Die Katholische Grundschule NRW Öffentliche Grundschule im konfessionellen Gewand. Petra Lillmeier
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Eine Ausnahme bilden in dieser Hinsicht das Forschungsinteresse und die zahlreichen Publikationen von Wilhelm Wittenbruch. Ihm soll daher im Anschluss an den Blick auf die wenigen hier relevanten Fachartikel seit 1970 (2.4.1) ein eigener Abschnitt gewidmet sein (2.4.2), um der Frage nachzugehen, inwieweit sein Gedanke um das „Schulleben“ etwas zur Frage nach einem Proprium Katholischer Grundschule beitragen kann.
2.4.1Katholische Bekenntnisschule in Fachartikeln seit 1970
Seit den 1970er Jahren erschienen einige Fachartikel und Bücher, in deren Titel sich die Begriffe „Konfessionsschule“ oder „Katholische Schule“ finden.165 Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass hier Katholische Schulen im engeren Sinne, also Privatschulen gemäß § 7,4 des Grundgesetzes als Schulen in freier Trägerschaft, Untersuchungsgegenstand sind.
Insgesamt lassen sich in diesen Schriften – dies sei vorweggestellt – zwei grundsätzliche Tendenzen ausmachen:
1.Die Veröffentlichung trägt einen eher apologetischen Charakter. In inhaltlicher Hinsicht stellt sie den Versuch einer (wissenschaftlich) begründeten Rechtfertigung der Schulart KGS dar.166
Oder:
2.Spezifische Fachartikel setzen sich mit konkreten Einzelfragen einer KGS auseinander, etwa mit dem Problem der Aufnahme nichtkatholischer Kinder in eine KGS, mit der Frage einer verpflichtenden Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht oder an Schulgottesdiensten.
Diese Einzelfragen forderten in den zurückliegenden Jahren insbesondere die Schulabteilungen der (Erz-)Bistümer zu Reaktionen heraus, die sich um rechtliche Aufklärung und Rechtfertigung der Schulart „Katholische Grundschule“ bemühten. So erschienen einzelne Fachartikel in kircheneigenen Publikationsorganen und/oder auch in Form eigener Broschüren.
An dieser Stelle muss eine Veröffentlichung neueren Datums genannt werden, die aufgrund ihres Verbreitungsgrades von besonderer Relevanz ist: die von den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümern herausgegebene Broschüre „Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen“167. Diese Publikation verfolgt das Ziel der Information über den (rechtlichen) Status und Stellenwert einer Katholischen Grundschule innerhalb des öffentlichen Schulwesens. Sie will die substanziellen pädagogischen und religionspädagogischen Möglichkeiten dieser Schulart aufzeigen, organisatorische Besonderheiten benennen und verspricht Informationen über den Mehrwert der Bekenntnisgrundschule. Tatsächlich sind wesentliche Teile dieser Broschüre den rechtlichten Aspekten gewidmet, mit einer leserfreundlichen, übersichtlichen Zusammenstellung des rechtlichen Kontextes. Dabei gerät die „Katholische Grundschule“ als staatliche Regelschule allerdings unter den Eindruck einer „Ehrenrettung“, und zwar derart, als müsse nochmals deutlich gemacht werden, dass und wie sich in ihr staatliches Recht realisiert. Die Antworten auf die Frage nach den Chancen dieser Schulart, der sich die Schrift inhaltlich ja stellen will, bleiben allerdings fragmentarisch. So heißt es im Vorwort: „Die Broschüre verdeutlicht, dass Katholische Bekenntnisschulen in der Ausbildung ihres spezifischen Schulprofils eine außerordentlich anspruchsvolle Arbeit leisten und ein unverzichtbares Gut in der – vom Staat ausdrücklich gewollten – Vielfalt der Schullandschaft darstellen.“168 So versucht die Broschüre den „Mehrwert“169 der Katholischen Grundschule darzustellen, der darin bestehe,
a)die Kinder deutlich über den Religionsunterricht hinaus mit „der Frohen Botschaft des Evangeliums vertraut zu machen und sie an ein Leben mit und in der Kirche heranzuführen“,
b)durch eine verbindende Schulgemeinschaft über alle sozialen und nationalen und konfessionellen Unterschiede hinweg einen wichtigen Beitrag für eine aufrichtige Integration zu leisten,
c)in Anerkennung persönlicher Eigenheiten zu gegenseitigem Respekt zu erziehen,
d)das Kind aus dem katholischen Glauben heraus als Mittel- und Ausgangspunkt des pädagogischen Handelns zu sehen sowie
e)sich zu besonderem Engagement zugunsten Benachteiligter verpflichtet zu sehen.
Im Abgleich dieser genannten Aspekte, die nach Aussagen der (Erz-)Bistümer den „Mehrwert“ der Katholischen Grundschule ausmachen, mit den Richtlinien für die Grundschule des Landes NRW aus dem Jahr 2008170 muss allerdings festgestellt werden, dass die Aspekte (b)-(e) keinesfalls einen „Mehrwert“ gegenüber der Gemeinschaftsschule enthalten: Insbesondere das Kapitel 1 der nordrhein-westfälischen Richtlinien zu den „Aufgaben und Ziele(n)“ der Grundschule, das Kapitel 4.4 über die Förderung der Lernentwicklung sowie das Kapitel 4.5 über den erziehenden Unterricht legen die grundlegende Richtung schulischer Bildung und Erziehung in substanzieller Äquivalenz zu den in der Broschüre der (Erz-)Bistümer genannten Aspekten dar: In den Richtlinien wird deutlich benannt, dass es die Aufgabe aller Grundschulen ist, die Entwicklung von Werthaltungen zu unterstützen, dass Freiheit, Toleranz, Verständnis, Verantwortungsbewusstsein für das Allgemeinwohl zentrale Erziehungsziele darstellen und dass auch die religiöse Erziehung zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehört. Jede Grundschule – gleich welcher Schulart – hat die ihr innewohnende soziale, kulturelle, religiöse, ethnische Vielfalt sowie die Diversität der Talente als Chance und Herausforderung in der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu begreifen. Mit den benannten Punkten bestätigen die (Erz-)Bistümer also allenfalls, dass sich die Katholische Grundschule dem staatlichen Auftrag verpflichtet fühlt, was allerdings eine Selbstverständlichkeit sein muss, da es sich