Seine Schriften zur Wissenschaftslehre. Max Weber
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33 Thuk. S. 28.
34 Das. S. 24 f., bes. S. 27.
35 Das. S. 29.
36 Das. S. 22. Der Unterschied zwischen künstlerischer und wissenschaftlicher Wahrheit findet sich S. 27 und S. 35 entwickelt.
37 Das. S. 35.
38 Vorrede S. XII.
39 Eine eingehendere Auseinandersetzung mit derjenigen Form der Hegelschen Dialektik, welche das »Kapital« von Marx repräsentiert, hat Roscher nie unternommen. Seine Ausführungen gegen Marx in der Gesch. d. Nationalökonomik, S. 1221 und 1222 (eine Seite!) sind von erschreckender Dürftigkeit und zeigen, daß ihm damals (1874) jede Reminiszenz an die Bedeutung Hegels abhanden gekommen war.
40 So Thuk. S. 10.
41 Thuk. S. 35.
42 Thuk. S. 58.
43 Thuk. S. 188.
44 Selbst für die künstlerische Produktion ist ihm das allein interessierende »Hauptsächlichste« (das was der Künstler von der Erscheinung erfassen will und soll) dasjenige, welches »zu allen Zeiten, unter allen Völkern und in allen Herzen wiederkehrt« (Thukydides S. 21 mit Exemplifikation auf Hermann und Dorothea und die Reden im Thukydides).
45 § 22 des Systems, Band I.
46 Vgl. dazu unter anderen die Ausführungen von Rickert, Grenzen S. 245 f.
47 »Jedes historische Urteil beruht auf unzähligen Analogien«, meint er Thukydides S. 20, – ein Satz, der in dieser Form jenem Irrtum verwandt ist, der das Studium einer – erst zu schaffenden! – Psychologie als Voraussetzung exakter historischer Forschung ansieht und bei den sehr energischen Worten gegen den Mißbrauch von historischen Analogien S. XI der Vorrede besonders auffällt.
48 Vgl. Thukydides S. 195.
49 § 13 Note 4 des »Systems«, Band I.
50 Roschers Stellung zum Wunder ist reserviert und vermittelnd (vgl. Geistliche Gedanken S. 10, 15 u. öfter). Wie Ranke, so hat auch er das konkrete Geschehen lediglich aus natürlichen Motiven zu erklären gesucht. Wo Gott in die Geschichte hineinragen würde, hätte auch für ihn unser Erkennen ein Ende.
51 Im ganzen verläßt also Roscher nicht den Boden der von ihm allerdings nicht korrekt gehandhabten und ihm wohl auch nicht gründlich bekannten Kantischen analytischen Logik. Er zitiert von Kant wesentlich nur: Die Anthropologie (§ 11 Anm. 6 des Systems, Bd. I) und die metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre und der Tugendlehre. Der Abschnitt über Kant in der Geschichte der Nationalökonomik (S. 635 f.), der ihn lediglich als Vertreter des »Subjektivismus« recht oberflächlich erledigt, zeigt die tiefe Antipathie Roschers – des Historikers sowohl wie des religiösen Menschen – gegen alle nur formale Wahrheit.
52 Roscher zitiert Humboldts auch neuerdings viel erörterte Studie (in den Abhandlungen der Berliner Akademie von 1820): Thukydides, S. 44, ebenda und oft die Gervinussche Historik. (Ueber das allmähliche Verschwinden des metaphysischen Charakters der »Idee« bei Gervinus vgl. u.a. die Jenenser Dissertation von Dippe 1892.)
