BWL für Dummies. Tobias Amely

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können deutliche Verbesserungen beim Absatz erzielt werden.

       Durch Kooperation in der Forschung und Entwicklung können oft aufgrund von Erkenntnis-, Informations- und Erfahrungsaustausch Synergieeffekte erzielt werden. Daraus ergeben sich Erfindungen, Innovationen und Kostenreduzierungen, die sonst nicht möglich wären. Angesichts der enormen Kosten wird eine eigenständige Forschung durch Kooperation manchmal überhaupt erst ermöglicht.

       Spezialisierung und Arbeitsteilung in Bezug auf die Bereitstellung bestimmter Leistungen und Produkte kann durch Vermeidung von Doppelarbeiten zu Rationalisierungen und zur besseren Kapazitätsauslastung der Produktionsverfahren und den damit verbundenen Kosteneinsparungen führen. Dieselbe Wirkung hat die Nutzung von Größenvorteilen in der Produktion.

       Gegenüber den Zulieferern können Einkaufsgemeinschaften stärkere Verhandlungspositionen und in der Folge bessere Konditionen erlangen. Durch eine gemeinsame Finanzierung werden oft größere Projekte überhaupt erst möglich.

      

Durch Verbindungen lassen sich merkliche Wettbewerbsvorteile erzielen, Kosten, Ressourcen und Zeit einsparen, Märkte erschließen sowie Informationen über andere Unternehmen erlangen.

       stillschweigendes, nicht ausdrücklich abgesprochenes gleichförmiges Handeln

       mündliche Vereinbarungen, die nicht vertraglich fixiert werden

       die Bildung von Konsortien

       der Zusammenschluss in einem Verein oder Verband

       die Bildung von Kartellen

       die Bildung von Joint Ventures

       Beteiligungen

       die Konzernbildung

       der Unternehmenszusammenschluss

       Gleichförmiges Handeln und mündliche Vereinbarungen

      Ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie daran gedacht haben, Ihr Auto zu tanken, es aber doch auf den nächsten Tag verschoben haben? Am nächsten Tag mussten Sie dann feststellen, dass an jeder Tankstelle über Nacht die Preise gestiegen sind. Schnell liegt die Vermutung nahe, dass die Firmen gleichförmig eine Preiserhöhung durchgeführt, wenn nicht gar miteinander mündlich vereinbart haben. Das muss nicht so sein, aber es wäre ein Beispiel für gleichförmiges Handeln oder mündliche Vereinbarungen zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen zum gemeinsamen Vorteil. In diesem Fall würden die beteiligten Firmen allerdings gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegen widerrechtlicher Preisabsprache verstoßen.

       Konsortium

      Während gleichförmiges Handeln und mündliche Vereinbarungen der Öffentlichkeit in der Regel nicht bekannt gegeben werden, ist das im Falle eines Konsortiums anders.

      

Ein Konsortium ist eine Kooperationsform zur Durchführung von zeitlich befristeten gemeinsamen Projekten auf vertraglicher Basis. Als Rechtsform hierfür kommt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts infrage. Diese Form der Verbindung ist oft bei Großprojekten, an denen mehrere Unternehmen mitwirken, anzutreffen. Das trifft beispielsweise zu, wenn mehrere voneinander rechtlich selbstständige Baufirmen die gemeinsame Durchführung eines größeren Bauprojektes vertraglich beschließen.

       Vereine und Verbände

      Der Zusammenschluss in Vereinen und Verbänden dient hauptsächlich der dauerhaften organisierten gemeinsamen Interessenvertretung. Es geht dabei um Lobbyarbeit gegenüber dem politisch-administrativen System, wobei die angestrebten Ziele sehr vielfältiger Art sein können. Ein Beispiel hierfür ist, wenn sich kleine und mittlere Unternehmen zu einem Wirtschaftsverband zusammenschließen, um die gemeinsamen Interessen besser vertreten zu können.

       Kartell

      Kartelle sind in der Zielrichtung in erster Linie auf Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den Konkurrenten fixiert. Sie beruhen auf Beschlüssen, Vereinbarungen und Abmachungen, die vertraglich zwischen den Unternehmen festgelegt werden. Kartelle haben selbst viele Erscheinungsformen, je nachdem auf welche Weise der Wettbewerb beschränkt werden soll.

      

Berühmt und berüchtigt sind zum Beispiel die Preiskartelle (das heißt vertraglich geregelte Preisabsprachen) und Syndikate geworden. Bei Syndikaten treten die Mitglieder gemeinsam als Anbieter und Einkäufer in den Märkten auf, zum Beispiel wenn verschiedene Firmen gemeinsam ihren Fuhrpark an Kraftfahrzeugen einkaufen wollen und als ein Nachfrager mit entsprechender Verhandlungsmacht auftreten.

      

Da Kartelle immer die Beschränkung des Wettbewerbs zum Ziel haben, sind sie in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) grundsätzlich verboten, wenngleich es gewisse Ausnahmen davon gibt. Dazu zählen zum Beispiel Rationalisierungskartelle, die der Rationalisierung und damit der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeitssteigerung dienen, oder Mittelstandskartelle, die die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen verbessern sollen.

       Joint Venture

      Joint Ventures sind eigenständige Unternehmen, die von den wirtschaftlich und rechtlich unabhängig bleibenden Partnerunternehmen, speziell für einen gemeinsam verfolgten Zweck gegründet werden und von den Partnern gemeinschaftlich geführt werden.

      

Ein Beispiel für ein Joint Venture ist die gemeinsame Erstellung eines Fertigungszentrums für den Airbus in China zwischen dem europäischen Luft- und Raumfahrtunternehmen EADS und einer Reihe von chinesischen Unternehmen in China.

       Beteiligungen

      Von Beteiligungen spricht man, wenn Unternehmen gegenseitig Anteile an ihren Unternehmen besitzen. Die betreffenden Unternehmen bleiben dabei rechtlich und wirtschaftlich selbstständig, haben aber gemeinsame strategische Interessen.

       Konzern

      Hier handelt es sich um einen Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen unter

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