Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart. v.-Hinckeldey-Stiftung

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Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart - v.-Hinckeldey-Stiftung

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zusammen mit den übrigen Bewerberinnen an den beiden Polizeischulen eine sechswöchige Schulung für ihre neue Aufgabe. Die Schutzpolizistinnen wurden während des Tagesdienstes zur Straßenaufsicht herangezogen, vorübergehend erfolgte auch ein Einsatz bei der Verkehrsregelung.

      Frauen arbeiteten zudem bei der Kriminalpolizei, wo sie vor allem bei der Vernehmung von Kindern und weiblichen Jugendlichen eingesetzt wurden.

      Am 1. Dezember 1946 begannen die Verwaltungsdienststellen auf zwanzig Polizeiinspektionen ihre Tätigkeit und führten die Aufgaben der früheren Polizeiämter fort. So konnte am Jahresende 1946 festgestellt werden, daß die Bemühungen um eine Verbesserung der personellen und organisatorischen Situation erfolgreich waren.

      Wiedereinführung von Dienstgraden

      Die Polizisten der Bezirkswachen konnten nur zu besonderen Einsätzen, die über den Rahmen des Reviereinzeldienstes hinausgingen (zum Beispiel bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes) herangezogen werden – außerhalb des Inspektionsbereiches auf Anordnung des Kommandos der Schutzpolizei. Beim Einsatz geschlossener Einheiten – Gruppierungen, die rund um die Uhr in Alarmbereitschaft gehalten werden – zeigte es sich, daß die Schutzpolizei auf Dauer ohne ein Dienstgradgefüge nicht auskommen konnte. Das Komitee für öffentliche Sicherheit der Alliierten Kommandantur genehmigte auf entsprechende Vorlagen der Polizeiführung am 16. August 1946 die Wiedereinführung von Dienstgradbezeichnungen bei der Schutzpolizei.

      Mit Wirkung vom 1. September 1946 gab es folgende Dienstgrade: Polizei-Anwärter, Polizei-Wachtmeister, Polizei-Oberwachtmeister, Polizei-Hauptwachtmeister, Unterinspektor der Schutzpolizei ohne Stern, Unterinspektor der Schutzpolizei mit Stern, Inspektor der Schutzpolizei, Oberinspektor der Schutzpolizei, Kommissar der Schutzpolizei, Oberkommissar der Schutzpolizei, Vizekommandeur der Schutzpolizei, Kommandeur der Schutzpolizei.

      Magistrat will politische Verantwortung für die Polizei

      Nicht eindeutig geklärt und damit oftmals auftretender Diskussionsstoff war die Frage, wer für die Polizei verantwortlich war beziehungsweise für welche Bereiche.

      Am 28. Februar 1947 legte die Alliierte Kommandantur fest, daß Ernennungen, Versetzungen oder Entlassungen des Polizeipräsidenten, des Polizeivizepräsidenten, des Kommandeurs der Schutzpolizei, des Leiters der Kriminalpolizei, des Leiters der Präsidialabteilung und der Abteilungsleiter im Polizeipräsidium vorher von den Alliierten Kommandanten bestätigt werden müssen. Außerdem wurden in diesem Befehl Massenentlassungen von Angestellten der Stadt Berlin untersagt, die eine Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Dienstverlaufs zur Folge haben könnten. In einem Gutachten, das die Abteilung für Rechtswesen des Magistrats von Groß-Berlin am 26. März 1947 unter Berufung auf den Befehl der Alliierten über die Neuorganisation der Polizei dem Stadtverordnetenvorsteher zuleitete, wurde die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters in Organisationsund Personalfragen der Polizei, insbesondere bei der Ernennung und Entlassung des Polizeipräsidenten, erläutert und abschließend festgestellt, daß die Polizei im Prinzip bereits dem Magistrat unterstellt sei. Diese Feststellung rückte in den nächsten Monaten in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und sollte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

      Polizei unbeliebt

      Die Tätigkeit der Polizei – der Bevölkerung als »Volkspolizei« gepriesen – wurde in der Öffentlichkeit in zunehmendem Maße kritisiert. Sie wurde von der Bevölkerung als »politische« Polizei angesehen, die bespitzelte und politisch Andersdenkende inhaftierte. Polizeipräsident Markgraf sah sich daher am 12. April 1947 veranlaßt, den Gebrauch des Wortes »Volkspolizei« im dienstlichen Verkehr grundsätzlich zu untersagen und zu fordern, statt dessen wieder die amtlichen Bezeichnungen Verwaltungs-, Schutz- und Kriminalpolizei zu verwenden.

