Soziale Interventionen in der Psychotherapie. Группа авторов

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Soziale Interventionen in der Psychotherapie - Группа авторов

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dass im Bereich der SpezialtherapeutInnen u. a. SozialarbeiterInnen im Behandlungsteam vertreten sind (DIMDI, 2016, 9-60 bis 9-64). Das Vorliegen von drohenden oder bestehenden psychosozialen Notlagen wird auch als kodier- und abrechnungswürdig benannt. Hierzu zählen nach OPS 9-646 folgende Situationen:

      • »Klärung und Regelung gravierender finanzieller Notlagen (z. B. massive Verschuldung in Abhängigkeit von der jeweiligen sozialen Situation des Patienten, Privatinsolvenz oder verlorener Krankenversicherungsschutz)

      • Klärung und Regelung bei unmittelbar drohender oder eingetretener Erwerbslosigkeit (z. B. Abmahnung, erfolgte Aussprache der Kündigung)

      • Klärung und Regelung der Wohnsituation bei unmittelbar drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit (z. B. hohe Zahlungsrückstände, erfolgte Kündigung der Wohnung oder Räumungsklage)

      • Klärung und Regelung der Weiterversorgung abhängig betreuter Angehöriger (z. B. Kinder) bei unmittelbar fehlender Versorgung durch Dritte« (ebd.; 9-646).

      Die in diesem Zusammenhang auftretenden Leistungen werden in der Regel von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen erbracht (»erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen«; ebd.).

      Als weitere richtungsweisende Grundlage für die Einbindung von sozialarbeiterischen Kompetenzen in die stationäre psychotherapeutische Versorgung dient die S3-Leitlinie »Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen« (DGPPN, 2013). Sie greift u. a. alltagsrelevante und soziale Themen auf, die in der Behandlung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen eine wesentliche Rolle spielen. Hierzu zählen die Bereiche Training von Alltags- und sozialen Fähigkeiten, Arbeitsrehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben sowie Wohnangebote für psychisch kranke Menschen. Auch wenn die Leitlinie ihren Fokus sehr stark auf den Bereich der psychiatrischen Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen legt, sind die genannten Bereiche der beruflichen Reintegration, der Stärkung der Alltagskompetenzen sowie Fragen der Unterstützung von selbstständigem Wohnen auch in der täglichen Arbeit auf einer psychosomatischen-psychotherapeutischen Station präsent.

      Neben diesen vorliegenden Richtlinien, die den Einsatz von Sozialer Arbeit im Bereich der Psychotherapie auf der rechtlichen Ebene stützen, ist es jedoch notwendig, die beiden Disziplinen auch handlungstheoretisch einander anzunähern. Beratende sozialarbeiterische und therapeutische Aufgaben können nicht als einander ausschließend betrachtet werden, sondern weisen eine hohe Überschneidungsfläche auf, die sich interprofessionell hervorragend qualitätssteigernd nutzen lässt (vgl. z. B. für das Feld der Kinder- und Jugendhilfe Gahleitner, 2017; Romanowski & Pauls, 2017). Die gravierenden sozialen Probleme, die häufig mit den psychischen und psychosomatischen Erkrankungen verbunden sind, setzen die betroffenen PatientInnen und BehandlerInnen im Falle des Nichtgelingens der Verbindung sonst oft unter großen Handlungsdruck. Viele der damit verbundenen Herausforderungen scheinen im Rahmen einer Psychotherapie nur schwer lösbar und können zu Chronifizierung beitragen (vgl. für den Bereich der Suchtbehandlung eine exemplarische Falldarstellung bei Lammel & Funk, 2017).

