Sozialpädagogische Familienhilfe. Hans-Ulrich Krause
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Dieses einführende Lehr- und Praxisbuch soll sowohl für den Einsatz in Lehrveranstaltungen im Bachelor-Studium als auch für das Selbststudium, innerhalb und außerhalb der Hochschullehre, tauglich sein. Dabei kann es systematisch begleitend, aber auch in der Lektüre der Einzelkapitel vertiefend verwendet werden. Einzelne Themenbereiche der ausgearbeiteten Kapitel können auch für interne Fortbildungen in der Praxis genutzt werden.
Wir, die Autor*innen, sind ein Team, deren Mitglieder alle im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe beschäftigt waren bzw. sind. Wir sind in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Forschung, in der Hochschulbildung sowie der Qualitätsentwicklung tätig. Bei der konzeptionellen Erarbeitung des Lehr- und Praxisbuches haben wir zunächst unsere eigenen Erfahrungen und Wissensbestände mit diesem Arbeitsfeld gesammelt und reflektiert. Im Ergebnis haben wir uns beim Aufbau des Buches an dem Verlauf der ambulanten Sozialpädagogischen Familienhilfe orientiert. Dies ist eine Perspektive, die vor allem den Prozess der Familienhilfe in den Fokus nimmt, da dieser – im nebeneinander mit den Anforderungen Planen, Steuern und Managen – den Kern der sozialpädagogischen Arbeit bildet. Zusammengefasst geht es um den Beginn, den gemeinsamen Arbeitsprozess und den Abschluss in der sozialpädagogischen Arbeit mit Familien unter Berücksichtigung des notwendigen Hintergrundwissens bspw. über rechtliche Zusammenhänge und Administration. In der Zusammenstellung der Inhalte haben wir darauf verzichtet, einzelne ›Schulen‹ der Familienhilfe zu referieren. Wir haben hingegen ›schulenübergreifend‹ die aus unserer Sicht wesentlichen Wissensbestände zu den einzelnen Phasen der Familienhilfe und jeweils methodisches Handwerkszeug zusammengetragen. Letzteres kann direkt von den Leser*innen erprobt werden. So ist unsere Auswahl einerseits – im positiven Sinne – eklektisch, wie eben auch die Praxis sich als solche abbildet. Andererseits war es unser Anliegen, einem beteiligungsorientierten dialogischen Ansatz in der Arbeit mit Familien, der in verschiedenen ›Schulen‹ enthalten ist, zu folgen. Dieser ist aus unserer Sicht das tragende Element der Sozialpädagogischen Familienhilfe, das in den rechtlichen Rahmenbedingungen der BRD, in ganz verschiedenen methodischen Ansätzen sowie den Verfahrensregelungen eine Verortung hat. Nicht zuletzt entspricht dieser Ansatz einer an demokratischen Grundsätzen orientierten Sozialen Arbeit, die Eltern und Kinder in jeder Lebenssituation als mit subjektiven Rechten ausgestattete Bürger*innen und Akteur*innen ihrer Entwicklung begreift. Dieser Ansatz erfordert ein beteiligungsorientiertes Herangehen an sozialpädagogische Prozesse, denn das ist Voraussetzung für positive und nachhaltige Veränderungen im Leben von Kindern und Eltern.
Ausführungen, wie in einem solchen vom Seitenumfang her begrenzten Lehrbuch, bleiben unvollkommen. Dies müssen wir aushalten und erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir die Grundzüge und Systematik des Arbeitsfeldes der ambulanten Sozialpädagogischen Familienhilfe nachvollziehbar dargestellt haben und das Buch dazu beiträgt, in der praktischen Tätigkeit als Familienhelfer*in Orientierung, Wissen, Reflexionsanstöße und Handwerkszeug zu finden.
Wir freuen uns über Anregungen und Verbesserungsvorschläge!
