Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart. v.-Hinckeldey-Stiftung
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Am 4. August 1945 gab das Polizeipräsidium eine vorläufige Besoldungsordnung für die Polizeiverwaltung Berlin heraus. Diese Besoldungsordnung enthielt erstmalig Dienstgradbezeichnungen, die jedoch erst im Jahre 1946 in abgeänderter Form zur Anwendung kamen.
Eine große Anzahl von Polizeiangehörigen betrachtete den Polizeiberuf zunächst nicht als ihren Lebensberuf. Der allgemeine Zusammenbruch des politischen und wirtschaftlichen Lebens führte der Polizei eine Vielzahl von Bewerbern zu, denen es vor allem darum ging, die Notzeit zu überbrükken. Die Gewährung der Lebensmittelkarte I und das Stellen von Arbeitskleidung (Uniform) boten weitere Anreize. Erst später wurde manchen Bewerbern klar, welch vielfältige Aufgaben der Polizeiberuf an den einzelnen herantrug, zudem erlebten sie, wie die Anforderungen im Laufe der Zeit stiegen. Wenn Polizeiangehörige auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausschieden, dürften die wachsenden Lehrgangsanforderungen häufig der Grund gewesen sein. Außerdem boten sich in der Wirtschaft, die lang sam wieder in Gang kam, erneut Erwerbsmöglichkeiten an, die wahrgenommen wurden. Die Polizei mußte beim Wiederaufbau nicht nur eine erhebliche Fluktuation hinnehmen, sondern befand sich auch in der Schwierigkeit, mehrere hundert Fehlstellen beim Kommando der Schutzpolizei nicht besetzen zu können.
Das Jahr 1946 brachte eine schrittweise Festigung im Aufbau des Polizeiapparates. Nachdem die verlagerten Strafregister zurückgeführt worden waren, setzte eine systematische Überprüfung der Polizeiangehörigen ein. Aufgrund der angeforderten Strafregisterauszüge konnte in vielen Fällen nachgewiesen werden, daß die Bewerber bei der Einstellung falsche Angaben gemacht und Vorstrafen verschwiegen hatten. Vorbestrafte Polizeiangehörige wurden daraufhin fristlos entlassen. Allerdings konnten für die Polizeiangehörigen, deren Geburtsort im Gebiet östlich der sogenannten Oder-Neiße-Linie lag, keine Strafregisterauszüge eingeholt werden. Sie mußten eine zusätzliche eidesstattliche Erklärung über ihre Straffreiheit abgeben.
Auf der elften Sitzung der Alliierten Kommandantur am 20. September 1945 genehmigten die Kommandanten die Beschäftigung von Frauen im Innendienst der Polizei – insbesondere in den Meldestellen der Reviere –, die Ausstattung der Schutzpolizei mit Holzknüppeln und die Errichtung einer oder sogar mehrerer Polizeischulen.
Bei der 14. Sitzung am 11. Oktober 1945 beschloß man Maßnahmen zur Neuorganisation der Schutz- und Kriminalpolizei, außerdem erhielt der Polizeipräsident begrenzte Vollmachten und Befugnisse.
In der 22. Sitzung im Oktober 1945 wurde der Beschluß über die Bewaffnung der Polizeiangehörigen und Gefängnisaufseher gefaßt; am 18. Januar 1946 erhielt der Oberbürgermeister dann ausführliche Instruktionen über die Bewaffnung der Berliner Polizei, erste Waffengebrauchsbestimmungen und Richtlinien über die Waffenausbildung.
Die Einrichtung einer oder mehrerer Polizeischulen ging auf einen entsprechenden Vorschlag des sowjetischen Kommandanten zurück. Die sowjetische Besatzungsmacht wollte unter allen Umständen für ihren Sektor eine eigene Polizeischule haben, auf die sie unmittelbaren Einfluß nehmen konnte.
Während die eine Polizeischule in Berlin-Oberschöneweide (Sowjetsektor) in einer ehemaligen Gemeindeschule untergebracht wurde, bezog die zweite die Räume der ehemaligen Polizeisportschule in Berlin-Spandau (britischer Sektor).
