BWL für Dummies. Tobias Amely
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Die richtige Wahl: Gründung und Rechtsform von Unternehmen
Wenn es einen Bedarf nach bestimmten Gütern oder Dienstleistungen gibt, der noch nicht von den anderen bereits existierenden Unternehmen befriedigt wird, liegt es nahe, etwas zu unternehmen, nämlich selbst ein Unternehmen zu gründen.
Die Initiative zur Unternehmensgründung geht von Menschen aus, die solche Bedürfnisse bei anderen erkennen und die eine Vorstellung oder auch neuartige Idee davon haben, wie diese Bedürfnisse befriedigt werden können. Der Ansporn beziehungsweise Nutzen für sie ist in der Regel der in Aussicht stehende Gewinn, den sie durch eine solche Unternehmung erzielen können. Von dem Willen, etwas zu unternehmen, bis zur tatsächlichen Unternehmungsgründung sind jedoch eine Reihe von weiteren Entscheidungen zu fällen und Vorarbeiten durchzuführen. Hierzu gehören:
die Entwicklung der Produkt- oder Dienstleistungsidee
die Bestimmung eines Marktes und der potenziellen Kunden
die Auswahl der Rechtsform
die Wahl des Standortes
die Finanzierung des Unternehmens
die Bestimmung der zentralen Strukturen und Prozesse im Unternehmen, das heißt die Organisation
Nachdem Ideen für neue Produkte oder neuartige Dienstleistungen entwickelt sind und ein neuer Absatzmarkt mit einer infrage kommenden Kundschaft anvisiert ist, wird ein Unternehmen durch seine Gründung ins Leben gerufen. Wie das vor sich zu gehen hat, wird wesentlich durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Die genauen rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der Wahl der Rechtsform. Diese Wahl ist daher ein konstituierender Rahmen bei der Unternehmensgründung.
Mit der Entscheidung für eine Rechtsform gehen weitreichende rechtliche, aber auch finanzielle und organisationsstrukturelle Konsequenzen einher. Denn durch die Rechtsform wird das innere und das äußere Rechtsverhältnis des Unternehmens zu seinen Stakeholdern geregelt. Insbesondere sind damit Fragen der Haftung, der Führungsbefugnis und Mitbestimmung, der Finanzierung, der Gewinnverteilung, der Publikationspflichten und Rechnungslegung, der Nachfolgeregelung sowie der Art der Steuerlast verbunden. Die Wahl der Rechtsform ist somit von nachhaltiger Bedeutung für die weitere Entwicklung und den Bestand des Unternehmens.
Bei der Wahl der Rechtsform können neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) weitere Gesetze für das Unternehmen zur Anwendung kommen, zum Beispiel das Publizitätsgesetz oder das Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsgesetz. Die wichtigsten Rechtsformen, die Ihnen bei der Wahl eines Unternehmens in Deutschland zur Verfügung stehen, lassen sich wie in Abbildung 1.2 gliedern.
Abbildung 1.2: Deutsche Unternehmensrechtsformen
Öffentliche Unternehmen
Öffentliche Unternehmen befinden sich überwiegend in staatlichem Eigentum. Sie können in der Rechtsform von Körperschaften öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts verfasst sein. Sogenannte Eigenbetriebe, Regiebetriebe und Sondervermögen sind dagegen öffentliche Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Zahlenmäßig spielen die öffentlichen Unternehmen im Vergleich zu den privatrechtlichen Unternehmen jedoch kaum eine Rolle. Das statistische Bundesamt weist zur Zeit von den insgesamt knapp dreieinhalb Millionen Unternehmen lediglich ca. 15.000 öffentliche Unternehmen in Deutschland aus.
Privatrechtliche Unternehmen
Die am häufigsten vorkommende Rechtsform ist das privatrechtliche Unternehmen, und hiervon wiederum sind die Einzelunternehmen zahlenmäßig herausragend. Mehr als zwei Millionen Unternehmen, das heißt mehr als zwei Drittel aller Unternehmen in Deutschland, haben diese Rechtsform, gefolgt von den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies zeigt, dass die Unternehmenslandschaft in Deutschland ganz überwiegend privatrechtlich und mittelständisch geprägt ist.
Bei der Festlegung der Rechtsform sind eine Reihe von Aspekten und Kriterien von Bedeutung. In Tabelle 1.2 finden Sie die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen und einige Konsequenzen, die sich aus der jeweiligen Form ergeben. Die beiden wichtigsten Unternehmensformen sind:
Tabelle 1.2: Privatrechtliche Unternehmensformen und Konsequenzen
Rechtsform | Wesentliche Rechtsgrundlage | Leitung | Haftung | Mindestkapital | Wesentliche Steuerbelastung | Gründerzahl |
Publizitätspflicht
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