Wörterbuch alttestamentlicher Motive. Группа авторов

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Bund zwischen Menschen im AT

      Der ausschließlich im Singular gebrauchte Begriff bərîṯ bezeichnet im AT eine große Palette von unterschiedlichen Vertragsformen, die sowohl zwischen Menschen oder Menschengruppen als auch zwischen Menschen und der Gottheit abgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit einer persönlichen Beziehung kann bərîṯ die tiefe Freundschaft und zwecklose Verbundenheit zwischen zwei Menschen meinen – wie im Fall von Jonatan und David (1 Sam 18,3; 20,8; 22,8; 23,18) –, aber auch eine politische und militärische Koalition – wie bei David und Abner (2 Sam 3,12–13), Jakob und Laban (Gen 31,44–54), Abraham, Eschkol und Aner (Gen 14,13), Abraham und Abimelech (Gen 21,22–32) sowie Isaak und Abimelech und seinen Verbündeten (Gen 26,26–31). In der Rahab-Erzählung wird das Abkommen zwischen der „Hure“ aus Jericho und den beiden Spähern der Israeliten ebenfalls als bərîṯ bezeichnet (Jos 2). Insbesondere ist es aber der König, der Abkommen und Verträge mit anderen Menschen – Salomo und Schimi (1 Kön 2,42–46) – oder mit anderen Nationen abschließt – David und Israel (2 Sam 5,1; 1 Chr 11,3), Joasch und Juda (2 Kön 11,17) und Zidkija und Juda (Jer 34,8). Er schließt die Verträge entweder als Gleichgestellter – so wie Salomo mit Hiram (1 Kön 5,15ff.) und wie die Könige von Juda mit Ben-Hadad (1 Kön 15,19) – oder als Oberherr – so wie David (2 Sam 8) bzw. Salomo (1 Kön 4,21). Im AT sind auch klassische Verträge zwischen Stämmen und Völkern belegt. Manchmal entstehen diese Bündnisse auf Verlangen von schwächeren Staaten, die sich schützen wollen – wie etwa zwischen den Gibeoniten, die sich selbst als Knechte bezeichnen, und Israel (Jos 9,6.11.15–16), zwischen Israel und dem Ammoniter Nahasch (1 Sam 11,1–2) oder zwischen Ben Hadad und Ahab (1 Kön 20,34). Manchmal werden die Verträge dem kleineren, meist gerade besiegten Reich von der stärkeren Nation aufgezwungen – so wie es das siegreiche Assur mit Israel gemacht hat (Hos 12,1) oder Nebukadnezzar mit Juda (Ez 17,13). Im übertragenen Sinn bezeichnet bərîṯ auch die Selbstverpflichtung der Männer Israels, das Gesetz des Mose einzuhalten (2 Kön 23,3; Jer 34,8; Esra 10,3; Neh 9,38; 10,29).

      Eine besondere Art der Bundesschließung zwischen Menschen ist die Ehe. In der Erzählung des Bundesschlusses zwischen Jakob und Laban (Gen 31,43–54) spielen z.B. die Eheschließungen des Patriarchen eine wichtige Rolle. Mal 2,14–15 verwendet ebenfalls bərîṯ, um die Beziehung mit der eigenen Frau zu beschreiben (siehe auch Spr 2,17). Die Terminologie, die dabei verwendet wird, weist Ähnlichkeiten mit den altorientalischen Texten auf. Gebote, Verpflichtungen, Schwursätze, Segnungen und Flüche sind Bestandteil des Abkommens bzw. der Rituale, die damit zusammenhängen. Zwar fehlt im AT die Auflistung der verschiedenen Gottheiten, die als Zeugen des Vertrags dienen sollen, aber das Errichten einer Stele oder eines Steins (Gen 31,52) sowie die Selbstverpflichtung des gesamten Volkes (Jos 24,22) sind bekannt. Im AT wird der Bundesschluss in Verbindung mit unterschiedlichen Ritualen bzw. Sym bolen beschrieben und näher erläutert: So werden zur Besiegelung des gerade abgeschlossenen Paktes Geschenke ausgetauscht (Gen 21,27.30; 1 Sam 18,3–4), gilt ein Handschlag als Zeichen der Endgültigkeit eines Vertrages (2 Kön 10,15; Ez 17,18) und werden geschlossene Pakte mit Eiden und Schwüren bekräftigt (Gen 21,23; 26,28; Dtn 29,11; 2 Sam 21,7 usw.). Im Zusammenhang von Bündnissen zwischen Menschen wird oft auch die Rolle der Gottheit unterstrichen: So wird beispielsweise beim Bundesabschluss ein Opfer dargebracht (Gen 31,50–54; Ps 50,5). Bünde werden häufig an heiligen Stätten geschlossen (1 Sam 20,8; 23,18; 2 Sam 5,3; 2 Kön 11,4; 23,3; Jer 34,15). Aus diesem Zusammenhang resultiert wahrscheinlich auch der Brauch, ein sakrales Mahl zu halten (Gen 26,30; 31,46.54) bzw. Salz zu essen (Num 18,19; Lev 2,13; 2 Chr 13,5). Die hebräische Terminologie – man spricht wörtlich davon „einen Bund schneiden“ – ist ebenfalls eine Reminiszenz an altorientalische Rituale (Gen 15, Jer 34,18).

