Wörterbuch alttestamentlicher Motive. Группа авторов

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Albrecht (1933): Die Annalen des Muršiliš II, Leipzig.

      GOOD, Robert McClive (1992): Zechariah 14:13 and Related Texts: Brother against Brother in War, in: Maarav 8, 39–47.

      JENNI, Ernst (1971): ʾāḥ, in: Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament I, 98–104.

      KONKEL, August H. (1997): ʾāḥ, in: New International Dictionary of Old Testament Theology and Exegesis 1, Grand Rapids, 345–348.

      PERLITT, Lothar (1980): „Ein einzig Volk von Brüdern“. Zur deuteronomischen Herkunft der biblischen Bezeichnung „Bruder“, in: D. Lührmann, G. Strecker (Hrsg.): Kirche, Festschrift Günther Bornkamm, Tübingen, 27–52 = L. Perlitt (1994): Deuteronomium-Studien, Tübingen 1994, 50–73.

      RINGGREN, Helmer (1973), ʾāḥ, in: Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament I, 205–210.

       Klaus-Peter Adam

      Buch

      An den Stellen des AT, in denen in deutschen Versionen von einem „Buch“ die Rede ist, findet sich im hebr. Text zumeist das Nomen se

ær. Dieses bezeichnet ein schriftlich niedergelegtes, „selbständiges“ Dokument, trifft dabei aber keine Aussage über den Umfang des Textes oder die Beschaffenheit und Gestaltung des Schriftträgers. So können in der Hebräischen Bibel auch (zum Teil sehr kurze) Briefe (vgl. z.B. 2 Sam 11,14–15; 1 Kön 21,8–11), Listen oder „Urkunden“ (vgl. z.B. Gen 5,1) als se
ær
bezeichnet werden. Längere literarische Texte werden auf Schriftrollen festgehalten – gebundene Bücher mit verstärktem Einband und geschnittenen Seiten existieren noch nicht –, was zur Folge hat, dass das Nomen sepær häufig nicht für das literarische Werk als solches steht, sondern – in einem engeren Sinne – für das Medium, d.h. die Buchrolle. Folgerichtig kann das Nomen se
ær
mit dem Nomen məḡillāh „Rolle“ kombiniert (Ps 40,8; Jer 36,2.4; Ez 2,9) bzw. alternierend zu diesem verwendet werden.

      Mehr als die Hälfte aller Belege von se

ær „Buch“ entfallen auf metatextuelle Kommentare in 1/2 Kön (bzw. 2 Chr), in denen der biblische Erzähler zum Abschluss seiner Ausführungen zu einem König Israels oder Judas formelhaft auf Annalenwerke wie die „Chronik der Könige von Israel“ (1 Kön 14,19; 15,31; 16,5 u. ö.) bzw. die „Chronik der Könige von Juda“ (1 Kön 14,29; 15,7.23; 22,46 u ö.) – bzw. in 2 Chr auch auf Annalenwerke, die mit dem Namen von Propheten verbunden sind – verweist. Diesen Belegen stehen Texte gegenüber, in denen Bücher als eigentlicher Gegenstand von Erzählungen in Situationsmotiven wie z.B. „ein Buch schreiben“ bzw. „ein (geschriebenes) Buch (ver)lesen“ Erwähnung finden. Mit diesem Motiv wird vielfach eine Reflexion auf die Funktion und Bedeutung des Buchs bzw. des darin verschrifteten Textes verbunden. Zuletzt sind auch die Situationsmotive des „verzehrten Buches“ sowie der „Himmlischen Bücher“ von Bedeutung.

      1 „Mosaische“ Bücher

      Das Verschriften von Texten ist ein in der Tora mehrfach wiederkehrendes Motiv, wobei JHWH und Mose als „Schriftsteller“ auftreten (→ Schreiben, göttliches). Gott selbst beschriftet die Tafeln vom Sinai mit den Zehn Worten (Ex 31,18 → Gesetz), Mose hingegen ist für die Verschriftung verschiedener Gesetzeskorpora, nämlich des „Bundesbuchs“ Ex 20,22–23,33 (vgl. Ex 24,7), des sog. „Privilegrechts“ Ex 34,10–26 (vgl. Ex 34,27–28) und des Deuteronomiums (vgl. Dtn 31,9–13), zuständig. Darüber hinaus schreibt Mose einen Bericht über die Schlacht gegen die Amalekiter (Ex 17,14) und ein Verzeichnis der Lagerorte Israels während der Wüstenwanderung (Num 33,2). Von diesen Texten, für die die Tora eine mosaische Verfasserschaft reklamiert, wird von dreien ausdrücklich betont, dass sie auf eine Buchrolle geschrieben werden: der Bericht über die Amalekiterschlacht (Ex 17,14), das „Bundesbuch“ (Ex 24,7) und das Deuteronomium (Dtn 31,9–13.24–26). Das Situationsmotiv „Herstellen eines Buches“ ist dabei jeweils mit einer Reflexion über die Funktion und den Gebrauch des jeweiligen Buches verbunden.

