Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau. Thomas Bauer

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Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau - Thomas Bauer Baustellenhandbücher

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beim Aushub von Gräben oder Baugruben und bei Gründungen für freistehende Bauteile • Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei befristeter Belastung und Grundwasserabsenkung • Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen • Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten • Pflanzarbeiten

      Da es sich um lebende Organismen handelt, ist auch während Baumaßnahmen darauf zu achten, dass keine chemischen Stoffe den Standort belasten. Neben Säuren, Laugen etc. wird häufig nicht bedacht, dass auch Beton und Zement den Boden und damit den Standort für die Vegetation negativ beeinträchtigen.

      Offene Feuer dürfen unter Beachtung der Windrichtung nur in einem Abstand von mind. 20 m von der Kronentraufe von Bäumen und Sträuchern entfacht werden.

      Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen durch baubedingte Wasserableitungen nicht vernässt oder überstaut werden.

      Zur Verhinderung von Schäden sind Vegetationsflächen mit einem etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu umgeben, ein seitlicher Zaunabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

      Schutz von Bäumen

      Der Schutz von Bäumen stellt insbesondere in innerstädtischen Standorten ein wichtiges Thema dar. Die breite Öffentlichkeit hat mittlerweile erkannt, dass Bäume wichtige Funktionen erfüllen und besonders geschützt werden müssen.

      Bei Schäden an Bäumen kommt es häufig zu hohen Schadensbeträgen, auch bei Teilschäden.

      Es sind sowohl Wurzelschäden als auch Schäden an oberirdischen Teilen von Bäumen zu vermeiden.

      Oberirdisch

      Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z. B. Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und sonstige Bauvorgänge, sind Bäume im Baubereich durch einen etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu schützen. Er soll den gesamten Wurzelbereich umschließen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zzgl. 1,5 m, bei Säulenform zzgl. 5,0 m nach allen Seiten.

      Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden, soll der zu schützende Bereich möglichst groß sein und insbesondere die offene Bodenfläche umfassen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mind. 2,0 m hohen Bohlenummantelung zu versehen. Die Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen. Sie darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fahrzeuge zu schützen, ggf. sind gefährdete Äste hochzubinden. Die Bindestellen sind ebenfalls abzupolstern.

      Unterirdisch

      Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, müssen bei der Auftragdicke und dem Einbauverfahren die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art des Materials berücksichtigt werden. Der Bodenauftrag soll sektoral erfolgen, die Belüftungssektoren sollen mind. ein Drittel des Wurzelbereichs umfassen. Vor dem Auftrag sind von der Oberfläche des Wurzelbereichs alle Pflanzendecken, Laub und sonstigen organischen Stoffe unter Schonung des Wurzelwerks in Handarbeit oder durch Absaugen zu entfernen, um das Entstehen wurzelschädigender Abbauprodukte oder Sauerstoffmangel zu vermeiden.

      Im Wurzelbereich darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges Material aufgetragen werden. Soll zusätzlich eine Vegetationstragschicht aufgetragen werden, ist zunächst solches Material im Regelfall mit einer Dicke von 20 cm und anschließend als Vegetationstragschicht Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18915 in einer Dicke von maximal 20 cm aufzutragen. Die Vegetationstragschicht darf nicht näher als 1,0 m vom Stamm angedeckt werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden. Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden.

      Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben

      Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Gräben dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser von 2 cm nicht durchtrennt werden. Verletzungen sollen vermieden werden und sind ggf. zu behandeln. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten. Wurzelenden mit einem Durchmesser ≤ 2 cm sind mit wachstumsfördernden Stoffen, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. Die freigelegten Wurzeln sind gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen. Verfüllmaterialien müssen durch die Art der Körnung (enge Stufung) und Verdichtung eine dauerhafte Durchlüftung zur Regeneration der beschädigten Wurzeln sicherstellen. Entsprechend dem Wurzelverlust können Schnittmaßnahmen in der Krone erforderlich werden. Bei nicht standfestem Boden und tiefen Baugruben ist der Baum durch Spundung zu sichern.

      Bei Baugruben oder anderen Abgrabungen mit Wurzelverlust soll ein Wurzelvorhang erstellt werden. Der Abstand der Außenkante zum Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Er hat keine statische Funktion für den Baum und die Baugrube. Die Aushebung hat in Handarbeit zu erfolgen. Die Herstellung sollte eine Vegetationsperiode vor Baubeginn erfolgen. Die Dicke des Wurzelvorhangs muss mind. 25 cm betragen, die Tiefe den durchwurzelten Bereich umfassen, jedoch höchstens bis zur Sohle der Baugrube reichen. An der Grabenseite zur späteren Baugrube ist eine standfeste, verrottbare, luftdurchlässige Schalung, z. B. aus Pfählen, Maschendraht und Gewebe, zu errichten. Bis zum Baubeginn und während der Bauzeit ist der Wurzelvorhang ständig feucht zu halten.

      Im Wurzelbereich sollen Gründungen nicht vorgenommen werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, sind statt durchgehender Fundamente Punktfundamente zu errichten, die im lichten Abstand mind. 1,5 m voneinander und vom Stammfuß stehen dürfen. Sie sollen so angeordnet werden, dass Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion erhalten bleiben. Hierzu sind bereits in der Planungsphase Suchschachtungen durchzuführen, um die Standorte für die Punktfundamente festlegen zu können. Die Unterkante des aufgehenden Mauerwerks darf nicht in das ursprüngliche Erdreich hineinragen

      Schutz des Wurzelbereichs bei befristeter Belastung

      Der Wurzelbereich darf durch ständiges Begehen, durch Befahren, Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung nicht belastet werden. Ist eine befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer mind. 20 cm dicken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken, auf die eine feste Auflage aus Bohlen o. Ä. zu legen ist. Die Maßnahme soll kurz befristet und max. auf eine Vegetationsperiode begrenzt sein. Nach Fortfall des Bedarfs ist die Abdeckung umgehend zu entfernen, danach ist der Boden unter Schonung der Wurzeln in Handarbeit flach zu lockern. Ist die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, sind weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.

      Schutz von Bäumen bei befristeter Grundwasserabsenkung

      Bei Grundwasserabsenkungen, die länger als drei Wochen dauern, sind Bäume während der Vegetationsperiode nach Bedarf im gesamten unversiegelten Wurzelbereich ausreichend zu wässern, ggf. durch Tiefenbewässerung. Zusätzlich können ausgleichende Maßnahmen, z. B. ein Verdunstungsschutz

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