Das 1x1 für den Hausmeister. Группа авторов

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Abfallverwertung, • Beseitigung von Abfällen

      Als Hausmeister sollten Sie daher auf eine ressourcensparende Kreislaufführung von Stoffen oder beim Kauf auf abfall- und schadstoffarme Produkte achten.

      Wie muss was getrennt werden?

      Organische Abfälle müssen seit dem 01.01.2015 nach § 11 KrWG getrennt gesammelt werden. Dazu gehören der kompostierbare Hausmüllanteil (z. B. Speisereste, Gemüseabfälle, Obst-, Nuss- und Eierschalen usw.), Gartenabfälle (z. B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie sonstige kompostierbare Pflanzenabfälle usw.), Eierpappkartons und Sägespäne von unbehandeltem Holz.

      Glas lässt sich gut sammeln und trennen. Glasscherben sollten mit einer Greifzange, einem Besen oder einer Schaufel aufgenommen werden, ggf. sollten Sie schnittfeste Handschuhe tragen. Die Scherben sollten in einem gesonderten Behälter (nicht im Papierkorb!) mit einem entsprechenden Warnhinweis gesammelt werden. Zum Altglas zählen v. a. Einwegflaschen, Konservengläser, Trinkgläser und beschädigte Mehrwegflaschen

      Papier kann gut recycelt werden. Um ein sortenreines Recycling zu ermöglichen, sollte darauf geachtet werden, dass Papierbehälter so gekennzeichnet werden, dass wirklich ausschließlich Papier darin entsorgt wird.

      Restmüll ist der Anteil des entstandenen Abfalls, der nach der Abfallhierarchie keiner Verwertung zugeführt werden kann, also beseitigt werden muss. Wird er nicht effizient getrennt, steigen die Abfallgebühren mit jeder Leerung der Restmülltonne. Daher ist es ökonomisch von Vorteil, den Restmüll sortenrein zu trennen. Dessen Entsorgung ist nicht nur teuer, sondern enthält i. d. R. auch Wertstoffe, die nicht verschwendet werden sollten. Lediglich die im Folgenden aufgeführten Abfälle gehören in die Abfallbehälter für Restmüll:

Arzneimittelreste
Babywindeln
Damenbinden
Disketten
Farbreste (ausgehärtet)
Glühlampen
Kehricht
Staubsaugerbeutel
Zigarettenkippen

      Elektro- und Elektronikaltgeräte sind im Sinne von § 3 Abs. 3 des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG) z. B. Fernseh-, Hi-Fi- und Videogeräte, PCs, Kühlschränke, Waschmaschinen, Bildschirmgeräte, Leuchtstoffröhren. Diese enthalten eine Vielzahl an Stoffen und Materialien.

      Werden Elektroaltgeräte über den Hausmüll entsorgt, kann es zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen, wie Schwermetallen und FCKW, enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen gilt. Durch eine richtige Entsorgung leisten Sie einen Beitrag dazu, Primärrohstoffe zu ersetzen und natürliche Ressourcen zu schonen.

      Gefährliche Abfälle stellen nach § 48 KrWG und der Abfallverzeichnis-Verordnung eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Dazu gehören Gefahrstoffe wie Chemikalien und Gifte sowie brennbare oder gar explosive Stoffe (z. B. verbrauchte Lösemittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Krankenhausabfälle und Filterstäube). Besonders gefährlich wird es, wenn Gefäße mit unbekannten Stoffen, sprich wilde Müllablagerungen, auftreten. Hier ist besondere Vorsicht geboten. In diesem Fall sollte man am besten ein Fachunternehmen für die Entsorgung beauftragen.

      Die „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen“ (Nachweisverordnung, NachweisVO) regelt die Überwachung gefährlicher Abfälle. Wenn Sie solche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie eine Erklärung des Abfallerzeugers zur vorgesehenen Entsorgung, eine Annahmeerklärung des Abfallentsorgers sowie eine Bestätigung der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung vorlegen können. Mit dem Entsorgungsnachweis wird die Umweltverträglichkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges Ihrer gefährlichen Abfälle vorab geprüft (Vorabkontrolle). Durch Begleit- und Übernahmescheine wird schließlich nachvollziehbar dokumentiert, ob der vorab geprüfte Entsorgungsweg für jeden einzelnen Abfalltransport von Ihnen eingehalten wurde (Verbleibskontrolle).

      Verbrauchte Batterien und Akkus sollten in Sammelboxen, getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Damit wird die Umwelt in mehrfacher Hinsicht geschont, da einerseits keine Schwermetalle, die teilweise in Batterien und Akkus enthalten sind, in die Umwelt gelangen können. Andererseits, indem jährlich mehrere tausend Tonnen wertvoller Metalle wiedergewonnen werden. Das Batteriegesetz (BattG) schreibt in § 11 Abs. 1 vor, dass Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Restmüll getrennten Erfassung zuzuführen haben. Jeder Vertreiber ist zudem nach § 9 Abs. 1 BattG dazu verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen.

      Taubenkot {Taubenkot} ist sehr gefährlich (alter weniger als frischer). Es bestehen folgende Gefahren:

Infektionsgefahr durch Bakterien und Pilze,
sensibilisierende und toxische Wirkung, z. B. Schimmelpilze,
Gefahr durch Parasiten,
ätzende Wirkung

      Durch Kehren und Wegschaufeln von trockenem Kot entsteht sehr viel Staub. Deshalb nur für kurze Zeit und geringe Mengen (einzelne Nester) entfernen. Alternativ Staubsauger mit Filterpatrone der Kategorie H verwenden. Großflächige Verschmutzungen sollten Sie von Fachpersonal entfernen lassen.

images/hinweis.png Hinweis
Beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen: • nach der Arbeit und bei Pausen: Hände waschen • Taubenkot vor dem Entfernen anfeuchten • Maske mit P3-Partikelfilter benutzen • Betriebsanweisungen beachten oder erstellen lassen • vom Vorgesetzten unterweisen lassen • Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen • Schutzausrüstung tragen (Einmalanzug, Gummistiefel, Handschuhe aus Nitril, Augenschutz) • für ausreichende Belüftung sorgen

      Abfallverhalten {Abfallverhalten}

      Das Entleeren von Abfallbehältern und Papierkörben sollte nicht mit der Hand vorgenommen werden. Behälter sollten am besten ausgeschüttet oder mit einer Einmaltüte entnommen werden, da Sie sonst in Glasscherben oder andere spitze Gegenstände greifen und sich verletzen könnten. Abfälle in den Behältern/Tüten nicht von Hand zusammendrücken, denn auch hier droht Verletzungsgefahr oder der Beutel platzt. Müllsäcke dürfen nicht zu vollgeladen werden, denn sonst können die Beutel nicht mehr verschlossen werden.

      Halten Sie Ersatzbeutel oder Behälter bereit und Aufsaugmittel oder Lappen für ausgelaufene Flüssigkeiten. Wird Abfall zwischengelagert, müssen Sie regelmäßig kontrollieren, ob die Behälter/Tüten noch verschlossen sind oder – v. a. im Sommer – dass sich kein Ungeziefer eingenistet hat. Halten Sie den Lagerraum stets geschlossen und sorgen Sie nach Möglichkeit für

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