Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов
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921 921 Perioden-Lifo
Der Bestand ist mit dem niedrigeren Tageswert von 29 € zu bewerten.
922 922 Permanentes Lifo
Die Abgänge werden laufend erfasst und nach der Methode last in – first out mit den Wertansätzen der letzten Zugänge bewertet.
*) 15 600,00 € : 500 = 31,20 €
Der Durchschnittspreis beträgt 30,81 € (genau 30,8125 €; EDV-Programme rechnen deshalb mit vier Stellen hinter dem Komma). Nach dem strengen Niederstwertprinzip ist der Tageswert von 29 € anzusetzen.
(2) Hifo-Methode
923Bei der Hifo-Methode werden jeweils die Einheiten mit dem höchsten Preis als zuerst verbraucht angesehen: highest in – first out. Der Endbestand setzt sich aus den Zugängen mit den niedrigsten Preisen zusammen. Das Verfahren ist handels- und steuerrechtlich nicht zulässig.
924 924 Perioden-Hifo
Es ist mit dem niedrigeren Tageswert von 29 € zu bewerten.
925Auf die Darstellung des permanenten Hifo wird hier verzichtet.
(3) Fifo-Methode
926Die Fifo-Methode geht von der entgegengesetzten Verbrauchsfolge der Lifo-Methode aus. Es wird unterstellt, dass die zuerst gelieferten Einheiten auch zuerst verbraucht worden sind: first in – first out. Der Endbestand setzt sich daher aus den letzten Zugängen zusammen. Das Verfahren ist steuerrechtlich nicht zulässig.
927 927 Perioden-Fifo
Es ist mit dem niedrigeren Tageswert von 29 € zu bewerten.
928Auf die Darstellung des permanenten Fifo wird hier verzichtet.
(4) Lofo-Methode
929Die Vorräte mit den niedrigsten Einstandspreisen werden zuerst verkauft oder verbraucht: lowest in – first out. Die Bestände werden zu den höchsten Beschaffungspreisen bewertet. Das Verfahren hat bei sinkenden Preisen eine zu hohe Bewertung zur Folge und ist handels- und steuerrechtlich nicht zulässig.
930Der beizulegende Wert einer Handelsware kann auch retrograd ermittelt werden, indem die kalkulierte Handelsspanne von den ausgezeichneten Preisen abgezogen wird (H 6.8 EStH). Zulässig ist auch die „spitze” Abrechnung der Verkaufskosten.
931 931
932Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten zu bewerten (§ 255 Abs. 2 u. 3 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; R 6.3 EStR). Die Herstellungskosten können sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
ABB. 13: Bestandteile der Herstellungskosten bei Entnahme aus der Kostenrechnung
Handelsrechtlich muss ab dem 1. 1. 2010 innerhalb der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten insbesondere der im operativen Prozess veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens verrechnet werden.
Als Wahlbestandteile dürfen verrechnet werden (§ 255 Abs. 2 HGB):
Kosten der allgemeinen Verwaltung, |
Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, |
Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, |
Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung, |
Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Herstellung des Vermögengegenstands, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (§ 255 Abs. 3 HGB). |
Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB).
ABB. 14: Bestandteile der Herstellungskosten aus bilanzieller Sicht
933Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG besteht ein Wahlrecht zum Ansatz der in Abbildung 15 dargestellten Kosten für die Steuerbilanz. Allerdings muss das Wahlrecht dann in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt werden. Der Gesetzgeber hat hier die vor dem BilMoG geltende Umkehrmaßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. bzgl. dieses Sachverhaltes wieder eingeführt: Werden steuerliche Wahlrechte ausgeübt, muss genauso in der Handelsbilanz verfahren werden.
934Alle Aufwendungen, die durch den Vertrieb verursacht worden sind – einschl. der Sondereinzelkosten des Vertriebs –, dürfen nicht in die Herstellungskosten eingehen.
935Materialeinzelkosten, Lohneinzelkosten und Sonder(einzel)kosten der Fertigung lassen sich aufgrund von Belegen direkt bestimmten Erzeugnissen bzw. Fertigungsaufträgen zurechnen. Die bei der Bilanzierung angesetzten Herstellungskosten sind niedriger als die für betriebswirtschaftliche (kostenrechnerische) Zwecke ermittelten Herstellkosten. Die Gemeinkosten werden mit Hilfe von prozentualen Zuschlagsätzen, die in der Kostenrechnung ermittelt wurden, auf die Einzelkosten verrechnet.
936Für die Aktivierung Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten innerhalb der Herstellungskosten in der Handelsbilanz und auch in der Steuerbilanz sind in der Kostenrechnung besondere Berechnungen erforderlich, da nicht alle in der Kostenrechnung anfallenden Bestandteile der beiden Kostenblöcke aktivierungspflichtig sind(s. hierzu auch Kapitel 2 Jahresabschluss, IV. Herstellungskosten). Deshalb weichen die während des Jahres in der Kostenrechnung verrechneten Herstellkosten von den aktivierten Herstellungskosten ab.
937Stellt sich am Jahresende heraus, dass die unfertigen oder die fertigen Erzeugnisse zum Bilanzstichtag kostengünstiger gefertigt werden könnten als zu den tatsächlich angefallenen Kosten, müssen sie mit dem niedrigeren Wert aktiviert werden.
938Die Vorräte an bestimmten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Gegenstände des