Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau. Thomas Bauer
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Bei der Ausführung der Leistungen sind die Pflanzflächen zu überwachen hinsichtlich:
• | Krankheits- und Schädlingsbefall |
• | Wildverbiss |
• | Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen |
• | Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen |
Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen laut DIN 18919 möglich:
• | Bodenlockerung |
• | Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs |
• | Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben |
• | Abfallentfernung |
• | Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen) |
• | Winterschutzmaßnahmen |
• | Mulchen |
• | Wässern |
• | Baum- und Rasenpflege |
• | Mähen |
• | Düngen |
Soll gedüngt werden, sind die Düngergaben in Abstimmung auf Standort und Pflegeziel auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Bemessung von Nährstoffmengen soll auf Basis von Nährstoffgehaltsbestimmungen des Bodens erfolgen. Die DIN 18919 enthält Hinweise für die jährlichen Düngergaben, deren Obergrenzen nicht überschritten werden sollten.
Düngung von Pflanzflächen nach DIN 18919
(pro Jahr)
Beetbepflanzung Stauden, starkzehrend
N | bis 10 g/m2 | P2O5 | 4–6 g/m2 |
K2O | 6–8 g/m2 | MgO | 0,8–1,2 g/m2 |
Beetbepflanzung Stauden, schwachzehrend
N | bis 5 g/m² | P2O5 | 2–4 g/m² |
K2O | 4–6 g/m2 | MgO | 0,6–0,8 g/m2 |
Gehölze/Bäume, Bodendecker, Ziergehölze
N | bis 5 g/m² | P2O5 | 3–4 g/m² |
K2O | 6–8 g/m² | MgO | 0,8–1,0 g/m2 |
Landschaftsgehölze
N | 0–3 g/m² | P2O5 | 0–4 g/m² |
K2O | 0–6 g/m² | MgO | 0–0,8 g/m2 |
Rosen
N | bis 10 g/m² | P2O5 | 6–10 g/m² |
K2O | 8–16 g/m² | MgO | 1–2 g/m2 |
Bei P2O5, K2O und MgO ist der Nährstoffversorgungszustand des Bodens zu berücksichtigen.
Die Düngung bei starkzehrenden Stauden und Rosen ist in zwei Gaben aufgeteilt. Die erste Gabe zu Wachstumsbeginn im März/April und die zweite Gabe etwa im Juni/Juli.
Zusammenfassung
Die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18916 und DIN 18919 hat maßgebliche Bedeutung im Bereich der „Grünen Arbeiten“ auf der Baustelle.
Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege dienen sowohl dem Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Durch fachgerechte Pflegemaßnahmen kann die ausführende Firma Ausfälle minimieren und besondere Qualität erbringen. Mit Abnahme der Leistung ist diese Pflege i. d. R. nach spätestens ein bis zwei Jahren beendet.
In manchen Bereichen, z. B. im Bereich Dachbegrünung, kann aufgrund der Fertigstellungspflege der Auftraggeber überzeugt werden, einen weiteren Pflegevertrag, also z. B. einen Unterhaltungspflegevertrag, abzuschließen.
Bei der Unterhaltungspflege handelt es sich im Großen und Ganzen um wiederkehrende Arbeiten, die in Abhängigkeit von der Vegetation durchgeführt werden müssen.
Fachbetriebe bleiben durch solche Pflegeverträge „am Kunden“ und können dadurch weitere Aufträge und positive Referenzen sammeln.
Landschaftsbauarbeiten nach ATV DIN 18320
Der Geltungsbereich der DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten (Ausgabe 2016) umfasst folgende Arbeiten:
• | Fällungen und Rodungen |
• | Schutzmaßnahmen für Bäume, Pflanzenbestände sowie Vegetationsflächen |
• | vegetationstechnische Bau-, Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen |
• | Neuanlage, Pflege und Instandhaltung von Sport- und Spielanlagen |
• | Oberbodenarbeiten |
• | ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen und Sicherungen von Gewässern, Küstendünen und Deichen |
• | Zaunarbeiten |
Zum Geltungsbereich der DIN 18320 gehören nicht:
• | Erdarbeiten für nicht vegetationstechnische Zwecke. Diese sind in der ATV DIN 18300 Erdarbeiten geregelt. |
Ergänzend gelten Abschnitte 1–5 der ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Bei auftretenden Widersprüchen gehen die Angaben der ATV DIN 18320 jedoch vor.
Allgemeine Angaben zu Stoffen und Bauteilen:
Der gelöste Oberboden und anfallende Stoffe, wie z. B. aus Fäll- und Rodungsmaßnahmen, gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Die Lieferung von Oberboden gehört generell nicht zu den Leistungen. Sind jedoch Oberboden und sonstige Materialien vom Auftragnehmer zu liefern, ist das Abladen und Lagern auf der Baustelle