Jahrbuch der Baumpflege 2019. Группа авторов

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       4.1 Anmeldung und Beauftragung der Baubegleitung

      Der Bedarf an einer baumfachlichen Baubegleitung ergibt sich stets aus dem zu erwartenden Einfluss, den eine Baumaßnahme auf einen Baum ausüben kann. Dieser kann meist schon anhand von Katasterauszügen durch den zuständigen Baumkontrolleur abgeschätzt werden. Die Effekte reichen von bodenbedingten Einflüssen auf den Baum, wie einer (temporären) Veränderung des Grundwasserstandes oder geplanten Umgestaltungen des Baumumfeldes, bis hin zu einer unmittelbaren Gefährdung durch unumgängliche Baumaßnahmen, wie der Herstellung von Leitungsgräben im Schutzbereich von Bäumen. In der Stadt Hamburg ist die baumfachliche Baubegleitung, z. B. bei Tiefbaumaßnahmen, in den allermeisten Fällen durch die Hamburger Baumschutzverordnung zwingend vorgeschrieben oder wird vom zuständigen Amt eingefordert.

      Unabhängig vom jeweiligen Anlass muss in der Hansestadt das ausführende Bauunternehmen für eine baumfachliche Baubegleitung sorgen. In einem ersten Schritt erfolgt hierzu eine Anfrage des Tiefbauers oder Netzbetreibers bei einem Baumpflegefachbetrieb zur fachlichen Begleitung der Maßnahme. Bei Übernahme des Auftrags erfolgt dann durch den Baumfachbetrieb die Anmeldung der Begleitung beim zuständigen Bezirksamt. Dabei ist es üblich, dass diese Schritte fernschriftlich, d. h. per E-Mail, erfolgen (vgl. Abbildung 5 und 6).

       Abbildung 5: Die Anfrage nach einer baumfachlichen Baubegleitung durch den Tiefbau bzw. Netzbetreiber erfolgt unkompliziert per E-Mail.

       Abbildung 6: Die Anmeldung der baumfachlichen Baubegleitung beim Bezirksamt erfolgt ebenso einfach per E-Mail durch den Baumpflegefachbetrieb.

      Zeitgleich mit der Anmeldung der Begleitung erfolgt die Beantragung eines Kartenauszuges des betroffenen Straßenzuges, so dass auch hinsichtlich der korrekten Baumnummern Übereinkunft herrscht. Zusätzlich stellt das Amt häufig der Baubegleitung eine Liste mit Stammdaten der betreffenden Bäume zur Verfügung. Dieser Ablauf, mit dem auch der vorbereitende Aufwand für alle beteiligten Stellen auf ein Minimum reduziert wird, hat sich in der Hansestadt Hamburg zur Zufriedenheit aller Beteiligten etablieren können. Das dort bewährte Schema umfasst im Einzelnen:

      Schritt 1: Anfrage des Tiefbauunternehmens zur baumfachlichen Begleitung

      Schritt 2: Anmeldung der Maßnahme durch die begleitende Firma beim jeweiligen Bezirksamt

      Schritt 3: Zurverfügungstellung amtlicher Auskünfte zum betreffenden Baumbestand

      Sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, können die Arbeitspapiere für die baubegleitende Fachkraft zusammengestellt werden. Dies sind in der Regel:

       das Wurzelprotokoll

       die Informationen des Bezirksamtes (Kartenauszug/Baumliste)

       das Auftragsschreiben des Tiefbauunternehmens

       ein Leistungsnachweis zur Dokumentation der abgeleisteten Stunden

       4.2 Anforderungen des Auftraggebers an die Baumpflegefachkraft

      Der Auftraggeber darf von einer baumfachlichen Baubegleitung Grundkenntnisse des Tiefbaus erwarten, so dass die allgemeinen Arbeitsabläufe und die dabei eingesetzten Werkzeuge und Maschinen bekannt sind. Die Kenntnis der Definition der gängigsten Begriffe wie beispielsweise „Löffel“, „Auskoffern“, „Rückenstütze“, „Grabensohle“, „Muffe“, „Zwickel“, „Schwarzdecke“ usw. erleichtert den Umgang miteinander und hilft, Missverständnissen vorzubeugen. Dies bedeutet zugleich, dass sich die ausführenden Kräfte bei Unsicherheiten unbedingt durch Rückfragen vergewissern sollten. Baumfachkraft und Tiefbauer teilen ihre Sachkenntnis gerne, können den Stand des Wissens der anderen Beteiligten jedoch nicht erahnen.