      3 Bund zwischen Gott und Menschen im AT

      Im AT ist bərîṯ vor allem ein wichtiger Begriff, um das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen auszudrücken. Die Vorstellung einer Bundesbeziehung zwischen Gott und einem Menschen bzw. einem Volk ist im gesamten altorientalischen Umfeld gut bezeugt. Diese Vorstellung entspricht der Beziehung zur Gottheit des AT und erfährt im Lauf der Geschichte eine Entwicklung. Das Motiv des Bundes bleibt bestehen, wird allerdings inhaltlich differenziert. Meistens verkörpert Gott die Rolle des Oberherrn und Israel die des Knechtes bzw. des Vasallen. Das AT beschreibt – unterschiedlich detailliert – mehrere Bundesschlüsse zwischen Gott und dem Volk Israel bzw. mit einzelnen Menschen innerhalb des Volkes.

      4 Der Noahbund

      Der Bund mit Noah, mit dem Gott Noah als Retter und Stammvater der Menschheit einsetzt, wird zweimal erwähnt (Gen 6,18; 9,8–17). Die Verpflichtungen Noahs und die Verheißungen Gottes reichen allerdings über Noah hinaus und betreffen die ganze Welt und alle Kreaturen (Gen 9,13.17). Diese Erzählung – sie ist die erste in der Leseabfolge des Pentateuch, die von einem Bund zwischen Gott und den Menschen berichtet – beinhaltet bereits, wenngleich schematisch, die Hauptmerkmale des Bundes: Verpflichtung, Verheißung und Zeichen. Die universalistische Vision beschreibt mittels der Theologisierung des Paktes die bereits festgesetzte Ordnung der Welt. Weil dieser Bund eine Selbstverpflichtung Gottes beinhaltet, ist auch das Zeichen des Bundes einseitig. Der → Regenbogen – wörtlich „der Bogen in den Wolken“ – hat für die anthropomorph als Krieger beschriebene Gottheit eine Erinnerungsfunktion.

      5 Der Abrahamsbund

      Der Bund Gottes mit Abraham wird zweimal erwähnt: zunächst in Gen 15,18 und dann in Gen 17,2.7.9–10. In diesen Texten spielt die Verheißung der Nachkommenschaft und des Landes eine wesentliche Rolle. Der Bund hat seinen Ursprung in der freien Initiative Gottes, setzt jedoch den Glauben und das Vertrauen Abrahams voraus. Gott, von dem der Wille zum Bund ausgeht, fordert als Zeichen des Bundes seitens der Menschen die Beschneidung. Dieses Zeichen identifiziert den Empfänger des Bundes und entwickelt sich im Lauf der Zeit immer mehr zum Alleinstellungsmerkmal für die Beziehung zwischen Israel und seinem Gott. Die Verbindung von Bund und Beschneidung geht so weit, dass bərîṯ im Späthebräischen sowohl den Bund als auch die Beschneidung meinen kann. Der Bund mit Abraham bleibt auch für seine Nachkommen bestehen. So können wir Texte wie Gen 49; Ex 15; Num 23–24 und Dtn 32–33 (Bund mit Jakob bzw. Israel) als Fortsetzung des Abrahambundes auffassen. Auch das Motiv der Erwählung bleibt im Zusammenhang mit der Bundesschließung bestehen und wird innerhalb des davidischen Bundes noch einmal aufgegriffen. Lediglich in Gen 15 wird der Ritus der Bundesschließung beschrieben. Die Darstellung Gottes als rauchendem Ofen und als Feuerfackel, der zwischen den Teilen der geopferten Tiere voranschreitet, dürfte sehr alt sein, wie auch die Erwähnung dieses Rituals in Jer 34,18 zeigt. Sie erinnert an ähnliche altorientalische Vorstellungen und hat eine apotropäische Bedeutung. Die Funktion des Bundes mit dem Patriarchen bleibt auch bei späteren Bundesschließungen erhalten. So ist der Abrahambund ein wesentliches Element, das dazu führt, dass das Volk (Ex 33,1) nach der Verletzung des Sinaibundes (Ex 32) gerettet wird. Verheißung und Beschneidung werden ab diesem Zeitpunkt als die Hauptmerkmale der Erwählung des Volkes verstanden (Ex 2,24; Ps 105,8–11; Sir 44,19–22).

      6 Der Sinaibund

      Der Sinaibund wird zwar mit Mose als Mittler geschlossen, er richtet sich jedoch zum ersten Mal nicht mehr auf eine einzelne Gestalt aus, sondern betrifft das ganze Volk (Ex 19,5). Das Volk wird zum Eigentum Gottes, der es schützen und bewahren wird. Auf die Beschreibung der Theophanie in Ex 19 folgt im Ex 20 der Dekalog, die in zweifacher Ausfertigung erstellte Urkunde des soeben abgeschlossenen Bundes. Die darin enthaltenen Gebote und Verbote Gottes für sein Volk stellen die Summa der Verpflichtungen dar, aus denen der Bund besteht. Wesentlich für den Sinaibund sind dann die Einzelbestimmungen von Ex 21–23. Diese erinnern auf der formalen Ebene stark an die hethitischen Vasallenverträge, obwohl sie sich inhaltlich sehr stark von diesen distanzieren. In Ex 24 wird dann der eigentliche Ritus der Bundesschließung beschrieben: JHWH wird ein Opfer dargebracht, dessen → Blut auf den Altar gesprengt. Die Fortsetzung

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