bauhofLeiter-PraxisSpezial: Arbeitssicherheit im Bauhof. Forum Verlag Herkert GmbH

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5. Schritt: Durchführen der Maßnahmen

       6. Schritt: Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen

       7. Schritt: Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

       Dokumentation

       Der Weg zur Gefährdungsbeurteilung

       Wer zuständig, warum und wann notwendig?

       Welche Inhalte und Vorgehensweise?

       Wichtig – die Dokumentation

       Betriebsanweisungen

       Wichtigkeit der Betriebsanweisungen

       Von der Anleitung zur Anweisung

       Wozu dienen Betriebsanweisungen?

       Betriebsanweisungen richtig erstellen

       Allgemein

       Allgemein – Geltungsbereich

       Erste Hilfe

       Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

       Geltungsbereich, Tätigkeiten

       Bezeichnung des Gefahrstoffs

       Gefahren für Mensch und Umwelt

       Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

       Verhalten im Gefahrfall

       Erste Hilfe

       Lagerung und Entsorgung

       Sonstige Hinweise

       Kontrollbegehungen – extern und intern

       Begehungen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

       Kontrollbegehungen durch Behörden und Unfallversicherungsträger

       Checkliste für externe Begehungen

       Ermittlungen nach Unfällen

       Interne Begehungen

       Allgemeines Vorgehen für interne Begehungen

       Nachbereitung/Protokoll

       Inhalte des Protokolls

       Verteiler

       Konsequenzen

       Anhang

       Abkürzungsverzeichnis

       Abbildungsnachweis

       Stichwortverzeichnis

       Autorenverzeichnis

      Aus den rechtlichen Regelungen ergeben sich auch für den Bauhof zahlreiche Pflichten.

      Der Unternehmer (und seine Führungskräfte), also bei Ihnen der Bürgermeister und Sie als Bauhofleiter, hat für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen. Er muss dazu Maßnahmen treffen, um sowohl Arbeitsunfälle zu verhüten als auch arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Doch dies allein reicht nicht aus, der Gesetzgeber fordert im Arbeitsschutzgesetz sogar die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

      Dabei muss die Geschäftsführung folgende Aspekte berücksichtigen:

      • Ausführbarkeit

      • Erträglichkeit

      • Zumutbarkeit

      • Persönlichkeitsförderung

      Bei der Ausführbarkeit geht es darum, dass die Arbeit für den Mitarbeiter unschädlich ist. Dabei muss der Unternehmer sowohl die körperlichen als auch die psychischen Voraussetzungen des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigen, wie beispielsweise die Körpergröße und Kräfte.

      Eine weitere Stufe ist die erträgliche Arbeit bzw. diese soll den Mitarbeiter nicht beeinträchtigen. Kann der Beschäftigte diese Arbeit täglich bzw. das Arbeitsleben hindurch ohne Gesundheitsschäden ausführen, wie durch Lärm oder physische Belastung?

      Darüber hinaus soll die Tätigkeit noch zumutbar sein. Dabei sind auch Normen und Werte zu beachten sowie deren Wertewandel. Für einen hochqualifizierten Mitarbeiter ist eine dauerhafte Hilfstätigkeit unzumutbar, da dieser damit unterfordert ist und daraus psychische Belastungen resultieren können.

      Als höchste Stufe steht die persönlichkeitsfördernde Arbeit. Bei den Mitarbeitern soll die Motivation, Selbstverwirklichung und Zufriedenheit gefördert werden.

      Der Arbeitgeber (Bürgermeister) hat vielfältige Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz. Er ist für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich. Neben dem Arbeitgeber sind auch die gesetzlichen Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ von juristischen Personen oder Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Personen der Unternehmensleitung verantwortlich. Ebenso kann der Arbeitgeber eine zuverlässige und fachkundige geeignete Person damit beauftragen = Sie als Bauhofleiter. Dies ist wichtig, da ihm sonst bei einem Unfall ein Verschulden angelastet werden kann.

      Achtung: Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter die Funktion eines Vorgesetzten wahrnehmen und sich dessen nicht bewusst sind. Dies ist häufig auf Baustellen der Fall. Der Bauhofleiter ist nicht an Ort und Stelle und auch kein Polier oder Meister. Letztendlich hat dieser im Bautrupp die Vorgesetztenrolle inne, der z. B. sagt: „Jetzt wird Pause gemacht.“

      Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen und um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Viele Führungskräfte, auch Bauhofleiter, wissen nicht, dass sie auch Verantwortung im Arbeitsschutz haben. In diesem Schriftstück, sogenannte Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte (siehe Vorlage auf der nächsten Seite), sollten die Aufgaben, der Verantwortungsbereich sowie die Höhe der finanziellen Mittel genau dargelegt werden. Alle drei Bereiche, Aufgaben, Kompetenz [= Rechte und Befugnisse], sowie Verantwortung müssen gleichwertig enthalten sein. Fehlt ein Bereich, herrscht Ungleichgewicht und das Handeln

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