BWL für Dummies. Tobias Amely

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Einzelunternehmung Handelsgesetzbuch HGB Inhaber allein Inhaber unbeschränkt Kein Mindestkapital Einkommensteuer 1 Gründer keine Eintragung erforderlich Gesellschaft bürgerlichen Rechts Bürgerliches Gesetzbuch BGB Gemeinschaftlich, durch Satzung andere Regelung möglich Alle Gesellschafter unbeschränkt Kein Mindestkapital Einkommensteuer, Gewerbesteuer bei Gewerbe 2 Gründer keine nicht erforderlich Offene Handelsgesellschaft OHG HGB und BGB Grundsätzlich alle Gesellschafter Alle Gesellschafter unbeschränkt Kein Mindestkapital Einkommensteuer, Gewerbesteuer 2 Gründer keine, nur bei Großunternehmen alle Gesellschafter Kommanditgesellschaft KG HGB und BGB Komplementäre Komplementäre unbeschränkt Kommanditisten mit Einlagenhöhe Kein Mindestkapital Einkommensteuer, Gewerbesteuer Komplementär, Kommanditist wie bei OHG, Einsichtsrecht des Kommanditisten Eintrag erforderlich Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH GmbH Gesetz Geschäftsführer Als juristische Person nur mit Gesellschaftsvermögen 25.000 Euro Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 1 Gründer Publiziätspflichtiger Jahresabschluss Eintrag als Firma erforderlich Aktiengesellschaft AG Aktiengesetz AktG Vorstand, Kontrolle durch Aufsichtsrat und Wahl durch Hauptversammlung Als juristische Person nur mit Gesellschaftsvermögen 50.000 Euro Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 1 Gründer Publizitätspflichtiger Jahresabschluss Eintrag als Firma erforderlich

       Möchte ein einzelner Unternehmer im eigenen Namen und in eigener Verantwortung das Geschäft führen, so ist das eine Einzelunternehmung.

       Wollen sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer gemeinsamen Unternehmung vereinigen, dann handelt es sich um eine Gesellschaftsunternehmung.

      

Neben den in der Tabelle 1.2 aufgeführten Aspekten der verschiedenen Unternehmensformen können weitere Gesichtspunkte, wie die Gewinnverteilung unter den Eigentümern, die Finanzierungsformen, die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern oder die Gründungskosten bei der Unternehmensgründung eine Rolle spielen.

      Unternehmensgründung – Rechtsformen im Vergleich

      

Sie wollen ein kleines Unternehmen im Einzelhandel gründen. Dieses möchten Sie auch weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich führen. Sie sind bereit, dafür über das betriebliche Vermögen hinaus mit Ihrem Privatvermögen zu haften und haben genügend Kapital zur Finanzierung des Unternehmens zur Verfügung. In diesem Fall bietet sich Ihnen die Gründung eines Einzelunternehmens an. Wollen Sie allerdings nicht mit Ihrem Privatvermögen haften und können Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, dann liegt die Gründung einer GmbH nahe. Als nachteilig könnte sich in beiden Fällen aber eine begrenzte Kreditwürdigkeit und geringe Kapitalbasis erweisen.

      Wenn Sie bereit sind, die Geschäftsführung mit anderen Partnern zu teilen und gleichzeitig mit dem Privatvermögen voll zu haften, könnte sich die Eigenkapitalausstattung durch die Wahl einer OHG, in der dann die anderen Gesellschafter ebenfalls eigenes Kapital bereitstellen, erhöhen lassen. Gleichzeitig wäre damit auch die Möglichkeit, Fremdkapital zu beziehen, verbessert.

      Wenn Sie die Geschäftsführung nicht mit anderen teilen wollen, aber dennoch die Kapitalbasis durch Aufnahme von Kapitalgebern verbreitern wollen, dann könnten Sie eine KG wählen, denn Kommanditisten steuern mit ihren Einlagen zwar etwas zum Eigenkapital bei, sind von der Geschäftsführung jedoch ausgeschlossen. Allerdings haften die Kommanditisten dafür auch nur mit ihren Einlagen, während Sie als Komplementär voll mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

      Sollte es notwendig sein, ein sehr viel größeres Unternehmen mit einem erheblich größeren Kapitalbedarf zu gründen, dann ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer AG ratsam. In diesem Fall kann durch die Ausgabe von Aktien das Eigenkapital wesentlich erhöht werden. Bei der Gründung müssen jedoch mindestens 50.000 Euro aufgebracht werden. Außerdem fallen Emissionskosten für die Aktienausgabe und nicht unbeträchtliche Publikationskosten an. Schließlich müssen bei der AG auch noch die Organe Vorstand und Aufsichtsrat eingerichtet sowie Hauptversammlungen abgehalten und finanziert werden.

       GmbH & Co. KG: Dies ist eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementär.

       KGaA beziehungsweise Kommanditgesellschaft auf Aktien: Hier fungiert die AG als ein Kommanditist.

       GmbH & Co. KGaA: Die GmbH ist der Komplementär und die Aktionäre sind die Kommanditisten. Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass die Geschäftsführung bei einer Person bleiben kann, gleichzeitig die Haftung aller Beteiligten begrenzt wird und zusätzlich eine erheblich größere Kapitalbasis über die Kapitalmärkte erschlossen werden kann.

       Unternehmergesellschaft (UG): Die UG ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die Sie schon mit nur einem Euro als Stammkapital gründen können, sie wird daher umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet. Mit der Gruppe der in Tabelle 1.2 nicht betrachteten Rechtsformen, die unter anderem Genossenschaften, Reedereien, Stiftungen, die Stille Gesellschaft, die Europa AG und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit umfasst, wird die Auswahl noch komplexer.

       Gemeinsam ist man (manchmal) stärker: Verbindungen

      Für Unternehmen ist es häufig vorteilhafter, sich zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben mit anderen Unternehmen zusammenzutun. In der Tat scheinen die Vorteile von Kooperationen verlockend und vielfältig:

       Kooperationen können bei

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