Jahrbuch der Baumpflege 2019. Группа авторов

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je nach Stärke der Wurzel vorab die Baumeigentümerin oder aber ihr Vertreter (z. B. der Baumkontrolleur im Falle von Stadtbäumen) zu informieren. Die Baumeigentümerin entscheidet letztlich über die durchzuführende Maßnahme. Sind die freigelegten Wurzeln erst einmal versorgt, müssen im Anschluss daran die Wurzelstärken und der Umfang von Verletzungen protokolliert werden.

       Abbildung 10: Ebenso wird der pflegliche Umgang mit freigelegten Wurzeln respektiert und die bei den Arbeiten dennoch verletzten Wurzeln werden stets fachgerecht versorgt.

       5.5 Durchtrennen von Wurzeln

      Sind Wurzelverluste trotz aller Schutzmaßnahmen nicht zu vermeiden und besteht keine Möglichkeit zum Erhalt verletzter Wurzeln, sind die betroffenen Wurzeln schneidend und glatt zu durchtrennen – und zwar so, dass dabei stets die kleinstmögliche Schnittfläche entsteht. Erst der glatte Schnitt, der bei stärkeren Wurzeln mit einer scharfen(!) Säge zu erfolgen hat, gibt einer Wurzel im Zusammenspiel mit einer kleinen Schnittfläche die Möglichkeit zur Überwallung der Wunde. Nach dem Schnitt muss die Schnittstelle bis mindestens einen Fingerbreit hinter dem Schnitt mit einem Wundverschlussmittel versiegelt werden.

      Dies dient dazu, das unter der Rinde liegende Kambium, aus dem das Wundgewebe entsteht, vor dem Eintrocknen zu schützen. Fällt das Kambium trocken, so stirbt dieses zarte Gewebe unwiderruflich ab, weswegen die Versiegelung der Schnittstelle unmittelbar zu erfolgen hat. Der Anstrich verhindert jedoch niemals den Besatz der Wunde mit den Sporen von Schadorganismen. Hieraus entstehenden Schäden kann allein durch eine korrekte Wundversorgung vorgebeugt werden, die für eine bestmögliche Wundreaktion sorgt. Nach der Wundversorgung ist der Rest der freiliegenden Wurzel mit geeigneten Mitteln vor Austrocknung zu schützen.

       5.6 Nachversorgung freigelegter Wurzeln

      Freigelegte Wurzeln müssen unabhängig von einer vorhandenen Wunde stets feucht gehalten werden, bis die hergestellte Grube wieder verfüllt wird. Vor dem Eingriff hat der umgebende Boden die Wurzeln sicher vor Austrocknung geschützt, in offenen Baugruben muss dieser Schutz nun anderweitig sichergestellt werden. Dies geschieht beispielsweise durch die feuchte Bandagierung freigelegter Wurzeln oder das Umwickeln von Wurzelsträngen mit geeignetem Material (z. B. Jute) sowie das Abdecken der Wurzeln mit Vlies.

      In jedem Falle muss die Maßnahme zeitnah nach dem Freilegen erfolgen. Ziel ist, dass die so versorgten Wurzeln nicht austrocknen und im Falle von länger offenen Gruben dauerhaft feucht gehalten werden. Bei Bedarf müssen die Wurzeln daher regelmäßig neu befeuchtet werden. Bei trockenheißer Witterung kann das zusätzliche Einschlagen der umwickelten und befeuchteten Wurzeln in eine Kunststofffolie dabei helfen, die Verdunstungsrate herabzusetzen. Hierbei sollte einer weißen Folie der Vorzug gegeben werden, um eine Erhitzung der Wurzeln zu verhindern. Im Winter freigelegte Wurzeln sind in gleicher Weise durch eine geeignete Ummantelung vor Erfrierungen zu schützen.

       5.7 Nachbereitung der baumfachlichen Baubegleitung

      Nach Beendigung der Baubegleitung werden die ausgefüllten Wurzelprotokolle an die Tiefbaufirma und die zuständige Behörde geschickt, sofern Stadtbäume betroffen sind. Zudem werden die Protokolle zum Nachweis der Arbeiten im Archiv der beauftragten Firma abgelegt. Sollten Lichtbilder besonders beschädigter Wurzeln erstellt worden sein, werden diese den Dokumenten als Anlage beigefügt.