      Den Vertretern der Westalliierten im Komitee für öffentliche Sicherheit gelang es nach langwierigen Verhandlungen, von dem sowjetischen Vertreter die Zustimmung dafür zu erwirken, den Leiter der Personalabteilung im Kommando der Schutzpolizei, Hans Seidel (SED), aus seinem Amt zu entfernen. Ausdrücklich wurde dabei festgelegt, daß Seidel nie mehr im Polizeidienst Verwendung finden durfte.

      Diese klare Viermächte-Vereinbarung sollte bereits nach einem Jahr von der sowjetischen Militäradministration gebrochen werden. Der Nachfolger Seidels, Kommissar Emerich, gehörte zwar ebenfalls der SED an, verfügte aber keinesfalls über so ausgezeichnete Verbindungen innerhalb der Partei und – was noch wichtiger war – zur sowjetischen Besatzungsmacht wie sein abgesetzter Vorgänger.

      Seidel verstand es jedoch, auch nach seiner Entlassung aus dem Polizeidienst über den Vizekommandeur Wagner auf personelle Maßnahmen der Schutzpolizei Einfluß zu nehmen.

      Als sich wenige Monate später im Kommando der Schutzpolizei, das zwischenzeitlich in der Schönhauser Allee 22, Prenzlauer Berg, neue Diensträume bezogen hatte, ein weiteres Explosionsunglück ereignete, kamen Emerich, ein weiterer Abteilungsleiter und zwei Feuerwerker, die mit geborgener Munition unsachgemäß umgegangen waren, ums Leben.

      Gründung der Wachpolizei

      Auf der 74. Sitzung der Alliierten Kommandantur am 23. September 1947 beschlossen die Stadtkommandanten, gemeinsam einen Hilfspolizeiwachdienst aufzubauen. In einem Befehl der Alliierten Kommandantur vom 30. September 1947 wurden Stärke und Aufgaben dieser Wachpolizei festgelegt und außerdem 3500 Planstellen eingerichtet.

      Die Aufgaben der Wachpolizei bestanden im stationären Objektschutz. Sie wurde gegründet, um die Schutzpolizisten, die bislang an diesen überwiegend alliierten Objekten eingesetzt worden waren, zu entlasten.

      Die Schutzpolizisten sollten verstärkt in der Straßenaufsicht Dienst tun beziehungsweise verstärkt Streife gehen.

      Im Gegensatz zur Schutzpolizei, die im Sommer eine neue taubenblaue Uniform erhalten hatte, wurden die Wachpolizisten mit den schwarz eingefärbten alten Polizeiuniformen ausgestattet. Die Vergütung erfolgte allerdings einheitlich. Dem Kommando der Schutzpolizei wurde der Aufbau der Wachpolizei übertragen, während die Polizeisektorassistenten der einzelnen Sektoren für alle Fragen zuständig waren, die mit dem Einsatz zusammenhingen.

      Tausende verschwinden unter den Augen der Polizei

      Nachdem der Berliner Journalist Dieter Friede von einem Termin im Ostsekor, zu dem er am 2. November 1947 telefonisch bestellt worden war, nicht zurückgekehrt war, kam es am 13. November 1947 zu einer ausführlichen Debatte in der Stadtverordnetenversammlung. Die SPD-Fraktion gab dabei bekannt, daß in Berlin bis zu diesem Zeitpunkt 5413 Personen verschwunden seien, unter denen sich 126 politisch Organisierte, 1255 Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende und 2829 ehemalige NSDAP-Mitglieder befänden. Mit den Stimmen der SPD, CDU und LDP (Liberal-Demokratische Partei) sowie gegen die Stimmen der SED und des LDP-Vorsitzenden Dr. Wilhelm Külz wurde folgender Antrag der SPD angenommen: »Der Polizeipräsident hat nicht das Vertrauen des Hauses. Die Versammlung spricht ihm das Mißtrauen aus.«

      Aufgrund eines einstimmig gebilligten Antrages der Abgeordneten Ella Barowsky (LDP) erhielt der Magistrat den Auftrag, eine disziplinarische Untersuchung einzuleiten. Dagegen legte die sowjetische Besatzungsmacht Protest ein; und die sich abzeichnende Teilung führte dazu, daß die Untersuchung unterblieb.

      Der kommunistisch gelenkte Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) veranstaltete am 18. November 1947 im Friedrichstadt Palast (Sowjetsektor) eine Protestversammlung, an der nach einem Bericht der sowjetisch lizensierten »Täglichen Rundschau« rund 3000 Polizeiangehörige teilnahmen. Mehrere FDGB-Funktionäre, SED-gebundene Betriebsratsmitglieder, der Sektorassistent

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