Deutschland wohin???. Luma Mayhér

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Deutschland wohin??? - Luma Mayhér

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der Kritik an Kanzler Schröder mit dessen Sozialabbau und Steuerpolitik wichtige Voraussetzungen für den Erfolg der deutschen Wirtschaft geschaffen wurden. Den von Schröder eingeleiteten Wirtschaftserfolg schrieb die breite Bevölkerung aber der Regierung Merkel zu, denn unter ihrer Kanzlerschaft wurden die Erfolge realisiert. Die sozialen Opfer blieben hingegen an der SPD hängen, da der erhebliche Sozialabbau schließlich unter dem SPD-Kanzler Schröder stattfand.

      Die Kanzlerschaft Merkel war aber zugleich auch mit steigenden deutschen Beiträgen zur Finanzierung der EU verbunden. In Deutschland wuchs der Wohlstand, aber die Verteilung veränderte sich allmählich scherenartig. Die Zahl der Wohlhabenden und sehr Wohlhabenden nahm zu, aber umgekehrt auch die Personenzahl der ärmeren Bevölkerung, etwa wie das Spreizen einer sich öffnenden Schere ( 3.4 Soziale Spaltung). Mit den nominal steigenden Einkommen stieg letztlich auch die Belastung durch die Steuerprogression, obwohl sich die Inflationsquote auf verhältnismäßig niedrigem Niveau bewegte. In Anbetracht, dass in der Steuerprogression die inflationsbedingte Geldentwertung keine Berücksichtigung fand und eine Anpassung der Steuersätze an die Entwicklung weitgehend unterblieb, wurden im zeitlichen Verlauf immer mehr Personen, vor allem auch Mittelständler, von höheren Progressionssätzen betroffen. Für Spitzenverdiener veränderte sich kaum etwas. Deshalb wird die soziale Einkommensspaltung im erheblichen Maße von der Steuerpolitik der Bundesregierung mit verursacht, wie im Abschnitt „Soziale Spaltung“ näher dargelegt ist.

      In der Rentenentwicklung und deren Perspektiven zeichneten sich neue Probleme und Herausforderungen ab. Durch die weiter angestiegene Dauer der Lebenszeiten und der langen Ausbildungszeiten müssen, wie oben dargestellt wurde (S. 1.3, S. 58-59), die Renten für immer mehr Rentner und diese für immer längere Zeiträume von einer demografisch bedingt rückläufigen Bevölkerung bei sinkender Lebensarbeitszeit erbracht werden. Jungen, die im Jahr 2000 geboren werden, haben statistisch eine Lebenserwartung von ca. 75 Jahren, Mädchen von ca. 81 Jahren. Für Kinder, die 2020 geboren wurden, erhöht sich die Lebenserwartung bereits auf etwa 79 bzw. 84 Jahre. Die Altersversorgung muss also immer länger gezahlt werden. Zudem haben sich die Ausbildungszeiten deutlich verlängert. Der Großteil der jungen Menschen tritt deshalb erst nach dem 20. Lebensjahr in die Berufsausübung ein. Erst dann zahlen sie Rentenbeiträge. 2010 lag die durchschnittliche Bezugsdauer der Versicherungsrenten bei 18,5 Jahren, 2018 war sie bereits auf 20 Jahre gestiegen (Angabe der Rentenversicherungsträger vom 17.6.2019). Bei Männern betrug der Anstieg 16,2 J. auf 18 J., bei Frauen von 20,9 J. auf 21,8 J. Deshalb werden für die Renten immer mehr Mittel benötigt. Zugleich steht eine ansteigende Altersarmut bevor. Aufgrund der unter Schröder und Riester eingeführten Rentenformel sind die Rentenbezüge schon heute auf durchschnittlich 48 %, also weniger als die Hälfte des letzten Nettolohns, abgesunken. Zudem sind Renten zu versteuern und ebenfalls davon Sozialabgaben zu begleichen. Bei einer Beibehaltung der Schröder-Riester-Rentenformel steht ein weiteres Absinken der Renten mit entsprechendem Anstieg der Altersarmut bevor.