       5.8 Kronenausgleichsschnitt

      Ist ein Verlust größerer Teile eines Wurzelsystems zu verzeichnen, kann neben der Behandlung der Schnittstellen und des verbleibenden Wurzelsystems ein so genannter Kronenausgleichsschnitt nötig werden. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme ist im Einzelfall von der baumfachlichen Baubegleitung bzw. der Baumeigentümerin oder deren Vertreter zu beurteilen.

      Ein Kronenausgleichsschnitt soll dabei helfen, größere Versorgungsengpässe zwischen dem Wurzelsystem und der Krone zu verhindern. Zudem wird durch den Schnitt auch das Wurzelwachstum angeregt, da es zu einer Beeinflussung des Phytohormon-Haushaltes zugunsten der Wurzelneubildung kommt. Der Kronenausgleichsschnitt ist als nachsorgende Folgemaßnahme einer baumfachlichen Baustellenbegleitung zu verstehen. Er wird stets separat beauftragt und erfolgt in aller Regel nach Beendigung der Tiefbaumaßnahmen.

      Die Intensität des Eingriffs in die Krone wird bereits während der Wurzelfreilegung festgelegt und ist in erster Linie vom Ausmaß des Wurzelverlustes abhängig. Allerdings müssen weitere Faktoren wie die Schnittverträglichkeit, örtliche Gegebenheiten, der Zeitpunkt der Schnittmaßnahme und der allgemeine Baumzustand in die Vorüberlegungen einfließen.

      Hinzukommend können verschiedene Maßnahmen zur Baumumfeldverbesserung dazu beitragen, die sich aus der Baumaßnahme noch nachträglich ergebenden Beeinträchtigungen abzumildern. Diese betreffen vor allem den Boden am Standort und reichen von dessen Auflockerung über das Einarbeiten oder die Injektion von Bodenhilfsstoffen bis hin zu einem Austausch des Bodens in dessen potenziellen Wurzelraum.

       5.9 Maßnahmen bei Wurzelverletzungen

       5.9.1 Feststellung des Schadensumfangs

      Kommt es zu einer Wurzelverletzung, so muss zunächst der Umfang bzw. die Schwere des Schadens festgestellt werden. Von oberflächlichen Rindenabschürfungen durch den Spateneinsatz bis zum Abriss von Starkwurzeln durch einen Bagger ist alles möglich. Rindenschäden sind oft nicht zu vermeiden, da die Rinde der Wurzel extrem empfindlich ist und selbst bei behutsamer Handschachtung beschädigt werden kann. In diesem Fall ist das Austrocknen der Wunde bzw. des gesamten geschädigten Bereiches zu verhindern. Dies wird durch das Auftragen von Wundverschlussmitteln auf die schadhaften Stellen und ein Umwickeln der freigelegten Wurzel erreicht.

      Kommt es zu flächigen Rindenverletzungen schwacher Wurzeln (d. h. mit Durchmessern bis 2 cm), kann die Kappung der Wurzel eine Alternative zum Umwickeln sein. Die Wurzeln treiben nach dem sauberen Abschnitt zumeist neu aus und können den Verlust mitunter schnell kompensieren.

      Abrisse von Starkwurzeln, z. B. durch Maschinen, sind kritischer zu betrachten. Hier kann es zu einem Verlust der Standsicherheit des Baumes kommen. In derartigen Fällen ist die Baumeigentümerin bzw. der Auftraggeber umgehend zu informieren.

      Die eingesetzte Baubegleitung ist in dieser Situation berechtigt, einen Baustopp einzuleiten, um das weitere Vorgehen mit der Baumeigentümerin und den für den Schaden Verantwortlichen zu besprechen. Der Schaden muss zudem stets fotografisch dokumentiert werden. Hierzu werden mindestens drei Aufnahmen erstellt: eine des Baumes in seinem Umfeld, eine des Schadens in der Übersicht und eine des Schadens im Detail.

       5.9.2 Festlegung eingehender Untersuchungen

      Im Einzelfall kann es aufgrund umfangreicher Schäden oder des Verdachts auf bereits fehlende bzw. abgestorbene/zersetzte Wurzeln notwendig werden, den betreffenden Baum auf seine Erhaltensfähigkeit und Standsicherheit zu überprüfen. Auch in derartigen Situationen darf die baumfachliche Baubegleitung einen Baustopp einleiten, um das weitere Vorgehen mit der Baumeigentümerin und den für den Schaden Verantwortlichen zu besprechen. In jedem Fall ist die Frage einer ausreichenden Standsicherheit umgehend zu klären.

      Hinsichtlich der fotografischen Dokumentation

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