Regina Rätz, Axel Biere, Ute Reichmann,
Hans-Ullrich Krause, Sibylle Ramin
Berlin und Göttingen, 2020
Einige Lesehinweise
Im Text wird das Gendersternchen * verwendet, um alle vielfältigen Geschlechtlichkeiten sprachlich einzubeziehen.
Die Begriffe Minderjährige und junge Menschen umfassen Personen im Alter von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Um die Besonderheiten der Lebensphasen zu berücksichtigen, wird zwischen Kindern (von der Geburt bis zum vollendeten 13. Lebensjahr) und Jugendlichen (zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr) unterschieden.
Mit dem Begriff Eltern sind Personen gemeint, die kraft Gesetzes Sorge für Kinder tragen. Es handelt sich um die Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten wie z. B. leibliche Eltern und Adoptiveltern, aber auch Pflegeeltern. In einem weiteren Verständnis umfasst der Begriff Eltern in diesem Buch jedoch auch Erwachsene, die an Stelle der Eltern bzw. in ihrem Auftrag partiell Erziehungsaufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören auch Lebenspartner*innen in einem Haushalt, die nicht die leiblichen Eltern sind.
Der Begriff Familie bezieht sich in diesem Buch auf vielfältige solidarische und diverse Formen des Zusammenlebens von mehreren Generationen, die durch Beziehungen und wechselseitige Sorge, insbesondere um Kinder, gekennzeichnet sind. In einem systemischen Verständnis beeinflussen sich die Familienmitglieder wechselseitig.
Die Begriffe Soziale Arbeit, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, auch im Kontext von Berufsbezeichnungen, werden synonym verwendet.
Der Begriff Adressat*innen bezeichnet diejenigen Menschen, mit denen Familienhelfer*innen im Kontext der Sozialen Arbeit arbeiten, also vor allem Kinder, Jugendliche und Eltern. Der Begriff stammt aus der sozialpädagogischen Theorie der Lebensweltorientierung, die von Hans Thiersch maßgeblich entwickelt und zum zentralen Paradigma der Kinder- und Jugendhilfe wurde.
Der ASD ist der Allgemeine Sozialdienst bzw. Sozialpädagogische Dienst des Jugendamts, umgangssprachlich auch häufig nur Jugendamt genannt. Im Bundesland Berlin trägt dieser die Bezeichnung RSD – Regionaler Sozialdienst bzw. Regionaler Sozialpädagogischer Dienst. Der ASD/RSD ist der so genannte Basisdienst des Jugendamts. Er ist eine allgemeine Anlaufstelle für Eltern bei Erziehungsfragen sowie Eltern und Kinder bei familiären Problemen. Der ASD/RSD hat die Aufgaben junge Menschen in ihrer Entwicklung und Erziehung zu fördern, Benachteiligungen junger Menschen zu vermeiden oder abzubauen, die Erziehenden zu beraten und zu unterstützen, junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen sowie dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1 SGB VIII).
Im SGB VIII sind die Begriffe »Träger der öffentlichen Jugendhilfe« und »Träger der freien Jugendhilfe« verankert. Im Buch werden synonym auch die Begriffe öffentliche Träger bzw. freie Träger und der Begriff Kinder- und Jugendhilfe statt Jugendhilfe verwendet.
Die im Buch verwendeten Fallbeispiele oder Fallvignetten entstammen der eigenen Praxis der Autor*innen. Personen und Ortsnamen sowie etliche Nebenumstände wurden anonymisiert, um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu wahren.
Zitatnachweise der Kapitelüberschriften
Kapitel 1: Götz Aly
Kapitel 2: Ute Reichmann
Kapitel 3: Julian Rappaport
Kapitel 4: Sibylle Ramin
Kapitel 5: frei nach Johann Wolfgang von Goethe
Kapitel 6: Eine Mutter
Kapitel 7: Albert Einstein
Kapitel 8: Axel Biere
Kapitel 10: Georg-Volkmar Graf Zedtwitz-Arnim
Einleitung
Gegenstand