      PsychotherapeutInnen in ihrer täglichen Arbeit Handlungsstrategien zu vermitteln, um mit gravierenden sozialen Problemen ihrer PatientInnen einen fachlich adäquaten Umgang zu finden, ist daher von einer großen Bedeutsamkeit. In der psychotherapeutischen Versorgung zeigt sich jedoch, dass weder die Ausbildungsinhalte noch die beruflichen Rahmenbedingungen ärztlicher oder psychologischer PsychotherapeutInnen darauf ausgerichtet sind, hinreichende Kompetenzen zu erwerben, um den komplexen sozialen Problemen hochbelasteter PatientInnen angemessen begegnen zu können. Drei einander ergänzende Strategien scheinen vor diesem Hintergrund von hoher Relevanz, um sozialen Krisen von betroffenen PatientInnen adäquat zu begegnen: (1) die Steigerung der Sensibilität von PsychotherapeutInnen für das Erkennen von ernsthaften sozialen Krisen und der Kompetenzen in deren Begleitung, (2) die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Klinischen Sozialarbeit und (3) die Integration von sozialtherapeutischen Konzepten in einen psychotherapeutischen Gesamtbehandlungsplan (vgl. Bösel, Siegfarth, Schauenburg, Nikendei & Ehrenthal, 2014; Bösel, 2017)

      In den nun folgenden Kapiteln im Abschnitt B und C wird vertiefend auf die genannten Strategien eingegangen. Abschließend kann zudem konstatiert werden, dass es im Bereich der Ausbildung von PsychotherapeutInnen in den letzten Jahren erste Ansätze gibt, dem Aspekt der sozialen Faktoren und den notwendigen Handlungsstrategien im Umgang mit ihnen einen höheren Stellenwert einzuräumen. So gibt es z. B. im Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie am Psychologischen Institut der Universität Kassel ein verpflichtendes Blockseminar zu dieser Thematik, und seit 2012 ist hierzu eine Lehrveranstaltungsreihe fester Bestandteil im Rahmen der Psychotherapieausbildung am HIP der Uniklinik Heidelberg. Es lässt also hoffen, dass die Professionen sich in der Zukunft weniger in Abgrenzung als in Zusammenarbeit definieren.

      Literatur

      Becker, U. & Kingreen, T. (Hrsg.). (2016). SGB V. Recht des öffentlichen Gesundheitswesens. (16., überarbeitete und erweiterte Auflage). München: Beck.

      Bösel, M. (2017). Integration sozialtherapeutischer Kompetenz in der psychotherapeutischen Versorgung. In U. A. Lammel & H. Pauls (Hrsg.), Sozialtherapie. Sozialtherapeutische Interventionen als dritte Säule der Gesundheitsversorgung (S. 91–99). Dortmund: vml.

      Bösel, M., Siegfarth, B., Schauenburg, H., Nikendei, C. & Ehrenthal, J. C. (2014). Integration sozialarbeiterischer Kompetenz in die psychotherapeutische Versorgung. Psychotherapeut, 59, 6, 474–479. Zugriff am 14.01.2018 unter https://www.researchgate.net/publication/268686198_Integration_sozialarbeiterischer_Kompetenz_in_die_psychotherapeutische_Versorgung.

      Bräutigam, W. (1986). Psychosomatische Klinik. In G. Schettler (Hrsg.), Das Klinikum der Universität Heidelberg und seine Institute. Ein Bericht der Klinik- und Abteilungsdirektoren zur Geschichte und den Aufgaben der Kliniken und Instituten am Klinikum der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (S. 137–140). Berlin: Springer.

      Crefeld, W. (2002). Klinische Sozialarbeit – nur des Kaisers neue Kleider? In M. Dörr (Hrsg.), Klinische Sozialarbeit, eine notwendige Kontroverse (S. 23–39). Baltmannsweiler: Schneider.

      Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) (Hrsg.). (2013). S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen. S3-Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie. Heidelberg: Springer. Zugriff am 14.01.2018 unter https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/624d163d1df61ca1e079a5ca496f6b6595e83d6b/S3-LL-PsychosozTherapien_Langversion.pdf.

      Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) (1997). Professionell handeln auf ethischen Grundlagen. Berufsethische Prinzipien des DBSH. Essen: DBSH.

      Deutscher Bundestag (1998). Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG). Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist. Berlin: Deutscher Bundestag. Zugriff am 14.01.2018 unter https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/BJNR131110998.html.

      Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (2016). Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS). Version 2016. Köln: DIMDI. Zugriff am 14.01.2018 unter https://www.dimdi.de/static/de/klassi/ops/kodesuche/onlinefassungen/opshtml2016/.

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