Handbuch der Sprachminderheiten in Deutschland. Группа авторов

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Maßnahmen zur Förderung der friesischen Volksgruppe umfassen politische Entwicklungen sowie die Einführung und den Ausbau von Strukturen, die zum Teil bereits bestehende Strukturen ergänzen. Sie befinden sich auf unterschiedlichen Ebenen, zum Beispiel auf der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene. Einige Strukturen teilt die friesische Volksgruppe mit den anderen autochthonen Sprachminderheiten, zum Teil auch mit der niederdeutschen Sprachgemeinschaft.1

      5.3.1 Die lokale Ebene (Kreis)

      In der 2005 verabschiedeten bzw. ab 29. Juni 2018 geltenden neuen Hauptsatzung des Kreises Nordfriesland steht in § 3 Absatz 2 folgender Satz: „Der Kreis schützt und fördert die kulturelle Eigenständigkeit der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe“.1 In der Nachtragssatzung 2013 werden in § 4 Absatz 1, Punkt c) die Aufgaben des Kultur- und Bildungsausschusses dargestellt. Diese enthalten u.a. die „Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages in den Gebieten […] Heimat- und Sprachenpflege, […] Kulturarbeit der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe, […] [den] Erhalt[ ] der kulturellen Vielfalt in Nordfriesland.“

      2011 erschien der erste und bis jetzt einzige Minderheitenbericht des Kreises Nordfriesland. Am 19. November 2013 fand eine Anhörung zur aktuellen Situation der Minderheiten in Nordfriesland im Husumer Kreishaus statt.

      5.3.2 Die regionale Ebene (Land)

      Im Land Schleswig-Holstein begann in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre eine neue Ära der Minderheitenpolitik, die durch die Einführung neuer Strukturen gekennzeichnet war.1

       Der/Die Minderheitenbeauftragte

      Als 1988 das Amt des Grenzlandbeauftragten (2000 erfolgte eine Umbenennung in das Amt der Minderheitenbeauftragten2) eingerichtet wurde, bekamen die Minderheiten in Schleswig-Holstein, und später auch die niederdeutsche Sprachgemeinschaft, einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin auf Landesebene.

      Die bisherigen Grenz- und Minderheitenbeauftragten sind Kurt Hamer (SPD; 1988–1991),3 Kurt Schulz (SPD; 1991–2000),4 Renate Schnack (SPD; 2000–2005), Caroline Schwarz (CDU; 2005–2012), Renate Schnack (SPD; 2012–2017)5 und seit 2017 Johannes Callsen (CDU). Während Kurt Hamer, Kurt Schulz und Renate Schnack das Amt ehrenamtlich ausübten, nahm Caroline Schwarz ab 2008 das Amt hauptamtlich wahr. Bei Johannes Callsen ist neu, dass der Minderheitenbeauftragte gleichzeitig Landtagsabgeordneter ist. Die einzelnen Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen haben unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und eine unterschiedliche Arbeitsintensität gezeigt.

      Im Rahmen des Friesischstudiums an der Universität Kiel finden Exkursionen in den Schleswig-Holsteinischen Landtag statt, um mit dem/der Minderheitenbeauftragten sowie mit den minderheitenpolitischen Sprechern und Sprecherinnen der einzelnen Landtagsfraktionen über die Minderheitenpolitik im Lande zu diskutieren. Bei einem solchen Besuch wurde die Minderheitenbeauftragte Caroline Schwarz gefragt, ob es zu ihren Aufgaben gehöre, Gesetzesentwürfe in Bezug auf ihre Bedeutung für die Minderheitenpolitik zu überprüfen. Dies hat sie verneint. Im Falle des Schulgesetzes 2007 hätte eine solche Überprüfung hilfreich sein können (vgl. Abschnitt 7.3.2).

