Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart. v.-Hinckeldey-Stiftung

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Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart - v.-Hinckeldey-Stiftung

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Feuerschutzpolizei –, die Wasserschutzpolizei sowie die Verwaltungspolizei. Über sie gebot der Polizeipräsident aber nur eingeschränkt, er war Zwischen- oder Mittelinstanz gworden. Die Verwaltungspolizei, die die Einheitlichkeit des inneren Dienstes zu gewährleisten hatte, geriet immer stärker in die Hände der Gestapo.

      Die Staatsaufsicht über Berlin, die der Polizeipräsident bisher innehatte, wurde mit der Einsetzung des Stadtpräsidenten am 31. Mai 1933 eingeschränkt. Über verschiedene Stufen gingen dann die Aufsichtsrechte bis zum 1. Januar 1936, dem Tag des Erlasses einer neuen Verfassung für Berlin, völlig verloren. Als Aufsichtsbehörde fungierte nunmehr ein Staatskommissar für Berlin. Nur über die Fremdenpolizei gebot das Präsidium noch voll, war aber dabei fest an Weisungen der Gestapo gebunden. Hinzu kamen Verkehrsund Gewerbepolizei sowie die Aufsicht über das Gesundheits- und Veterinärwesen.

      Der Polizeipräsident in Berlin war Ortspolizeibehörde geworden, alle landespolizeilichen Befugnisse und die Aufgabe der Staatsaufsicht waren verloren. Das Präsidium blieb aktiver Teil der zentralen Reichspolizei, griff aber selbst nicht mehr gestaltend ein. Es war ausführendes Organ der auf Terror und auf Vernichtung von Menschenleben ausgerichteten menschenverachtenden Politik der Nazis.

      Mit der Bildung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) war die nationalsozialistische Zentralisierung der Polizeiorgane vollzogen; das Berliner Präsidium stand räumlich mit der Zentrale und den regionalen Behörden dieser Terrorzentrale in Verbindung. Auch hier galt die Sicherung des Regierungssitzes als oberstes Gebot, und das Präsidium hatte seinen Anteil an der Umsetzung der Gewaltkonzepte der NS-Herrschaft, bestimmte aber nicht mehr.

      Am 5. August 1944 wurde durch Reichsgesetz die Dienststelle des Stadtpräsidenten unter Erweiterung der Kompetenzen zum »Regierungspräsidenten von Berlin« umgewandelt. Dieser Dienststelle wurden unter anderem die Preußische Bau- und Finanzdirektion und das Polizeipräsidium von Berlin unterstellt. Die Funktion des Regierungspräsidenten übernahm Propagandaminister Joseph Goebbels, sein Stellvertreter war Dr. Maretzky.

      Anfang April 1945 begann im Berliner Präsidium die Vernichtung der Personalakten, der Strafakten und anderer belastender Unterlagen. Am 27. April räumten die letzten Angehörigen die Ruine der »Zwingburg« am Alexanderplatz; das einst so mächtige Berliner Polizeipräsidium gab es nicht mehr.

      Zwischen Neubeginn und Spaltung

      Die Berliner Polizei in den ersten Jahren nach 1945

       von Horst Vierthaler

      Der Neuaufbau der Berliner Schutzpolizei geht bis in die Zeit des Kampfes um Berlin im April 1945 zurück. Als sich der letzte Befehlshaber der Reichshauptstadt General der Artillerie Helmuth Weidling am 30. April 1945 aufgrund der aussichtslosen Lage zur bedingungslosen Kapitulation entschloß, die in den Morgenstunden des 2. Mai 1945 in Kraft trat, hatten in den Außenbezirken Berlins einzelne sowjetische Militärbefehlshaber bereits die ersten Maßnahmen für die Aufstellung einer Polizei getroffen.

      Diese lokal begrenzten ersten Versuche eines Neuaufbaues der Polizei erfolgten jedoch zusammenhangslos und trugen dementsprechend einen provisorischen Charakter.

      Als am 2. Mai 1945 die Waffen endgültig schwiegen, wurden die im Kampf um Berlin in Gefangenschaft geratenen Beamten und Reservisten der Ordnungspolizei sowie die Angehörigen der Deutschen Wehrmacht in Richtung Osten abtransportiert.

      Mit der Unterzeichnung der »Militärischen Kapitulationsurkunde« durch die Vertreter des Oberkommandos der Wehrmacht in Berlin-Karlshorst am 8. Mai 1945 gehörte auch die bisherige Berliner Polizeiorganisation der Vergangenheit an.

