Fritz Bauer und das Versagen der Justiz. Werner Renz

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      Werner Renz

      Fritz Bauer und das Versagen der Justiz

      Von der »Tragödie« der bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher schreibt Fritz Bauer im März 1966 in einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan. Die bundesdeutsche Strafjustiz kannte ausschließlich Haupttäter wie Hitler, Himmler, Heydrich etc. und wenige Mittäter. In der rechtlichen Aburteilung der an den Menschheitsverbrechen des Holocaust Beteiligten erkannten die Gerichte meist auf bloße Gehilfenschaft.

      Werner Renz legt hier Bauers Vorstellungen vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse dar und analysiert die Vorgeschichte und den Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963–1965).

      Werner Renz, Germanistik- und Philosophie-Studium an der Goethe-Universität in Frankfurt a.M., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fritz Bauer Institut in der Abteilung Archiv und Bibliothek, Redakteur der EINSICHT. Bulletin des Fritz Bauer Instituts. Seine Arbeitsschwerpunkte sind: Geschichte der Frankfurter Auschwitz-Prozesse, Geschichte des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Zahlreiche Veröffentlichungen dazu.

      Werner Renz

      Fritz Bauer und das Versagen der Justiz

      Nazi-Prozesse und ihre »Tragödie«

      CEP Europäische Verlagsanstalt

      Renz, Werner:

       Fritz Bauer und das Versagen der Justiz. Nazi-Prozesse und ihre »Tragödie«

      © e-book Ausgabe CEP Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2015

       Coverabbildung: © Fritz Bauer Institut

       Signet: Dorothee Wallner nach Caspar Neher »Europa« (1945)

      ISBN 978-3-86393-532-0

      Alle Rechte, insbesondere das Recht der Übersetzung, Vervielfältigung (auch fotomechanisch), der elektronischen Speicherung auf einem Datenträger oder in einer Datenbank, der körperlichen und unkörperlichen Wiedergabe (auch am Bildschirm, auch auf dem Weg der Datenübertragung) vorbehalten.

      Informationen zu unserem Verlagsprogramm finden Sie im Internet unter www.europaeische-verlagsanstalt.de

      Inhaltsverzeichnis

       Einleitung

       Fritz Bauer zum Zweck der NS-Prozesse

       Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess. Zwei Vorgeschichten

       Auschwitz als Augenscheinsobjekt: Ortstermin in Auschwitz

       Auschwitz und die deutsche Strafjustiz

       Stimmen der Opfer und der Täter. Der Tonbandmitschnitt

       Deutsche Erinnerungskultur: Täterexkulpation und Opfergedenken

       Fritz Bauers skeptische Bilanz zu den NS-Prozessen

       »Gerechtigkeit erhöhet ein Volk.« Auschwitz-Prozess und Springer-Presse

       Fritz Bauer im Dokumentar- und Spielfilm

       Anhang

       Erstveröffentlichungsnachweis

       Personenregister

      EINLEITUNG

      Warum sprach Bauer im Rückblick auf die NS-Prozesse von ihrer »Tragödie«? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es ihm vorrangig und erklärtermaßen ging?

      Umfassende politische Aufklärung durch zweifelsfreie Tatsachenfeststellungen der Schwurgerichte sowie die in der Beweisaufnahme zu Gehör gebrachten Stimmen der überlebenden Opfer waren unstrittig wichtigste Ergebnisse der NS-Prozesse. Doch hatten die Strafgerichte das Tun und Lassen der Angeklagten tatangemessen qualifiziert? Hatten sie die strafrechtliche Verantwortung der NS-Verbrecher überzeugend gewürdigt?

      Die bundesdeutsche Strafjustiz kannte als »Haupttäter« und »Taturheber« nur Hitler, Himmler und Heydrich etc. und nur wenige weitere Täter und Mittäter. Diese hatten entweder eigenmächtig und befehlslos getötet oder sich im Konsens mit der verbrecherischen Staatsführung die befohlenen Taten zu eigen gemacht, sie als eigene gewollt.

      Bauer hatte sich Ende der 1950er Jahre, als er voller Energie in Hessen NS-Verfahren in Gang brachte, von den Prozessen viel erhofft. Sie sollten den Deutschen »Schule« und »Lehre« sein und »Lektionen« erteilen. Die Bundesdeutschen im Wirtschaftswunderland erwiesen sich freilich als ungelehrige Schüler. Die Prozesse erzielten nicht die volkspädagogische Wirkung, die Bauer um einer besseren Zukunft willen erwartet hatte.

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