten, lauten »kritische Grundhaltung« und »pflichtgemäßes Ermessen«.
Schließlich gebe ich Ihnen in diesem Kapitel einen Überblick über die zentralen Dokumentationspflichten, welche der Wirtschaftsprüfer im Rahmen von Abschlussprüfungen erfüllen muss.
Hinreichende Sicherheit erlangen
In einem uneingeschränkten Testat kommt zum Ausdruck, dass der geprüfte Abschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit einem maßgebenden Regelwerk der Rechnungslegung aufgestellt wurde.
Der Prüfungsstandard ISA 200 definiert als den Zweck einer Abschlussprüfung die Erlangung eines Prüfungsurteils darüber, ob ein Abschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit einem maßgebenden Regelwerk der Rechnungslegung aufgestellt wurde.
Damit Sie als Abschlussprüfer ein entsprechendes Prüfungsurteil abgeben können, müssen Sie eine hinreichende Prüfungssicherheit darüber erlangt haben, dass der von Ihnen geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen Fehlern ist.
Hinreichende Sicherheit ist ein hoher, jedoch kein absoluter Grad an Sicherheit. Vom Abschlussprüfer wird weder erwartet, das Prüfungsrisiko auf null zu reduzieren, noch ist dies möglich. Deshalb kann keine absolute Sicherheit darüber erlangt werden, dass der Abschluss frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Als Wirtschaftsprüfer bestätigen Sie mithin nicht, dass der geprüfte Abschluss »völlig frei von jeglichem Fehler« ist.
Risiken begrenzen: Der risikoorientierte Prüfungsansatz
Die methodische Grundlage der modernen Abschlussprüfung ist das Konzept des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Eine hinreichende Sicherheit darüber, dass ein Abschluss frei von wesentlichen Fehlern ist, erlangen Sie nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz durch folgende Maßnahmen:
Identifizieren und beurteilen Sie die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, planen Sie angemessene Reaktionen auf beurteilte Risiken und setzen Sie diese um.
Holen Sie ausreichend geeignete Prüfungsnachweise ein, um das Prüfungsrisiko auf ein vertretbar niedriges Maß zu reduzieren.
Handeln Sie in pflichtgemäßem Ermessen und nehmen Sie eine kritische Grundhaltung ein.
Wenn Sie es genau nachlesen wollen: Die zentralen Aspekte des risikoorientierten Prüfungsansatzes erläutert International Standard on Auditing (ISA) 200 »Übergreifende Zielsetzungen des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing«.
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen identifizieren und beurteilen
Beim Risiko wesentlicher falscher Darstellungen handelt es sich um das Risiko, dass der geprüfte Abschluss vor der Abschlussprüfung wesentliche falsche Darstellungen enthält. Dieses Risiko ist abhängig von den individuellen Eigenschaften des Unternehmens (zum Beispiel Branche, Personalausstattung, Eigenkapitalausstattung, interne Prozesse). Die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen sind die individuellen Risiken des Unternehmens, die unabhängig von der Abschlussprüfung bestehen.
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen können auf zwei Ebenen bestehen:
der Gesamtabschlussebene und
der Aussageebene für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden sowie Abschlussangaben.
Risiken auf Abschlussebene
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschlussebene sind Risiken, die sich auf den Abschluss als Ganzes auswirken und möglicherweise viele Aussagen betreffen. Häufig handelt es sich dabei um Umstände, durch die sich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen für verschiedene Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden oder Abschlussangaben vergrößern können.
Beispiele für Risiken auf Abschlussebene:
Zweifel an der Fortführungsfähigkeit der Geschäftstätigkeit
unzureichende Kompetenz des Managements
unzureichende