      Erste Organisationsverfügungen

      Der bereits am 28. April 1945 vor dem Ende der Kampfhandlungen eingesetzte Chef der sowjetischen Besatzungstruppen und erste Stadtkommandant von Berlin, Generaloberst Nikolai Bersarin, hatte am gleichen Tage im Befehl Nummer 1 in elf Punkten administrative und politische Maßnahmen zur Normalisierung des Lebens in Berlin erlassen.

      Am 25. Mai 1945 verfügte er:

      Befehl des Militärkommandanten der Stadt Berlin. – Im Interesse der schnellen Wiederherstellung des normalen Lebens der Bevölkerung der Stadt Berlin, im Interesse des Kampfes gegen Verbrechen und öffentliche Ruhestörung, der Regulierung des Straßenverkehrs und des Schutzes der Selbstverwaltungsgebäude der Stadt Berlin ist der Selbstverwaltung der Stadt Berlin vom Kommando der Roten Armee erlaubt, die Stadtpolizei, das Gericht und die Staatsanwaltschaft zu organisieren; diese Organe sind bereits am 20. Mai d. J. (1945) gebildet und haben ihre normale Arbeit begonnen.

      Ich befehle:

      1. Dem Polizeipräsidenten des Präsidiums der Stadt Berlin, Oberst Markgraf, vom 25. Mai bis 1. Juni d. J. den Schutzpolizeiapparat in die Uniform einzukleiden, die bis zum Jahre 1933 im Dienstgebrauch war, und eine notwendige Zahl von Polizeiposten in der Stadt aufzustellen.

      2. Der Zivilbevölkerung der Stadt Berlin, den Aufforderungen der Polizei, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft als Vertreter der städtischen Macht Folge zu leisten und ihnen jegliche Hilfe zu erweisen.

      3. Den Angehörigen der Roten Armee des Standortes Berlin, der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft während der Durchführung der ihnen auferlegten Dienstpflichten keine Schwierigkeiten zu bereiten. gez. Bersarin.

      Dieser Maßnahme war am 19. Mai 1945 die Einrichtung eines Polizeipräsidiums in Berlin N 4, Linienstraße 83–85, unter der Leitung des von der sowjetischen Militäradministration eingesetzten Polizeipräsidenten, Oberst Paul Markgraf, vorausgegangen.

      Damit konnte der Neuaufbau der Polizei in halbwegs geregelten Bahnen erfolgen. Unabdingbare Voraussetzung war, daß er sich keinesfalls auf den Polizeiapparat des untergegangenen Nazi-Regimes stützte.

      Erste Rekrutierungen und Aufgabenzuweisungen

      Mit behelfsmäßigen Plakatierungen wurde zum Eintritt in die Polizei geworben. Unbelastete Bewerber im Alter von 21 bis 55 Jahren konnten sich melden. Eine Reihe ehemaliger Polizeibeamter, die nach dem Machtantritt Hitlers wegen ihrer politischen Einstellung und Überzeugung aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus dem Polizeidienst entlassen worden waren und die Kriegswirren in Berlin überstanden hatten, stellte sich in jenen Tagen zur Mitarbeit beim Wiederaufbau der Berliner Polizei zur Verfügung. Zu ihnen gehörte auch der spätere Polizeipräsident Dr. Johannes Stumm. Allein in Berlin waren nach dem Machtantritt der Nazis 445 Polizeibeamte aufgrund dieses Gesetzes, das sich gegen jüdische und dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüberstehende Beamte wandte, aus dem Dienst entlassen worden. Viele von ihnen bildeten mit dem begrenzten Kreis der unmittelbar nach dem Zusammenbruch wieder in Dienst genommenen Beamten und Reservisten der ehemaligen Ordnungspolizei den Grundstock ausgebildeter Polizeiangehöriger, die die verschiedensten Funktionsstellen einnahmen.

      Dank ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen konnten sie die neu eintretenden Polizeianwärter mit den polizeilichen Grundbegriffen vertraut machen und sie zunächst in einem enggezogenen Rahmen auf der Ebene der unteren Dienststellen anleiten und schulen.

      Bewerber, die sich aufgrund der Plakatanschläge bei den örtlichen Polizeidienststellen einfanden, wurden nach kurzer Überprüfung ihrer persönlichen Verhältnisse sofort zum Dienst herangezogen. Eine Einstellungsprüfung und ärztliche Untersuchung erfolgte in den ersten Wochen und Monaten nicht. Jede Polizeidienststelle handelte selbständig, wenn nicht sogar selbstherrlich. Eine zentrale Planung in Personalangelegenheiten fehlte. Außerdem war es unmöglich, die Angaben, die die Bewerber auch hinsichtlich etwaiger

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