Das 1x1 für den Hausmeister. Группа авторов
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Das 1x1 für den Hausmeister - Группа авторов страница 7
Warnkleidung {Warnkleidung}
Warnkleidung ist nach den Vorgaben europäischer Regeln, die mittlerweile in nationales Recht umgesetzt wurden, zu beschaffen. Danach darf Warnkleidung in Europa in verschiedenen Farben, z. B. in Orangerot, Gelb und Rot – jeweils fluoreszierend – hergestellt werden.
|
|
Fazit: Beschaffung, Bereitstellung und Gebrauch von PSA werden auch in Zukunft wichtige organisatorische Maßnahmen im Arbeitsschutz sein, da nicht alle Gefahren durch betriebstechnische Maßnahmen beherrschbar sind. Eine Vielzahl von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, die neben dem persönlichen Leid der Betroffenen auch mit hohen Kosten für Betriebe, Unfallkassen und Krankenversicherungen verbunden sind, können durch die richtige Auswahl und den bestimmungsgemäßen Gebrauch der PSA verhindert werden. |
Anwenden in der Praxis
Die Bereitschaft der Beschäftigten, PSA zu tragen, ist durchaus unterschiedlich. So wird z. B. der Einsatz von Gehörschutz {Gehörschutz} oftmals als lästig und nicht sonderlich wichtig betrachtet. Dabei ist die Lärmschwerhörigkeit eines der häufigsten Probleme bei Handwerkern. In Unterweisungen sollte dringend darauf hingewiesen werden, dass Lärmschwerhörigkeit neben den gesundheitlichen auch soziale Konsequenzen hat.
Eine große Rolle bei der Unfallverhütung spielen die Akzeptanz und die Bereitschaft für das Tragen der PSA. Dies ist abhängig von der Wahrnehmung und der Bewertung auftretender Gefahren durch die einzelnen Beschäftigten und Vorgesetzten. Wird z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen bei bestimmten handwerklichen Tätigkeiten gefordert – auch dort, wo keine offensichtliche Gefahr besteht – können bei einzelnen Beschäftigten Akzeptanzprobleme auftreten.
|
|
Rechtsgrundlage: Grundsätzlich soll Persönliche Schutzausrüstung dort zur Anwendung kommen, wo technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdungen nicht oder nur ungenügend reduzieren können. In solchen Fällen ist die erforderliche PSA vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Versicherten zu tragen. Dies ist sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) festgelegt. Näheres wird in der „Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit“ (PSA-Benutzungsverordnung) geregelt. |
{Aufzugsanlagen}
Aufzüge bilden einen kleinen Teil der Fördertechnik. Im modernen Gebäudebetrieb ist dieser aber recht häufig anzutreffen. Bei den Leistungen stehen die Personenaufzüge im Vordergrund. Da auch bei den Aufzugsanlagen viele verschiedene Typen und Bauteile existieren, die noch dazu herstellerspezifisch unterschiedlich sind, erhebt der folgende Überblick keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
{Aufzugsanlagen, Arten}
Aufzüge werden unterschieden nach Verwendungszweck, Kabinensystem, Bewegungsrichtung und Ausführung.
Verwendungszweck
Personenaufzüge befördern ausschließlich Personen und sind für geringere Lasten ausgelegt, fahren dafür i. d. R. schneller.
Lastenaufzüge sind für die Beförderung von Personen und besonderen Lasten ausgelegt.
Güteraufzüge dürfen von Personen nicht benutzt werden. Nur der Transport von Gütern ohne Begleitung ist gestattet. Dazu zählen auch Kleinaufzüge für bspw. Speisen oder Akten.
Baustellenaufzüge dienen dem Materialtransport auf Baustellen und sind im Gegensatz zu den anderen zumeist mobil bzw. werden nur zeitweise für ein Bauvorhaben installiert. Je nach Bauform dürfen auch Personen mitfahren.
Fassadenbefahranlagen sind im Prinzip auch Aufzüge zum Personentransport. Haben aber meist nicht nur eine Bewegungsrichtung.
Treppenlifte oder Plattformlifte dienen der behindertengerechten Überwindung von Treppen und Absätzen
Autoaufzüge sind an sich auch Lastenaufzüge, unterliegen aber noch zusätzlichen Regeln zu Einbau und Betrieb.
Kabinensystem
Einzelkabinenaufzüge mit einer Kabine je Schacht und nur einer Etage gleichzeitig sind gemeinhin Standard. Eine oder mehrere Türen oder Halte in Zwischenetagen machen den Einsatz flexibler.
Doppelstockaufzüge haben zwar einen Fahrkorb, dieser ist aber unterteilt in zwei Kabinen oder zwei fest miteinander verbundene Einzelkabinen. Somit werden mit einem Halt gleichzeitig zwei Etagen angefahren. Damit kann bei gleichem Schachtquerschnitt die doppelte Personenanzahl befördert werden.
Mehrkabinenaufzüge besitzen – wie der Name sagt – mehrere Kabinen in einem Schacht, welche nicht verbunden sind und unabhängig voneinander bewegt werden können. Kollisionen werden durch eine spezielle Steuerung vermieden, und es können alle Etagen angefahren werden.
Paternoster (Umlaufaufzüge) sind in Deutschland nicht mehr zulässig, dürfen aber aus Bestandschutz nach dem Stand der Technik eingeschränkt weiter betrieben werden. Sie dürfen seit 2015 nur durch in die Nutzung eingewiesene Personen (z. B. Mitarbeiter des Hauses und nur unter bestimmten Vorkehrungen auch durch Besucher) benutzt werden.
Bewegungsrichtung
Senkrecht ist die häufigste und ökonomischste Bewegungsrichtung, da der Höhenunterschied auf dem kürzesten Wege überwunden wird.
Schräg ist gerade bei Baustellenaufzügen häufig zu finden, aber auch Treppenlifte zählen dazu. Auch wenn die Architektur keine senkrechte Verbindung zulässt, kommen Schrägaufzüge zum Einsatz. Schräg muss nicht gleichzeitig gerade sein, d. h., auch bogenförmig zählt dazu.
Waagerecht oder auch Kombinationen mit den anderen Bewegungsrichtungen können vorkommen, bspw. in Brückenform.
Ausführung
In aller Regel besitzen Aufzugsanlagen einen Triebwerksraum. Dieser befindet sich bei Seilaufzügen meistens oben und bei Hydraulikaufzügen unten am Aufzugsschacht. Es gibt aber aus Platzgründen und um Nachrüstung zu ermöglichen auch triebwerksraumlose Ausführungen.
{Aufzugsanlagen, Bestandteile}