      In Anbetracht der absehbar ansteigenden Rentenprobleme wurden von der Regierung Merkel zwei wichtiger Schritte zum Gegensteuern eingeleitet: die Anhebung der Lebensarbeitszeit und Grenzen für den Ruhestandseintritt. Der bis dahin geltende Ruhestandseintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt zukünftig erst bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Diese Veränderung vollzieht sich aber über eine langsame, allmähliche Anhebung, so dass der Ruhestandseintritt mit 67 Jahren erst 2030 erreicht wird. Der Weg ist richtig, denn die Rentenprobleme sind im hohen Maße auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Schließlich hat sich die Lebenserwartung seit Einführung des Ruhestandseintritts von 65 Jahren um nahezu 50 % erhöht! Außerdem sind viele Personen heute auch noch im Alter leistungsfähig, wie übrigens ein Großteil der Politiker älter als 65 Jahre ist. Die Gewerkschaften liefen gegen diese Veränderungen Sturm. Sie befürchteten, dass dadurch die Kündigungszahlen älterer Arbeitnehmer steigen und es verstärkt zu deren Altersarbeitslosigkeit mit entsprechenden sozialen Folgen kommen würde. Nun sind Altersrenten und Altersbeschäftigung zwei ganz unterschiedliche Sachebenen, aber die Befürchtungen der Gewerkschaften sind aufgrund der Arbeitsmarkterfahrungen verständlich und nachvollziehbar. Die Gewerkschaften setzten deshalb mit der SPD durch, dass Personen beim Nachweis von 45 Arbeitsjahren bereits bei Vollendung des 63. Lebensjahr in die Rente gehen können, also ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Unter Rentenaspekten ist das katastrophal. Das gilt umso mehr, da jüngere Arbeitnehmer, die heute die Renten für diese Art von Frühverrentung erarbeiten, diese Vergünstigung mit Sicherheit nicht erfahren werden. Im Gegenteil, es spricht vieles dafür, dass sie später länger als bis zur Vollendung des 67. Lebensjahr arbeiten müssen.

      Zur Begrenzung des Absinkens der Renten wurde in der 16. Wahlperiode des Bundestages von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD gesetzlich geregelt, dass bis 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 % sinken und die Rentenbeiträge der Beschäftigten nicht über 20 % steigen dürfen. Wenn es jedoch bei der unter Kanzler Schröder und seinem Sozialminister Riester geschaffenen Rentenformel bleibt, wird sich die Entwicklung danach sehr verschärfen. Nach diesen Festlegungen würden die Renten von ihrem heutigen Niveau von 48,1 % des Durchschnittslohnes bis 2030 stufenweise auf ca. 45,8 % und bis 2032 auf 44,9 % absinken(WK 29.11.2018). Die Entwicklung wird zusätzlich noch dadurch verschärft, dass immer mehr Arbeitskräfte vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden und in Rente gehen. Zum einen weil der heutige hohe Arbeitszeitdruck und Terminstress zu physischen Leiden führen, wie die hohe Zunahme an Burnout -Patienten belegt, und zum anderen wegen der durchgesetzten Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen.

      Angesichts der 2018 gezahlten Durchschnittsrenten von 1.193 € für Männer und 667 € Rente für Frauen ist das bevorstehende Absinken der Renten kaum zu verkraften, zumal von den Renten auch noch Krankenkasse und Steuern sowie die steigenden Mieten zu bezahlen sind. Außerdem werden bei Beibehaltung der Schröder/Riester Rentenformel die Renten auch nach 2032 weiter sinken. Es ist absehbar, etliche Altersbezüge würden dann unter die Höhe der Grundsicherung absinken. Daher kam die Forderung, dass das Rentenniveau zumindest bis 2025/2026 nicht unter die heutigen 48 % absinken darf. Aber wie geht es dann weiter? Die SPD versucht derzeit zumindest den Anspruch auf eine soziale Grundsicherung nach 35 Arbeitsjahren durchzusetzen. Der Arbeitnehmerflügel der CDU sprach sich dafür aus, Personen, die im Alter von der finanziellen Grundsicherung abhängen, einen Rentenzuschlag von 25 % zu gewähren. Sie argumentieren, dass Personen, die ihr Leben lang arbeiteten und für die Renten einzahlten, im Alter nicht weniger Einkommen erhalten dürfen als Personen, die nie Rentenbeiträge leisteten (WK 22.11.2018). Der SPD-Politiker und derzeitige Finanzminister Scholz forderte das Rentenniveau bis 2040 zu garantieren. Die Umsetzung dieser Forderungen würde aber erhebliche Zuschüsse an Steuermitteln erfordern, insbesondere, wenn in nächster Zeit die geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter eintreten. Immerhin hat die Kanzlerin ihre vor zwei Jahren erfolgte Verlautbarung revidiert, dass sie bis 2030 keinen Handlungsbedarf für die Renten sieht.

      Von der Regierung wurde 2019 schließlich eine so genannte Expertenkommission unter dem Namen „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge für die zukünftige Sicherung und Gestaltung der Renten erarbeiten sollte. Der 12-köpfigen Kommission unter der Leitung des Kanzleramtschefs gehörten die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD, die Gewerkschaft, die Arbeitgeberverbände sowie Experten aus Ökonomie und dem Sozialbereich an. Außerdem nahmen die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an den Sitzungen teil. Die Vertreter von Politik und Interessenverbänden hatten somit ein merkliches Übergewicht gegenüber den Experten. Die Ergebnisse im Abschlussbericht werden eher kritisch bewertet, vor allem wegen der überwiegend nur allgemeinverbindlichen, wenig präzisen Aussagen und Empfehlungen. In der Publikation des Paritätischen Gesamtverbandes Fachinformation Arbeit-Renten, Sozialpolitik heißt es dazu „Der Bericht ist damit eine Enttäuschung, notwendige Maßnahmen zur besseren und nachhaltigen Absicherung im Alter und zur Stärkung der Rentenversicherung muss die Politik unabhängig davon treffen“. Diese Ergebnisse können eigentlich

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