53 Siehe die Bekämpfung des Droysenschen Standpunktes zur »Unparteilichkeits«-Frage, Thukydides S. 230/1, aus der wohl sein Lehrer Ranke mitspricht. – Auch der formale Charakter der gleich zu besprechenden Roscherschen Geschichtsepochen erklärt sich zum Teil wohl mit aus seinem »Objektivitäts«-Streben. Er fand keine andere (nach seiner Meinung) unanfechtbare Basis als die einfache Tatsache des »Alt«-Werdens der Völker. –
54 Roscher war aus diesem Grunde bekanntlich der Ansicht, daß das Studium der Kulturentwicklung der Völker des klassischen Altertums, deren Lebenslauf ja abgeschlossen vor uns liegt, uns in besonders weitgehendem Maße Aufschluß über den Gang unserer eigenen Entwickelung zu geben vermöge. – Ein gewisses Maß von Beeinflussung durch derartige Gedankengänge Roschers verraten noch einige frühere Aeußerungen Eduard Meyers, der dagegen jetzt, wohl namentlich unter dem Eindruck der Wege, auf die Lamprecht geraten ist, sich im wesentlichen auf den schon von Knies, wie wir sehen werden, vertretenen Standpunkt stellt.
55 In einem u. S. 29 noch zu zitierenden Aufsatz in Schmoll. Jahrb., 1897.
56 Wenn moderne Historiker (v. Below, Histor. Zeitschr. 81 [1898] S. 245) von den »lähmenden Gedanken der gesetzlichen Entwickelung« sprechen und der Geschichte die Aufgabe zuweisen, uns von dem »niederdrückenden und abstumpfenden Gefühle, das die von der Naturforschung vorgetragene Lehre unserer Abhängigkeit von allgemeinen Gesetzen bei uns hervorbringen will«, zu befreien, – so lag ein solches Bedürfnis für Roscher nicht vor. Die Entwickelung der Menschheit gilt ihm als zeitlich endlich im Sinn der religiösen Vorstellung vom jüngsten Tage, und daß den Völkern von Gott ihr Lebensweg in bestimmten Bahnen und Altersstufen vorgezeichnet ist, kann die Arbeitspflicht und Arbeitsfreudigkeit des Staatsmanns ebensowenig beeinträchtigen, wie das Bewußtsein, altern und sterben zu müssen, den Einzelnen lähmt.
Uebrigens spricht die Erfahrung gegen die Bemerkung v. Belows, der – sonst ein scharfer und überaus erfolgreicher Kritiker aprioristischer Konstruktionen – hier wohl einmal seinerseits zu »konstruktiv« verfährt. Die radikalsten Neuerer standen unter dem Eindruck und Einfluß der Kalvinistischen Prädestinationslehre, des »l'homme machine« und des marxistischen Katastrophenglaubens. Wir kommen auf diesen Punkt noch mehrfach zurück.
57 »Naturwissenschaftlich« soll hier wie im folgenden stets im Sinn von »gesetzeswissenschaftlich« verstanden sein, also die exakte Methode der Naturwissenschaften bezeichnen.
58 Siehe die charakteristische Stelle § 37 des »Systems«, Band I und die weiterhin zitierten Stellen im Thukydides.
59 Thuk. S. 58, 59, 62, 63.
60 Thuk. S. 43.
61 So der Schluß des ganzen Werkes (S. 502): »So haben von jeher die Lieblingspläne sinkender Zeiten, statt der Freiheit und Glückseligkeit, die sie verhießen, nur gesteigerte Knechtschaft und Drangsal zur Folge gehabt.«
62 In der Gegenwart arbeitet unter den Historikern vornehmlich Lamprecht mit derartigen biologischen Analogien und Begriffen. Auch hier wird die Nation als eine »sozialpsychische« Einheit hypostasiert, welche an sich eine Entwickelung von – wie Lamprecht (Jahrb. f. Nationalökonomie 69, 119) ausdrücklich sagt – »biologischem Charakter«, das soll heißen eine in »typischen«, »regulären« Entwickelungsstufen, nach bestimmten Gesetzen verlaufende Entwickelung, erlebt. Diese Entwickelung stellt sich dar als »beständiges Wachstum der psychischen Energie« der Nation (Deutsche Zeitschrift f. Geschichtswiss. N. F. I, 109 f.): Aufgabe der Wissenschaft ist es, an Völkern mit »abgeschlossener Entwickelung« – wiederum eine Roschersche Vorstellung – diese bei jedem »normal entwickelten« Volke wiederkehrenden typischen Kulturepochen in ihrem notwendigen Hervorgehen auseinander zu beobachten