      Zudem muss sich der Auftraggeber darauf verlassen können, dass sich die eingesetzte Baumfachkraft vor und während der Arbeiten vollumfänglich um die Belange des Wurzelschutzes kümmert. Dies beinhaltet auch, dass die Baubegleitung selbstständig darüber entscheiden kann, wann und wo unter Berücksichtigung des Baumschutzes Maschinen für Grabungsarbeiten eingesetzt werden können, wann Grabungen einzustellen bzw. wiederaufzunehmen sind und vor allem, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Baumwurzeln umgesetzt werden.

      Das Bindeglied zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist das Wurzelprotokoll, in dem die Einwirkungen auf den Baum / Beschädigungen sowie erforderliche nachsorgende Maßnahmen dokumentiert werden. Im Zweifel dient das Protokoll mit der dazugehörigen Dokumentation auch als Beweismittel.

       4.3 Anforderungen der Baumfachkraft an den Auftraggeber

      Der Auftragnehmer darf vom Auftraggeber erwarten, dass dieser ihm im Vorfeld alle grundlegenden Informationen zur Baumaßnahme (z. B. Leitungsverlegung im Gehwegbereich), zum Baumbestand (z. B. 35 Altbäume) und zu den Baumstandorten (z. B. Baumroste vorhanden) usw. mitteilt. Ein Grundverständnis der ausführenden Tief- und Straßenbauer für die Bedeutung und die Schutzbedürftigkeit von Baumwurzeln trägt dazu bei, dass sich die baumfachliche Baubegleitung nahtlos in den Bauablauf integrieren kann.

      Zudem gilt auch hier, dass Rückfragen bei Unklarheiten den besten Schutz vor unsachgemäßen Eingriffen darstellen. Beim Tiefbau werden dickere Wurzeln beispielsweise auch mal als „Äste“ angesprochen, was zunächst verwirren kann.

      Die Baumfachkraft muss zudem alle notwendigen Schritte zum Wurzelschutz einleiten und im Einzelfall von ihrer Befugnis zur Veranlassung eines Baustopps Gebrauch machen können. In diesem Fall ist die Baumeigentümerin (Stadt Hamburg, z. B. vertreten durch den städtischen Baumkontrolleur) in die Problematik mit einzubinden. Ihr obliegen die weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Vorgehensweise. Auch wenn die Notwendigkeit verschiedener Maßnahmen bei Bedarf direkt vor Ort erläutert werden kann, bildet das Wurzelprotokoll mit einer zusätzlichen fotografischen Dokumentation auch hier die wichtigste Nahtstelle zwischen der beauftragten Baubegleitung, dem auftraggebenden Tiefbauunternehmen und der Baumeigentümerin.

       4.4 Das Wurzelprotokoll

      Um Schädigungen von Bäumen durch unsachgemäße Eingriffe in den Wurzelraum zukünftig zu unterbinden, hat die Firma Baumpflege Bollmann aus Ellerau bereits 2011 das sogenannte „Wurzelprotokoll für baumfachliche Baubegleitungen“ entwickelt. Dieses hat seit seiner Einführung in der Hansestadt Hamburg nicht nur die Zustimmung aller Beteiligten gefunden, sondern wird dort mit großem Erfolg umgesetzt.

      Das Wurzelprotokoll bildet den Ausgangspunkt einer jeden baumfachlichen Baubegleitung. Die Vorbereitung des Protokolls im Büro beschränkt sich auf die Eingabe einiger Stammdaten, wie die Angaben zur beauftragenden Firma mit Ansprechpartner, den Zeitpunkt der Beauftragung, den Grund der Aufgrabung, Angaben zu den Baumstandorten sowie die Nennung des zuständigen städtischen Baumkontrolleurs. Abbildung 7 zeigt beispielhaft den Aufbau eines Wurzelprotokolls.

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