Christentum und Europa. Группа авторов

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Christentum und Europa - Группа авторов Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Theologie (VWGTh)

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Elemente europäischer Religionsgeschichte

       Andreas Nehring

       Europäische Religionsgeschichte

       Achtsamkeit im globalen Diskurs

       Jutta Sperber

       Sizilien

       Ein Schmelztiegel der Religionen und Kulturen am Südrand Europas

       Volker Küster

       Das Ende der »Europäischen Theologie«

       Heike Walz

       Europa, Christentum und Moderne im Lichte postkolonialer Theorien

       Am Beispiel indigener Qom/Toba Kirchen in Argentinien und dem Islam in Bosnien

       Vítor Westhelle

       Global Challenges to Western Academic Theology

       On Subverting the Master’s Tools

       ANHANG

       Autorinnen und Autoren

       Sachregister

       Weitere Bücher

       Endnoten

ERÖFFNUNGSVORTRAG

       Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland

       Heinz Faßmann 1

       1. Einleitung

      Der Beitrag greift die politisch heikle Frage nach dem Verhältnis von Religion und Staat und den Geltungsbereich religiös legitimierter Regelungen und Vorschriften auf, die im Gegensatz zu einem staatlichen Regelungssystem stehen können. Religion ist nicht nur eine persönliche Hinwendung, sondern auch ein strukturbildendes Element in der Gesellschaft, von der weitreichende Geltungsansprüche ausgehen können. Und in einer multireligiösen Gesellschaft existieren nicht nur ein Geltungsanspruch, sondern viele, die miteinander auch in Konflikt geraten können. Darüber soll im Folgenden berichtet werden.

      Der Titel dieses Beitrags ist wortidentisch mit dem Titel des Jahresgutachtens des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration aus dem Jahr 2016, an dem der Autor dieses Beitrags als Sachverständiger und federführender Schriftleiter beteiligt war.2 Der Sachverständigenrat wurde damals von Prof. Dr. Christine Langenfeld geleitet, die seit 2016 das Amt einer Richterin im deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekleidet, und die fachlich das Jahresgutachten entscheidend geprägt hat.

       2. Demographische Veränderungen

      Der erste hier zu erörternde Gesichtspunkt betrifft die demographischen Veränderungen als verursachender Faktor für die neue religiöse Vielfalt. Die Ausführungen beziehen sich auf Österreich, sind aber inhaltlich auf die neuen Einwanderungsländer in Europa anwendbar.

       2.1 Zuwanderung verändert die Demographie der Religionsgemeinschaften

      Österreich, Deutschland und viele andere, wenn auch nicht alle Staaten Europas sind zu Einwanderungsländern geworden – und das ohne politische Absicht und ohne Plan, vielmehr aufgrund der faktischen Ereignisse.3 Seit Beginn der 1960er Jahre war in Österreich der internationale Wanderungssaldo fast immer positiv, in Deutschland bereits seit Mitte der 1950er Jahre. Allein im vergangenen Jahrzehnt summierte sich in Österreich der kumulierte positive Wanderungssaldo auf mehr als 500.000 Personen. Ein mittelgroßes Bundesland kam einwohnermäßig in einer Dekade gleichsam hinzu.

      Mit der Zuwanderung kam es zu einer religiösen Pluralisierung in der Gesellschaft, die bis dahin in dieser Form nicht vorhanden war. Zum einen verbreiterte sich das Spektrum der christlichen Religionen (zum Beispiel durch die Orthodoxie), zum anderen wurden in Deutschland oder Österreich kaum vertretene Religionen (wie etwa der Islam) importiert und zwischenzeitlich verschwundene (und im Fall des Judentums: nahezu ausgelöschte) Religionen neu etabliert. Dadurch wurden Deutschland und Österreich zu multireligiösen Ländern, was im populären und journalistisch geprägten Diskurs als Bereicherung und Chance bezeichnet wird, ohne jedoch die neuen latenten und manifesten Konflikte zu sehen.

      Eine exakte und verlässliche statistische Abbildung der Veränderungen der Religionszugehörigkeit ist in Österreich interessanterweise nicht mehr möglich, von Veränderungen der Religiosität will ich gar nicht sprechen. Vor dem Hintergrund der Säkularisierung hat man nämlich die Frage nach dem Religionsbekenntnis in der Volkszählung 2001 aufgegeben. Das Bundesministerium für Inneres wollte diese Frage damals nicht mehr, weil sie nicht der unmittelbaren öffentlichen Verwaltung und Planung dient – so in etwa die Zusammenfassung der damaligen Meinung. Die Angabe über das Religionsbekenntnis blieb in Österreich jedoch ein Merkmal auf der Meldebestätigung, welches aber nicht verpflichtend auszufüllen ist und von der Meldebehörde auch nicht überprüft wird. Und außerdem stellt die Angabe des religiösen Bekenntnisses auf der Meldebestätigung immer nur eine Momentaufnahme dar, denn Kirchenaustritte oder auch Eintritte müssen nicht nachgeführt werden. Die Angaben aufgrund der Wohnsitzmeldung sind daher bestenfalls Grundlagen für weitere Erhebungen, aber keine exakten Werte. Die Diskussion über die religiöse Strukturierung der Bevölkerung bewegt sich auf einem statistisch dünnen Eis. Will eine Religionsgemeinschaft wichtiger sein als sie ist, kann sie bei der Zahl ihrer Gläubigen

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