       Die Minderheitenberichte des Landtages

      Seit 1986 soll in jeder Legislaturperiode ein Minderheitenbericht erstellt werden. 1986 erschien der erste Bericht über die dänische Minderheit in Deutschland und die deutsche Minderheit in Dänemark (Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1986). 1987 folgte ein Bericht über den friesischen Bevölkerungsteil (Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1987). 1990 fand ein Arbeitstreffen im Landeshaus Kiel statt, das in der Broschüre „Berichte zur Lage der Minderheiten“ dokumentiert ist (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1991). Der anschließende Bericht 1992 umfasste sowohl die friesische Volksgruppe als auch die beiden nationalen Minderheiten (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1992). 1996 wurden auch die deutschen Sinti und Roma in den Bericht aufgenommen (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1996). Seitdem sind Berichte 1999, 2003, 2008, 2012 und 2017 erschienen (Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1999, 2003, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein 2008, 2012, 2017).6 Die Berichte geben immer Anlass zu einer Debatte im Landtag.

      Da die Berichte in der Regel nur den aktuellen Stand in den einzelnen Bereichen (z.B. Bildung) wiedergeben, ist es erforderlich, alle Berichte zu studieren, um Entwicklungen festzustellen.

       Die Berichte zur Europäischen Charta

      Im Jahre 2000 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung aufgefordert, jeweils in der Mitte der Legislaturperiode, einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein vorzulegen. Solche Berichte sind 2003, 2007, 2016 und 2019 erschienen.

       Das Friesengremium

      1988 wurde das Gremium für Fragen der friesischen Bevölkerungsgruppe im Lande Schleswig-Holstein gegründet. In der Regel trifft sich das Gremium zweimal im Jahr. Dem Gremium gehören Vertreter und Vertreterinnen der Landtagsfraktionen, Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, der/die Minderheitenbeauftragte sowie Vertreter und Vertreterinnen der friesischen Verbände an.

      Das Gremium gibt den friesischen Vertretern und Vertreterinnen die Möglichkeit, sich über Probleme und Entwicklungen mit den politischen Ansprechpartnern und -partnerinnen auszutauschen.

       Der Schleswig-Holsteinische Heimatbund (SHHB) 7

      Der SHHB unterhält einen Ausschuss für Niederdeutsch und Friesisch. Hier informieren sich die Mitglieder über aktuelle Themen und Entwicklungen in Bezug auf diese Sprachen und beobachten ferner, inwiefern das Land seinen übernommenen Verpflichtungen aus der Europäischen Charta nachkommt.

      5.3.3 Die nationale Ebene

       Der parlamentarische Arbeitskreis

      Seit 2005 gibt es beim Deutschen Bundestag einen parlamentarischen Arbeitskreis zu Fragen der nationalen Minderheiten, in dem sich mit Unterstützung des Vorsitzenden des Innenausschusses Abgeordnete mit den Vertretern der Dachorganisationen der nationalen Minderheiten ein- bis zweimal im Jahr beraten (Boysen 2012: 202ff.). Im Bundestag finden auch Debatten zur Minderheitenpolitik statt.

       Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

      Das 1988 eingerichtete und am Bundesministerium des Innern angesiedelte Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen wurde im November 2002 erweitert, um ebenfalls die Belange der nationalen Minderheiten wahrzunehmen.1 Dieser ist der zentrale Ansprechpartner für die nationalen Minderheiten auf der Bundesebene. Seit März 2018 ist Prof. Dr. Bernd Fabritius (CSU) Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (Nordfriisk Instituut 2018c). Die bisherigen Amtsinhaber waren Jochen Welt (SPD; Dez. 1998–Okt. 2004), Hans-Peter Kemper (SPD; Nov. 2004–Feb. 2006), Dr. Christoph Bergner (CDU; Feb. 2006–Dez. 2013) und Hartmut Koschyk (CSU; Jan. 2014–Okt. 2017).

      Im November 2014 haben der Beauftragte und die Minderheiten das Grundsatzpapier „Charta-Sprachen in Deutschland – Gemeinsame Verantwortung“ vorgestellt, das „den Startpunkt für eine von Bund, Ländern, Minderheiten und Niederdeutsch-Sprechern gemeinsam zu entwickelnde sprachenpolitische Ausrichtung für die Charta-Sprachen in Deutschland [setzt]“ (Minderheitenrat/Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten 2014: 2). Es ist jedoch unklar,

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