Am 10. November 1945 begann der erste Polizeianwärterlehrgang, der vier Wochen dauerte. Damit war der Grundstein für eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung gelegt.
Personelle Änderungen an der Polizeispitze
Die Personalpolitik stand sowohl im Zeichen von politischer Einflußnahme der Besatzungsmächte als auch von Entnazifizierung.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß am 11. Januar 1946 Hans Kanig (SPD), der 1933 als Polizeioffizier entlassen worden war, zum kommissarischen Kommandeur der Schutzpolizei ernannt wurde.
Kommandeur Heinrich hatte Kanig zur Mitarbeit in der Abteilung Erziehung-Unterricht-Sport (EUS) des Kommandos der Schutzpolizei bewegen können. Nun trat er die Nachfolge des ersten Kommandeurs nach dem Zusammenbruch an.
Nach der 29. Sitzung des Alliierten Kontrollrates am 12. März 1946 bekam der Oberbürgermeister die Anweisung, den Vizepräsidenten der Berliner Polizei, Heinz Kionka, seines Amtes zu entheben, da er von der Direktive 24 des Alliierten Kontrollrates über die Entnazifizierung betroffen war.
Am 12. Januar 1946 hatte der Alliierte Kontrollrat diese Direktive verabschiedet, die vorsah, eine »Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen« durchzusetzen.
Es war festgestellt worden, daß Kionka während des Krieges in Rumänien für die Gestapo gearbeitet hatte.
Eine gewaltige Explosion und ihre politischen Folgen
Am 16. März 1946 ereignete sich auf dem Hof der Polizeikaserne in der Kleinen Alexanderstraße eine gewaltige Explosion, bei der eine Detonation der anderen folgte. Was war geschehen?
Für zwei Bereitschaften war Dienstsport angesetzt worden. Er fand auf dem Kasernenhof statt, der wüst aussah. Denn dort lagerte viel Munition aller Kaliber, die aus Berlin-Mitte nach Kriegsende zusammengetragen worden war. Ein Teil der eingesetzten Polizeiangehörigen erhielt den Auftrag, den Kasernenhof aufzuräumen.
Ein Kollege, der durch seine Überheblichkeit auffiel, wollte den herumstehenden Polizeiangehörigen zeigen, wie eine Eierhandgranate funktioniert. Aus Unachtsamkeit entsicherte er die Granate und warf sie dann mitten in die gelagerte Munition. Eine heftige Explosion war die Folge. Den Kollegen flogen die Brocken nur so um die Ohren. Die noch vorhandenen Gebäude stürzten mit großem Getöse ein. Durch die herabfallenden Trümmer wurde unglücklicherweise auch ein unbeteiligter Fußgänger erschlagen.
Das Kommando der Schutzpolizei mußte in Behelfsräume des ehemaligen Marstalls am Berliner Schloß verlegt werden. Die von sowjetischer Seite eingeleiteten Untersuchungen führten zur vorübergehenden Festnahme des Sportbeauftragten, der die Aufsicht innegehabt hatte, da er der Sabotage verdächtigt wurde.
Die Explosionskatastrophe war dann Anlaß zu dem Beschluß der Alliierten Kommandantur vom 23. April 1946, die Bereitschaftsinspektion aufzulösen. An ihre Stelle rückten Bezirkswachen, die bei den Polizeiinspektionen Kreuzberg, Steglitz (amerikanischer Sektor), Charlottenburg (britischer Sektor), Wedding, Reinickendorf (französischer Sektor), Lichtenberg, Mitte und Pankow (sowjetischer Sektor) gebildet und denen die Angehörigen der Bereitschaftspolizeiinspektionen zugeteilt wurden.
Gründung der weiblichen Schutzpolizei
Auf Verlangen der britischen und sowjetischen sowie mit Billigung der amerikanischen und französischen Besatzungsmächte wurde eine uniformierte weibliche Schutzpolizei (Sollstärke 350) aufgestellt. Da die Schutzpolizei eine bessere Bezahlung und