      Das erste Buch, das Mose der Tora zufolge verfasst, entsteht nach dem erfolgreich abgewehrten Überfall der Amalekiter (Ex 17,8–13). Mose schreibt auf den Befehl JHWHs hin, „dieses“ (Ex 17,14) – d.h. die zuvor erzählten Begebenheiten rund um die Rettung Israels und den Sieg über Amalek – auf, um die Erinnerung daran auf Dauer zu bewahren. Damit verbunden ist der Appell, Josua „in die Ohren zu legen“, also mündlich einzuschärfen, dass JHWH die Erinnerung an Amalek auslöschen will. Zu bewahrende und auszulöschende Erinnerung stehen einander somit gegenüber, wobei die Buchrolle dezidiert als Medium der ersteren profiliert wird.

      Die schriftliche Niederlegung des „Bundesbuchs“ (Ex 20,22–23,33) als Buchrolle ist eingebunden in die Zeremonie des Bundesschlusses (Ex 24,3–8) und setzt zugleich die Besonderheit der Funktion des Mose als Offenbarungsmittler (vgl. Ex 20,19–21) voraus. So trägt Mose nach seiner Rückkehr von der Begegnung mit JHWH dem Volk zunächst „alle Worte und Rechtsvorschriften“ (Ex 24,3) vor, die JHWH ihm (allein) mitgeteilt hat (Ex 20,22–23; 21,1), und kommt so seinem Auftrag nach, dem Volk weiterzugeben, was er selbst von JHWH gehört hat. Nachdem Israel sich bereiterklärt hat, die übermittelten Weisungen JHWHs zu befolgen, schreibt Mose die Worte nieder (Ex 24,4), um sie im Zuge der am nächsten Tag stattfindenden Zeremonie des Bundesschlusses nochmals – nun als geschriebenen Text – zu verlesen und so als gültiges Gesetz zu proklamieren (Ex 24,7). Dadurch, dass Israel sich auf die Einhaltung dessen, was Mose in Buchform niedergeschrieben und durch Verlesung öffentlich proklamiert hat, verpflichtet, wird die Buchrolle zum Grundlagendokument des Sinaibundes.

      Neben diese „Buchrolle des Bundes“ (vgl. Ex 24,7) tritt in Dtn 31,9 ein weiteres Buch, das mit „diese Tora“ (hattôrāh hassoʾṯ Dtn 31,9) beschrieben wird. „Diese Tora“ sind dabei wohl die Reden des Mose in den Steppen von Moab (Dtn 1,6–30,20; vgl. Dtn 1,1–5; 4,44–49), in denen er vor der zweiten Generation nach dem Exodus die Sinai-Tora neu auslegt. So tritt neben die Buchrolle mit den Worten Gottes (Ex 24) eine weitere Buchrolle mit der mosaischen Auslegung der Sinai-Tora. Dieses in Dtn 31 neu entstehende Buch wird in Dtn 31,9 (mit Blick auf seinen Inhalt) als tôrāh „Weisung“ (oft auch „Gesetz“), in Dtn 31,24 aber (mit Blick auf das schrifttragende Medium) als se

ær „Buchrolle“ bezeichnet, die die Worte der Tora in ihrer Vollständigkeit enthalte. In der abschließenden Gesamtschau hingegen spricht der Text – beide Aspekte zusammenfassend – von einem se
ær hattôrāh
„Buch des Gesetzes“ (Dtn 31,26). Die Funktion dieses Schriftstücks wird in Dtn 31,10–13 deutlich. Hier weist Mose die Ältesten und die levitischen Priester an, die Buchrolle alle sieben Jahre vor dem ganzen Volk zu verlesen und dabei je neu auszulegen (vgl. Dtn 31,10–13). Auf diese Weise, d.h. durch das öffentliche Vorlesen und erneute Auslegen, wird die einmalige Redesituation der Gesetzesverkündigung des Mose in den Steppen von Moab, die in Dtn geschildert ist, wiederholbar. Das schriftlich fixierte und so immer wieder (ver-)lesbare Torabuch „ersetzt“ Mose als Mittler und Ausleger der offenbarten Weisung und ermöglicht eine Reinszenierung der mosaischen Verkündigung(stätigkeit) auch nach dem Tod des Mose.

      Rekurse auf „das Buch des Mose“ finden sich schließlich auch in den an die Tora anschließenden Kanonteilen mit einem deutlichen Schwerpunkt in den

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